Das ist doch klar: die wollen versuchen, nichts zu zahlen.
fritzi
Dann werde ich meinem SB lieber die Antwort auf die "Kleine Anfrage" an das unausgefüllte Formular heften .
Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Bundesagentur für Arbeit, dass die Verwendung des Zusatzblattes in denjenigen Fallgestaltungen vom dargelegten Amtsermittlungsgrundsatz gedeckt ist, in denen der Leistungsträger nicht weiß, wie die Antrag stellende Person ihren Lebensunterhalt bisher gesichert hat und aus welchen Gründen diese Lebensgrundlage entfallen ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass solche Sachverhalte nicht im Rahmen des allgemeinen Antragsformulars abgefragt werden, jedoch zur Feststellung, ob die Antrag stellende Person überhaupt leistungsberechtigt ist, erforderlich sind.
ist für mich nicht nachvollziehbar. das ist angelegenheit der arge. was hast du mit der organisation der arge zu tun?...damit, daß ein Vertreter von ihm gegebenenfalls Bescheid wissen solle. Er würde mich ja jetzt kennen, aber eine Vertretung ...
Hast du dir die Antwort auch durchgelesen???
Genau das weiß der Leistungsträger. Ich ziehe einfach nur um, es ist, wie gesagt, nicht mein allererstes Mal, daß ich den Antrag auf Alg II stelle.in denen der Leistungsträger nicht weiß, wie die Antrag stellende Person ihren Lebensunterhalt bisher gesichert hat und aus welchen Gründen diese Lebensgrundlage entfallen ist.
Das denkst Du und das denke ich. Mir wurde aber auch schon mal unterstellt, mich bewußt bedürftig gemacht zu haben, weil ich vor Antragstellung mein Vermögen verbraten hätteallerdings geht die das im grunde gar ichts an wovon man bislang gelebt hat
Ja, klar ...
@supi Das denkst Du und das denke ich. Mir wurde aber auch schon mal unterstellt, mich bewußt bedürftig gemacht zu haben, weil ich vor Antragstellung mein Vermögen verbraten hätte. Aber das ist jetzt ein anderes Thema.
Genau das weiß der Leistungsträger. Ich ziehe einfach nur um, es ist, wie gesagt, nicht mein allererstes Mal, daß ich den Antrag auf Alg II stelle.
es sollte der arge xxx bekannt sein, dass ich seit xx.xx.xxxx von alg2 lebe, da die arge xx meinen antrag bearbeitet und auch genimigt hat. meine bg-nummer ist xxxx.
bei rüchfragen stehe ich ihnen gerne zu verfügung.
Ähem???
Hast du dir die Antwort auch durchgelesen???
Hier mal eine Begründung des Jobcenters dazu:
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