Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe Probleme mit der Bewilligung meines Erstantrags auf ALG 2. Ich habe mittlerweile alle geforderten Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, u.a. auch ein Zusatzblatt zum Antrag ALG 2 - Antragsbegründung mit den beiden Fragestellungen:
1. „Meinen Antrag auf ALG 2 begründe ich wie folgt: ...“
2. „Meinen Lebensunterhalt habe ich während der vergangenen 2 Jahre wie folgt sichergestellt: ...“
Ich habe die beiden Fragen wahrheitsgemäß folgendermaßen beantwortet:
1. bin mittellos, habe kein eigenes Einkommen, kann meinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten
2. Zuwendungen von meiner Verwandtschaft, die jetzt nicht mehr finanziell für mich aufkommen kann und will
Ich dachte eigentlich, dass mein Antrag nun schnell bewilligt wird. Ich habe die Sachbearbeiterin ausdrücklich darum gebeten, weil ich dringend auf die Leistungen angewiesen bin. Ich bin fast 2 Monate im Mietrückstand und mein Vermieter hat mir bereits mit der fristlosen Kündigung gedroht, wenn bis Ende Mai die rückständige Miete nicht bezahlt wird.
Als Antwort lag gestern im Briefkasten:
„Bisher liegen folgende Unterlagen nicht vor:
- Schriftliche Stellungnahme, was Sie in den letzten 3 Jahren gemacht haben
- Nachweise über die Zuwendungen Ihrer Verwandtschaft der letzten 2 Jahre
Von wem wurden Sie finanziell unterstützt?
In welchem Umfang erfolgte die Unterstützung?
Zu welchen Zeitpunkten erfolgte die Unterstützung?
Aus welchem Grund erfolgt die Unterstützung nun nicht mehr?
Es ist für unsere Behörde absolut nicht nachvollziehbar, wie Sie 3 Jahre Ihren Lebensunterhalt bestritten haben. Dieser Sachverhalt muss vor Leistungsgewährung dringend geklärt werden.“
Als Rechtsgrundlage für meine Mitwirkungspflicht werden §60, §66, §67 SGB 1 genannt.
Ich muss dazu sagen, dass ich vor 3 Jahren exmatrikuliert wurde und seitdem unter schwersten Depressionen leide. Zunächst ist schon kurze Zeit später mein gesamter Freundes- und Bekanntenkreis weggebrochen. Nun wollen auch meine Eltern und Geschwister nichts mehr mit mir zu tun haben. Ich bin sozial völlig isoliert. Ich habe in den Antragsformularen auch angegeben, dass ich seitdem arbeitslos bin. Dennoch wird mir anscheinend kein Glauben geschenkt. Ansonsten wäre ja nicht die Frage, was ich die letzten Jahre „gemacht“ habe. Ich habe den Eindruck, dass das Jobcenter mir unterstellen will, dass ich ein Krimineller bin (Schwarzarbeit, Diebstahl, Raubüberfall etc. ?), dass ich weiterhin finanziell unterstützt werde und dass ich mir sowieso nur illegal Leistungen erschleichen will. Soweit mir bekannt ist, ist es jedoch (noch) keine Straftat arbeitslos, alkoholabhängig, depressiv oder psychisch labil zu sein.
Kann mir vielleicht jemand helfen und mir sagen, ob ich verpflichtet bin dem Jobcenter diese Auskünfte zu erteilen? Ich hätte noch nicht einmal ein Problem damit, aber muss ich dort tatsächlich eine Lebensbeichte ablegen und das auch noch gegenüber einer sadistischen Sachbearbeiterin, die mich sowieso für einen Kriminellen hält, um Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zu erhalten? Wäre es nicht durchaus sinnvoll, auch wenn ich nicht dazu verpflichtet sein sollte und es nur ungern tun würde, dennoch eine detaillierte Stellungnahme zu meiner Vergangenheit und zu meiner aktuellen Lebenssituation abzugeben, um so schnell wie möglich meinen Antrag bewilligt zu bekommen? Ich bin momentan schließlich weder in der finanziellen noch psychischen Lage mich mit dem Jobcenter anlegen zu können. Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich absolut kein Geld mehr und es droht Obdachlosigkeit. Ich ernähre mich momentan von meinem Konservendosenvorrat, der allerdings bald aufgebraucht sein wird. Habe ich nicht zumindest Anspruch auf Lebensmittelgutscheine, auch wenn mein Antrag noch nicht bewilligt worden ist? Wie stelle ich einen Antrag auf Lebensmittelgutscheine? Was kann ich sonst noch tun? Vielen vielen Dank im Voraus.
ich habe Probleme mit der Bewilligung meines Erstantrags auf ALG 2. Ich habe mittlerweile alle geforderten Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, u.a. auch ein Zusatzblatt zum Antrag ALG 2 - Antragsbegründung mit den beiden Fragestellungen:
1. „Meinen Antrag auf ALG 2 begründe ich wie folgt: ...“
2. „Meinen Lebensunterhalt habe ich während der vergangenen 2 Jahre wie folgt sichergestellt: ...“
Ich habe die beiden Fragen wahrheitsgemäß folgendermaßen beantwortet:
1. bin mittellos, habe kein eigenes Einkommen, kann meinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten
2. Zuwendungen von meiner Verwandtschaft, die jetzt nicht mehr finanziell für mich aufkommen kann und will
Ich dachte eigentlich, dass mein Antrag nun schnell bewilligt wird. Ich habe die Sachbearbeiterin ausdrücklich darum gebeten, weil ich dringend auf die Leistungen angewiesen bin. Ich bin fast 2 Monate im Mietrückstand und mein Vermieter hat mir bereits mit der fristlosen Kündigung gedroht, wenn bis Ende Mai die rückständige Miete nicht bezahlt wird.
Als Antwort lag gestern im Briefkasten:
„Bisher liegen folgende Unterlagen nicht vor:
- Schriftliche Stellungnahme, was Sie in den letzten 3 Jahren gemacht haben
- Nachweise über die Zuwendungen Ihrer Verwandtschaft der letzten 2 Jahre
Von wem wurden Sie finanziell unterstützt?
In welchem Umfang erfolgte die Unterstützung?
Zu welchen Zeitpunkten erfolgte die Unterstützung?
Aus welchem Grund erfolgt die Unterstützung nun nicht mehr?
Es ist für unsere Behörde absolut nicht nachvollziehbar, wie Sie 3 Jahre Ihren Lebensunterhalt bestritten haben. Dieser Sachverhalt muss vor Leistungsgewährung dringend geklärt werden.“
Als Rechtsgrundlage für meine Mitwirkungspflicht werden §60, §66, §67 SGB 1 genannt.
Ich muss dazu sagen, dass ich vor 3 Jahren exmatrikuliert wurde und seitdem unter schwersten Depressionen leide. Zunächst ist schon kurze Zeit später mein gesamter Freundes- und Bekanntenkreis weggebrochen. Nun wollen auch meine Eltern und Geschwister nichts mehr mit mir zu tun haben. Ich bin sozial völlig isoliert. Ich habe in den Antragsformularen auch angegeben, dass ich seitdem arbeitslos bin. Dennoch wird mir anscheinend kein Glauben geschenkt. Ansonsten wäre ja nicht die Frage, was ich die letzten Jahre „gemacht“ habe. Ich habe den Eindruck, dass das Jobcenter mir unterstellen will, dass ich ein Krimineller bin (Schwarzarbeit, Diebstahl, Raubüberfall etc. ?), dass ich weiterhin finanziell unterstützt werde und dass ich mir sowieso nur illegal Leistungen erschleichen will. Soweit mir bekannt ist, ist es jedoch (noch) keine Straftat arbeitslos, alkoholabhängig, depressiv oder psychisch labil zu sein.
Kann mir vielleicht jemand helfen und mir sagen, ob ich verpflichtet bin dem Jobcenter diese Auskünfte zu erteilen? Ich hätte noch nicht einmal ein Problem damit, aber muss ich dort tatsächlich eine Lebensbeichte ablegen und das auch noch gegenüber einer sadistischen Sachbearbeiterin, die mich sowieso für einen Kriminellen hält, um Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zu erhalten? Wäre es nicht durchaus sinnvoll, auch wenn ich nicht dazu verpflichtet sein sollte und es nur ungern tun würde, dennoch eine detaillierte Stellungnahme zu meiner Vergangenheit und zu meiner aktuellen Lebenssituation abzugeben, um so schnell wie möglich meinen Antrag bewilligt zu bekommen? Ich bin momentan schließlich weder in der finanziellen noch psychischen Lage mich mit dem Jobcenter anlegen zu können. Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich absolut kein Geld mehr und es droht Obdachlosigkeit. Ich ernähre mich momentan von meinem Konservendosenvorrat, der allerdings bald aufgebraucht sein wird. Habe ich nicht zumindest Anspruch auf Lebensmittelgutscheine, auch wenn mein Antrag noch nicht bewilligt worden ist? Wie stelle ich einen Antrag auf Lebensmittelgutscheine? Was kann ich sonst noch tun? Vielen vielen Dank im Voraus.