Zusatzblatt "Zeiten der Kindererziehung"

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Bismack25

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Hallo,

ich wurde gebeten, das Zusatzblatt "Zeiten der Kindererziehung" auszufüllen. Ich bin seit dem 01.08.18 arbeitslos. Ich habe 2 Kinder. Eines 2013 geboren und das andere 2016. Ich habe jeweils 2 Jahre Elternzeit gehabt. Die letzte endete im Mai, ich wurde zum 31.07.18 gekündigt.

In 1 a.) soll angegeben werden, dass in den letzten fünf Jahren ein Kind erzogen wurde.
Frage: Trage ich dort als Beginn das Geburtsdatum meines Kindes von 2013 oder 2016 ein?

In 1b.) steht "In dem als Betreuungs- und Erziehungszeit habe mehrere Personen das Kind erzogen und betreut.
Frage: Trage ich hier die gleiche Zeit wie in a.) ein, da ich ja mit meinem Mann seit 10 Jahren zusammenlebe?

Dann wird in Abschnitt2 Angaben zum Kind gefragt (Name und Geb.Datum des Kindes)
Frage: Mein Kind von 2013 oder 2016 eintragen?

Danke für eure Hilfe .

P.S.
Den Sinn und Zweck dieser Fragen verstehe ich nicht, da ja die Elternzeit in den Bemessungszeitraum fällt.
 

Anna B.

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Du kopierst das Blatt und füllst für jedes Kind ein solches Exemplar dann aus.

Wenn die was anderes haben wollen, werden sie sich schon melden.
 

Bismack25

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Danke für die Antwort. So ist es natürlich auch machbar.


Hat jemand noch eine Antwort hierauf?

In 1b.) steht "In dem als Betreuungs- und Erziehungszeit habe mehrere Personen das Kind erzogen und betreut.
Frage: Trage ich hier die gleiche Zeit wie in a.) ein, da ich ja mit meinem Mann seit 10 Jahren zusammenlebe?
 

Anna B.

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Wenn du die Anrechnungszeiten für dein Kind auf dein Rentenkonto "gutgeschrieben" haben willst, dann trägst du da nichts ein.
Wenn ihr euch die Zeiten für euer jeweiliges Rentenkonto "teilen" wollt, dann trage da die Zeit entsprechend ein.

Ich habe die Zeit nur für mein Rentenkonto anrechnen lassen..obwohl mein Mann und ich beide Vollzeit berufstätig waren.
 

Bismack25

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Ich möchte nochmal gerne auf meine Frage zu dem Zusatzblatt "Zeiten der Kindererziehung"* zurückkommen, da ich das Blatt nicht vollständig ausgefüllt und zurückerhalten habe.

Ich bin seit dem 01.08.18 arbeitslos und habe 2 Kinder. Eines Ende 2013 geboren und das andere Mitte 2016. Ich habe jeweils 2 Jahre Elternzeit gehabt. Die letzte endete im Mai, ich wurde zum 31.07.18 gekündigt. Ich bin seit 10 Jahren verheiratet und wir beide erziehen die Kinder. Die Erziehungszeit ist rentenrechlich mir zuzuordnen.

In 1b.) steht: In dem als Betreuungs- und Erziehungszeit habe mehrere Personen das Kind erzogen und betreut. Wenn ja: von _______ bis _____
Rentenrechtlich wurde diese Zeit einer anderen Person zugeordnet: Ja / Nein (§ 56 Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)


Ich würde jetzt die Betreuungszeiten seit der Geburt beide Kinder eintragen und bei dem Punkt Rentenrechtlich.... Nein ankreuzen. Wäre das so richtig?

Zusatzfrage:
Somit würde dann doch auch die Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung für die Zeit des Bezugs von Mutterschaftsgeld bestehen, oder? Es wurden nämlich keine Beiträge für Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse während des BEzugs von Mutterschaftsgeld abgeführt, da ich ein Kind unter 3 Jahre betreut/erzogen habe.


*Die Agentur für Arbeit hat zu prüfen, ob Zeiten der Kindererziehung als Versicherungszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld berüücksichtigt werden können (§ 26 Abs. 2a Drittes Buch Sozialgesetzbuch)
 
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