Guten Tag,
ich habe am 08.11.2007 einen Antrag auf ALG II gestellt. Dort wurde mir das Zusatzblatt 2.2 gegeben, den der Arbeitgeber ausfüllen soll. Allerdings hab ich eine Vollzeitmaßnahme über 11 Monate von der Arge erhalten, die am 01.12.2007 beginnt, und muss somit zum Ende des Monats November meinen Mini-Job kündigen. Ist es trotzdem nötig, dass ich diese Einkommenserklärung vom Arbeitgeber benötige, wenn ich sowieso diesen Nebenjob bald nicht mehr ausführen werde?
Danke im voraus für die Antworten.
ich habe am 08.11.2007 einen Antrag auf ALG II gestellt. Dort wurde mir das Zusatzblatt 2.2 gegeben, den der Arbeitgeber ausfüllen soll. Allerdings hab ich eine Vollzeitmaßnahme über 11 Monate von der Arge erhalten, die am 01.12.2007 beginnt, und muss somit zum Ende des Monats November meinen Mini-Job kündigen. Ist es trotzdem nötig, dass ich diese Einkommenserklärung vom Arbeitgeber benötige, wenn ich sowieso diesen Nebenjob bald nicht mehr ausführen werde?
Danke im voraus für die Antworten.