Zusammenziehen mit meinem Freund

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landskys

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hallo alle zusammen,ich habe folgendes problem mein freund ist hartz vier empfänger,und ich ab 30.4.06 ALG1 empfängerin!wir wollen aber so schnell wie möglich zusammenziehen nun wissen wir aber nicht wie das mit der wohnung gehandhabt wird,sprich kaution,mite,möbel,und was sonst noch alles anfällt!?wie ist das mit der kosten übernahme und dürfen wir überhaupt zusammenziehen?
 
landskys meinte:
hallo alle zusammen,ich habe folgendes problem mein freund ist hartz vier empfänger,und ich ab 30.4.06 ALG1 empfängerin!wir wollen aber so schnell wie möglich zusammenziehen nun wissen wir aber nicht wie das mit der wohnung gehandhabt wird,sprich kaution,mite,möbel,und was sonst noch alles anfällt!?wie ist das mit der kosten übernahme und dürfen wir überhaupt zusammenziehen?

Hi landskys.

also erstmal dürft ihr selbstverständlich zusammenziehen wenn dein Freund über 25 ist. Wenn er unter 25 ist und noch Zuhause wohnt sieht das schon etwas schwieriger aus.

Du darfst machen was du willst und was du dir leisten kannst. Dein Freund allerdings das er Alg2 bezieht muß da so ein paar Regeln beachten.

Gehen wir mal davon aus das generell bei deinem Freund in Bezug auf U25 nichts dagegensteht.

Dann gehen wir mal davon aus das ihr eine Wohngemeinschaft bilden wollt, eine WG - ok ??

Dann darf dein WG -Partner 1 Zimmer und die Gemeinschaftsräume (Küche/Bad) mit ca. 45 qm haben. Also in amtsdeutsch für 1 Person angemessen.

Du kannst (mußt) mindestens dein eigenes Zimmer haben und die besagten Gemeinschaftsräume.

Dann am Besten einen Mietvertrag als WG mit beiden als Einzelperson.

Dein Freund muß den Umzug und die angemessene Wohnung vorher beim Amt genehmigen lassen !!!!

Und ob er (und nur er) einen Umzug bezahlt bekommt, die anteilige Kaution als Darlehn und evtl. und wieder nur er die anteilige Ersteinrichtung hängt davon ab ob der Umzug für das Amt notwendig erscheint und genehmigt wird.

Wenn er keine Kostenerstattung vom Amt haben will, dann kann er umziehen wenn die Wohnung angemessen ist.

Alles etwas seltsam, aber sobald du ein Alg2-empfänger bist, bist du kein freier Mensch mehr.....

Ich hoffe einige Fragen beantwortet zu haben, und ob alles auch so richtig ist, werden evtl. noch Andere posten.

Ach so, fast vergessen, die Kosten der Wohnung geht dann geteilt durch 2 - d.H. dein Freund bekommt nur seinen Anteil der Wohnung als KdU gezahlt.
 
Mein Freund wird im juni 25,ich bin 22 und wir wohnen beide noch daheim,er hat aber einen eigenen hausalt(auch angegeben da er sein eigenen wohnraum hatt)seine eltern wollen aber das er auszieht
 
landskys meinte:
Mein Freund wird im juni 25,ich bin 22 und wir wohnen beide noch daheim,er hat aber einen eigenen hausalt(auch angegeben da er sein eigenen wohnraum hatt)seine eltern wollen aber das er auszieht

Nachtrag, habe eben deine Antwort gelesen - dann am besten erst die Sache ab Juni/Juli in Angriff nehmen, nach dem Geburtstag . Ansonsten wie oben
 
Hallo Arco!!

(danke der antwort)

Naja dann schaut das ganze wohl nicht so gut für uns aus,weil seine eltern wollen ihn zumm ersten mai raus haben und da wird es besser sei wenn er sich eine eigene wohnung nimmt!
Bzw.bekommt er dann überhaupt vor juni eine wohnung oder sind seine eltern verpflichtet in bei sich wohnen zu lassen?
 
landskys meinte:
Hallo Arco!!

(danke der antwort)

Naja dann schaut das ganze wohl nicht so gut für uns aus,weil seine eltern wollen ihn zumm ersten mai raus haben und da wird es besser sei wenn er sich eine eigene wohnung nimmt!
Bzw.bekommt er dann überhaupt vor juni eine wohnung oder sind seine eltern verpflichtet in bei sich wohnen zu lassen?

Also wenn dein Freund von seinen Eltern nicht geschlagen wird oder sonstwie schlimme Sachen vorfallen, wird er keinen genehmigten und auch kostenerstatteten Umzug bekommen. Ist schwachsinn hoch 3 - aber so sind die neuen Anweisung.

Die Eltern können ihn bis zu seinem 25. Geburtstag nicht rausschmeißen, sie sind unterhaltspflichtig - ha ha für einen 24 1/10 Menschen...

Wenn er jetzt umziehen würde, hätte er auch Schwierigkeiten mit den Alg2 - Zahlungen und deren Höhe.

Also eigentlich bis Juni/Juli abwarten...... (oder die Eltern zahlen alles :pfeiff: )
 
Schau einfach mal hier:

https://www.elo-forum.org/search/6645-0-asc-0.html

Bl4ck-Devil hatte zwar nicht das originalgleiche Problem wie du, aber wir machen hier ja auch keine Rechtsberatung. Ein wenig ableiten mußt du scho können. Auch mal selber im Internet suchen. Wenn du dabei dann doch noch Hilfe brauchst, kannst du ja fragen.

Die Jüngeren haben damit aber eher weniger Probleme, nicht wahr? :)
 
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