landskys meinte:
hallo alle zusammen,ich habe folgendes problem mein freund ist hartz vier empfänger,und ich ab 30.4.06
ALG1 empfängerin!wir wollen aber so schnell wie möglich zusammenziehen nun wissen wir aber nicht wie das mit der wohnung gehandhabt wird,sprich kaution,mite,möbel,und was sonst noch alles anfällt!?wie ist das mit der kosten übernahme und dürfen wir überhaupt zusammenziehen?
Hi landskys. also erstmal dürft ihr selbstverständlich zusammenziehen wenn dein Freund über 25 ist. Wenn er unter 25 ist und noch Zuhause wohnt sieht das schon etwas schwieriger aus.
Du darfst machen was du willst und was du dir leisten kannst. Dein Freund allerdings das er Alg2 bezieht muß da so ein paar Regeln beachten.
Gehen wir mal davon aus das generell bei deinem Freund in Bezug auf
U25 nichts dagegensteht.
Dann gehen wir mal davon aus das ihr eine Wohngemeinschaft bilden wollt, eine
WG - ok ??
Dann darf dein
WG -Partner 1 Zimmer und die Gemeinschaftsräume (Küche/Bad) mit ca. 45 qm haben. Also in amtsdeutsch für 1 Person angemessen.
Du kannst (mußt) mindestens dein eigenes Zimmer haben und die besagten Gemeinschaftsräume.
Dann am Besten einen Mietvertrag als
WG mit beiden als Einzelperson.
Dein Freund muß den Umzug und die angemessene Wohnung
vorher beim Amt genehmigen lassen !!!!
Und ob er (und nur er) einen Umzug bezahlt bekommt, die anteilige Kaution als Darlehn und evtl. und wieder nur er die anteilige Ersteinrichtung hängt davon ab ob der Umzug für das Amt notwendig erscheint und genehmigt wird.
Wenn er keine Kostenerstattung vom Amt haben will, dann kann er umziehen wenn die Wohnung angemessen ist.
Alles etwas seltsam, aber sobald du ein Alg2-empfänger bist, bist du kein freier Mensch mehr.....
Ich hoffe einige Fragen beantwortet zu haben, und ob alles auch so richtig ist, werden evtl. noch Andere posten.
Ach so, fast vergessen, die Kosten der Wohnung geht dann geteilt durch 2 - d.H. dein Freund bekommt nur seinen Anteil der Wohnung als
KdU gezahlt.