Zusammenziehen mit getrennt lebendem Ehemann wegen Pflege

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Mathilda

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Hallo,
mein Mann und ich leben seit 13 Jahren getrennt. Nun bin ich seine Pflegekraft ( Pflegestufe II) und muss wohl meinen Wohnsitz ändern, damit die Pflege gesichert ist.

Wenn ich in die Wohnung des Ehemannes ziehen würde, wären wir dann eine BG , obwohl wir seit Jahren getrennt leben?
Ich hätte dort mein eigenes Zimmer und wir wirtschaften nach wie vor getrennt.


Vielen Dank
Mathilda
 
Das JC wird dann bei euch wieder eine BG vermuten weil es davon ausgeht dass ihr wieder in einer Ehe leben wollt - besonders wenn du noch seine Pflegekraft bist, was ja gerade ein Beweis ist dass ihr euch noch als Ehepartner sieht.
 
Danke für die Antwort :),
das nächste Problem wäre, dass mein 20 - jähriger Sohn auch mitziehen müsste. Er bezieht Sozialgeld, weil er nicht erwerbsfähig ist...

Dass ich noch ein gutes Verhältnis zum Ehemann habe, heisst doch aber nicht, dass wir wieder ein Paar sind.
Eben nur auf dem Papier...

Da ich ja jetzt dauerhaft ortsabwesend bin, wird das JC meines Wohnortes sicherlich einen Umzug verlangen, da sich ja der Zuständigkeitsbezirk ändert...

Keine Ahnung, wie das jetzt alles auf die Schnelle funktionieren soll. Dem Ehemann wurde nun noch der Unterschenkel amputiert und muss jetzt schon wieder ins KH, weil evtl. noch mehr vom Bein weggenommen wird...
 
Denke mal nicht, dass es da eine Chance gibt, keine BG zu sein. Der Sohn ist Euer gemeinsames Kind? Falls ja, dann macht es das noch schwieriger.
 
Hallo Mathilda :wink:

Ich sage nur meine Meinung hierzu und bitte das auch nicht falsch zu verstehen.

Man kann auch sehr wohl in einer Wohnung getrennt lebend sein.
Es wird nur sehr schwer sein, das auf deinen Fall bezogen, dem Amt glaubhaft rüberzubringen.

Du müsstest dann auch bestimmt Trennungsunterhalt geltend machen.
Wenn Du das gemacht hättest, wird der Leistungsträger Dir vielleicht auch eher glauben und sich auch für die Zeit des getrenntlebens in der gemeinsamen Wohnung, der Sache annehmen.
Du mußt das getrennt leben auch praktizieren, also zB einen Plan, wer wann Wäsche waschen darf oder die Fächer im Kühlschrank aufteilen. Alle diese alltäglichen Dinge müßt ihr regeln, damit Du auch den Nachweis erbringen kannst, das es so ist.

Es könnte nämlich auch sein, das der Leistungsträger dies kontrollieren möchte und dies eigentlich mit Recht, meiner Meinung nach.
 
Hallo,

mein Mann bezieht seit 10 Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung, da is nix mit Unterhalt.
Dann macht es wohl mehr Sinn, wenn wir hier eine eigene Wohnung finden würden.


LG
Mathilda
 
mein Mann bezieht seit 10 Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung, da is nix mit Unterhalt.

Es geht ja erstmal nicht darum, ob dein Mann leistungsfähig wäre, sondern darum, das für den Sozialleistungsträger ein Anspruch auf vorrangige Leistungen bestehen "könnte" und darüber ist ebend ein Nachweis zu erbringen. Das sollte im ganzen auch nur Hinweis von mir sein, um dein Anliegen ggfls. positiv beeinflussen zu können, mehr halt nicht.

Schönen Tag :wink:
 
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