Wolf Larsen
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Hallo Zusammen,
nach drei Monaten gut bezahlter Arbeit als Angestellter habe ich meine Stelle gekündigt, weil die Verhältnisse von Führung und Kommunikation unzumutbar waren. Davor war ich Freiberufler und habe dann bereits ALG II bekommen.
Jetzt muss ich also wieder ALG II beantragen, was ein schwerer Gang für mich ist.
Dazu kommt, dass ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin. Ich habe meine Wohnung komplett aufgegeben und lebe seit gestern mit ihr, zwei Kindern unter 25 Jahren und Haustieren zusammen. Geplant war natürlich, dass ich Arbeit habe. Wir haben aber gemeinsam entschieden, meinen Job zu kündigen.
Gebe ich eine Bedarfsgemeinschaft bei der Antragstellung an oder wie vermutet erst nach einem Jahr? Führt das gemeinsame Kümmern um die Kinder (nicht meine, sondern ihre) direkt zu einer Bedarfsgemeinschaft?
Bedarfsgemeinschaft würde dazu führen, dass ich weniger ALG II bekomme. Besteht dann die Möglichkeit, die Miete aufzuteilen, also fiktiv die Hälfte in die KDU zu schreiben? Ich stehe nicht im Mietvertrag, wir haben das so mündlich vereinbart mit Halbe/Halbe. Wäre halt schön.
Wenn ich nur einzeln ALG II bekomme, habe ich 399 und würde keine Miete angeben.
Ich habe keine Lust, weniger zu bekommen, meine Freundin mit reinzuziehen, die Kinder, deren Unterhalt und so weiter. Leider leben wir jetzt in der Provinz. Die Sachbearbeiterin der Jobcenter arbeitet nebenbei im Discounter und kennt uns mehr oder weniger. Das kann Chance oder Pech sein.
Ich bereue schon (fast) das Zusammenziehen, keine eigene Wohnung, kein ALG II für die Wohnung. Bei einer Trennung kann ich ins Männerheim gehen.
Was meint Ihr?
Danke,
Wolf
nach drei Monaten gut bezahlter Arbeit als Angestellter habe ich meine Stelle gekündigt, weil die Verhältnisse von Führung und Kommunikation unzumutbar waren. Davor war ich Freiberufler und habe dann bereits ALG II bekommen.
Jetzt muss ich also wieder ALG II beantragen, was ein schwerer Gang für mich ist.
Dazu kommt, dass ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin. Ich habe meine Wohnung komplett aufgegeben und lebe seit gestern mit ihr, zwei Kindern unter 25 Jahren und Haustieren zusammen. Geplant war natürlich, dass ich Arbeit habe. Wir haben aber gemeinsam entschieden, meinen Job zu kündigen.
Gebe ich eine Bedarfsgemeinschaft bei der Antragstellung an oder wie vermutet erst nach einem Jahr? Führt das gemeinsame Kümmern um die Kinder (nicht meine, sondern ihre) direkt zu einer Bedarfsgemeinschaft?
Bedarfsgemeinschaft würde dazu führen, dass ich weniger ALG II bekomme. Besteht dann die Möglichkeit, die Miete aufzuteilen, also fiktiv die Hälfte in die KDU zu schreiben? Ich stehe nicht im Mietvertrag, wir haben das so mündlich vereinbart mit Halbe/Halbe. Wäre halt schön.
Wenn ich nur einzeln ALG II bekomme, habe ich 399 und würde keine Miete angeben.
Ich habe keine Lust, weniger zu bekommen, meine Freundin mit reinzuziehen, die Kinder, deren Unterhalt und so weiter. Leider leben wir jetzt in der Provinz. Die Sachbearbeiterin der Jobcenter arbeitet nebenbei im Discounter und kennt uns mehr oder weniger. Das kann Chance oder Pech sein.
Ich bereue schon (fast) das Zusammenziehen, keine eigene Wohnung, kein ALG II für die Wohnung. Bei einer Trennung kann ich ins Männerheim gehen.
Was meint Ihr?
Danke,
Wolf