G
Gelöschtes Mitglied 26
Gast
Hi Leute,
ist irgendwo nachzulesen oder weiß jemand, wie das da zwischen den Beiden rechtlich aussieht?
Hat eine Optionskommmune Einsicht in die Unterlagen, so wie sie auch der Mitarbeiter bei der BA hätte?
Mir geht es z.B. darum, ob die Kommune sich selber bei der BA die Akteneinsicht einfordern kann, oder ob die BA dieses der Kommune verweigern kann.
Hier geht es z.B. um ärztliche Unterlagen, wenn ich bei der BA schon gesundheitlich untersucht wurde ist es schwer nachvollzuvollziehen, warum wenig später eine erneute Prüfung durch die Kommune erfolgen soll, dies stellt Personen in Optionskummunen schlechter. Damit meine ich jetzt nicht die ärztlichen Untersuchungsergebnisse, sondern lediglich Unterlagen auf welche die Sachbearbeiter zugriff haben sollten.
Auch geht es sich um den Verlauf (Weiterbildungen, Schulungen, ...) welche durch bzw. über die BA durchgeführt wurde, also quasi den Lebenslauf bei der BA.
ist irgendwo nachzulesen oder weiß jemand, wie das da zwischen den Beiden rechtlich aussieht?
Hat eine Optionskommmune Einsicht in die Unterlagen, so wie sie auch der Mitarbeiter bei der BA hätte?
Mir geht es z.B. darum, ob die Kommune sich selber bei der BA die Akteneinsicht einfordern kann, oder ob die BA dieses der Kommune verweigern kann.
Hier geht es z.B. um ärztliche Unterlagen, wenn ich bei der BA schon gesundheitlich untersucht wurde ist es schwer nachvollzuvollziehen, warum wenig später eine erneute Prüfung durch die Kommune erfolgen soll, dies stellt Personen in Optionskummunen schlechter. Damit meine ich jetzt nicht die ärztlichen Untersuchungsergebnisse, sondern lediglich Unterlagen auf welche die Sachbearbeiter zugriff haben sollten.
Auch geht es sich um den Verlauf (Weiterbildungen, Schulungen, ...) welche durch bzw. über die BA durchgeführt wurde, also quasi den Lebenslauf bei der BA.