hi leit
was bedeutet eigentlich, ein Job ist "zusätzlich" oder "nicht zusätzlich"![]()
Perfekt erklärt.Zusätzlich ist es z.B., wenn Du Dienst machst als Fahrstuhlführer eines Selbstbedienungsaufzugs,- d.h. der Aufzug liefe auch, wenn Du krank, aufm Klo, oder sonstwie nicht da bist.
Nicht zusätzlich wäre es, wenn Du Dienst machtest auf einem manuellen Aufzug, der ohne Deinen Schlüssel nicht fährt,- und stehenbleibt, wenn Du krank, auf Nullnull, oder sonstwie nicht da bist (und keine Ablösung hast).
ein Angebot meins du im Sinne "Vermittlungsvorschlag"?-aber das hat mit dem 1-EotoJob nichts zutun.In diesm Falle kann man "Angebot" nicht widersprechen,?oder?
Die "Zuweisung zum einem Ein-Euro-Job" kommt schriftlich entweder als "Angebot", "Vermittlungsvorschlag" oder "Bescheid" und ist unabhängig von der EGV .
welche "Tättigkeiten" ?
also,ein 1-Euro Jobsklave darf nur (und muss) nur eine Helfertätigkeit verrichten?
im prinzip: Besen in der Hand -Ja,in einer Firma XY am Fliesband -Nein?
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