Zusätzlichkeit von 1€ Job fragwürdig?

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Yuccapalme

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Hallo,

Um es kurz zu machen, meine Frage dreht sich darum, ob mein 1€ Job überhaupt noch als zusätzliche Arbeit zu bezeichnen ist. Der "Arbeitgeber" ist eine soziale Einrichtung und ich weiss nicht, ob die da mehr Spielraum haben.

Ich stehe derzeit für einen Laden des Trägers an der Kasse, 6 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche. Kasse mache ich in der Zeit, in der ich da bin, allein. Der eigentlich zuständige Kollege hat mehr als genug anderen Kram am Hals. Der Laden ist unterbesetzt was Festangestellte angeht, dafür springen zahlreiche und häufig wechselnde 1€ Jobber hier herum. Ich bin leider ein gutgläubiger Vollpfosten und hab letztes Jahr die EGV , ohne sie großartig zu prüfen, unterschrieben. In der Vereinbarung stand als Tätigkeitsbereich lediglich Vekaufshelfer.
Jetzt kam der Leiter neulich zu mir und hat gesagt, ich dürfe in der nächsten Zeit auf keinen Fall fehlen, der regulär angestellte Kassierer geht in Urlaub und das wäre ja sehr unpraktisch, wenn ich nicht die Kasse übernehmen könnte.

Was noch dazu kommt und mich sehr ärgert: Ich habe wegen dem Job eine hässliche Tendovaginitis bekommen, die mich seit Wochen quält und wohl chronisch geworden ist. Sowohl die Minijobs und vor allem auch die Stellen in meinem gelernten Beruf, auf die ich mich immer wieder bewerbe, fordern viel Arbeit mit den Händen. Darin bin ich jetzt natürlich eingeschränkt :(
Weil ich ja "so sehr" gebraucht werde, habe ich schon fast ein schlechtes Gewissen, meinen Händen die nötige Ruhigstellung zu gönnen und meinen Arzt um eine Krankschreibung zu bitten.
 

Yuccapalme

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Hab den Spass mal abfotografiert. Noch als Hinweis, Maßnahme ist Ende Februar abgelaufen, allerdings wurde ich gefragt ob ich verlängern will, was ich zähneknirschend bejaht habe. Bejaht, weil ich dem angestellten Kassierer nicht in den Rücken fallen wollte. (Ja, war dämlich.) Ich komme also immernoch zum Arbeiten dort hin, habe aber noch nichts neues unterschrieben oder vorgelegt bekommen.
 

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vidar

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AW: Zusätzlichkeit von 1€ Job fragwürdig?

Moin @Yuccapalme, :welcome:

Ist die soziale Einrichtung ein Sozialkaufhaus oder ähnliches? Gibt es dort überwiegend nur 1 € Jobber, die die Tätigkeit dort ausführen?

Da du nicht zum Stammpersonal gehörst, hat der Ladenleiter dir auch nicht „anzudrohen“, dass du ja nicht fehlen darfst, wenn der angestellte Kassierer urlaubsbedingt abwesend ist. Solltest du z.B. krank sein, bist du nun mal krank und meldest dann dem Träger deine Abwesenheit telefonisch. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sendest natürlich dem JC zu. Wegen deiner Sehnenscheidenentzündung solltest du unbedingt einen Arzt konsultieren.

Hast du deine Einwilligung über die Verlängerung des 1€ Job überhaupt mit dem JC abgesprochen. Nur das Jobcenter ist hier der Vertragspartner und nicht du.

Guckst du bitte auch mal hier:

DGB - Bundesvorstand | 1-Euro-Jobs
 
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ZarMod

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Herzlich Willkommen im Forum. :welcome:
Um es kurz zu machen, meine Frage dreht sich darum, ob mein 1€ Job überhaupt noch als zusätzliche Arbeit zu bezeichnen ist.
Klären wir doch zunächst einmal, was in einer AGH das Wort "zusätzlich" bedeutet.
§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten meinte:
(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden.
Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden,
sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden.
Übersetzt heißt das, die auszuführenden Tätigkeiten sind nicht so dringend zu erledigen, daß sie nicht auch liegen bleiben können.
Ich stehe derzeit für einen Laden des Trägers an der Kasse, 6 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche.
Jetzt machst Du mal einfach den Test und läßt die Kasse links liegen.
Male ein schönes Bild für eine leere Wand, stelle das Mobiliar ein wenig um, koche Kaffee oder unterhalte Dich mit Kunden.
Du wirst vermutlich sehr schnell darauf hingewiesen, daß die Kasse unbedingt bedient werden muß.
Jetzt kam der Leiter neulich zu mir und hat gesagt, ich dürfe in der nächsten Zeit auf keinen Fall fehlen,
der regulär angestellte Kassierer geht in Urlaub und das wäre ja sehr unpraktisch, wenn ich nicht die Kasse übernehmen könnte.
Damit hast Du nicht nur den Beweis einer fehlenden Zusätzlichkeit, sondern auch den der Wettbewerbswidrigkeit.
Schon, weil Du dort eine reguläre, bezahlte Arbeitskraft vertrittst, steht Dir arbeitsrechtlich ein Stundenlohn zu.
Der Zoll dürfte sich sehr für solche Machenschaften interessieren.
Wenn Du bereits seit längerem dort arbeitest, würde ich jede einzelne Stunde protokollieren und eine ► Wertersatzklage anstreben.
Schon, daß in der EGV von "tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden" die Rede ist, hätte Dich stuzig machen sollen.
Weil ich ja "so sehr" gebraucht werde, habe ich schon fast ein schlechtes Gewissen,
meinen Händen die nötige Ruhigstellung zu gönnen und meinen Arzt um eine Krankschreibung zu bitten.
Das solltest Du eher als gesundheitliche Einschränkung bewerten und Dich damit einem Facharzt vorstellen.
Ziel wäre neben Diagnose und Therapie auch ein Atest, damit Du in Zukunft solche Tätigkeiten nicht mehr ausüben mußt.
 

Ramteid

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Zusätzlich zu Zeitkinds treffender feststellung, das die Arbeit als Kassierer nicht zusätzlich ist und damit Eurojob unwürdig, besteht kein aktueller 1 Eurojob, da weder vom Amt was zugewiesen noch von dir bestätigt wurde.
Meiner bescheidenen Meinung nach, befindest du dich jetzt in einem regulären Arbeitsvertrag.
Diesen kannst du falls bestritten, mühelos vorm Arbeitsgerichte durchsetzten.
 

0zymandias

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Wer hat denn handschriftlich das AGH -Enddatum von April auf Februar geändert?

Diese Änderung ist nicht durch eine eigene, nebenstehende Unterschrift und Änderungsliste erfasst, oder?

Tipp für die Zukunft: So etwas nicht unterschreiben, ohne dass jede handschriftliche Änderung vollständig nachweisbar ist.
 

Yuccapalme

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AW: Zusätzlichkeit von 1€ Job fragwürdig?

Vielen Dank für die Antworten. Da bestätigt sich leider, was ich vermutet hatte.
Was die Sehnenscheidenentzündung angeht, mit der war ich beim Arzt. Ich habe seit etwa drei Wochen eine Bandage und es wird trotzdem schlimmer. Mein Hausarzt mag nur leider keine HartzIV Empfänger (sind für den alle faul) und wird mir nicht entgegenkommen. Ich versuche deswegen gerade, eine Überweisung für einen Orthopäden zu bekommen.

Moin @Yuccapalme, :welcome:
Ist die soziale Einrichtung ein Sozialkaufhaus oder ähnliches? Gibt es dort überwiegend nur 1 € Jobber, die die Tätigkeit dort ausführen?

Ja, ist ein Sozialkaufhaus einer diakonischen Einrichtung. Ich würde vielleicht nicht überwiegend sagen, da auch einige Ehrenamtliche unterwegs sind. Aber im Verkauf sind es eben öfter viele für mein Empfinden. Als ich angefangen habe, waren wir zu viert. Die wechseln allerdings häufig und viele sind nur für ein paar Tage da. Momentan darf nur ich von dieser Truppe an die Kasse. Warum auch immer.

Jetzt machst Du mal einfach den Test und läßt die Kasse links liegen.
Male ein schönes Bild für eine leere Wand

Habe ich, ohne Scherz, in der Anfangsphase dort auf bitten des Leiters gemacht. Das Bild wurde für eine Veranstaltung genutzt und dann ohne meine Zustimmung verschenkt und ich wurde mit "Du hattest da eh nie Anspruch drauf" abgebügelt. Mittlerweile wollen die ein Neues... Inwiefern das jetzt der Tätigkeit des Verkaufshelfers entspricht sei mal dahingestellt.

Damit hast Du den Beweis einer fehlenden Zusätzlichkeit, sondern auch den der Wettbewerbswidrigkeit.
Schon, weil Du dort eine reguläre, bezahlte Arbeitskraft vertrittst, steht Dir arbeitsrechtlich ein Stundenlohn zu.
Der Zoll dürfte sich sehr für solche Machenschaften interessieren.
Wenn Du bereits seit längerem dort arbeitest, würde ich jede einzelne Stunde protokollieren und eine ► Wertersatzklage anstreben.
Schon, daß in der EGV von "tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden" die Rede ist, hätte Dich stuzig machen sollen.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dann beim Zoll Anzeige erstatten müsste? Hat sowas schon mal Erfolg gehabt? Wie erhebt man eine Wertersatzklage? Gibt es die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand zu bekommen? Ich hatte vorher noch nie so einen 1 € Job-Wisch in der Hand, das mit den Arbeitsstunden ging mir da leider durch ;) Wie müsste die Formulierung eigentlich lauten?
Sorry wegen der Fragerei aber ich bin viel zu blauäugig an die Sache rangegangen.

So dämlich das klingt, ich mache mir schon Sorgen, mich dort fürchterlich unbeliebt zu machen. Zumal falls ich dort im ungünstigsten Fall wirklich noch ein halbes Jahr ausharren muss. Das Klima dort ist nicht immer angenehm. Ich musste mich schon von Kunden und anderen Angestellten anschreien lassen und will die Erfahrung nicht auch noch vertiefen. Kann ich den Kopf noch irgendwie aus der Schlinge ziehen, die ich mit dem mündlichen "Ja" um meinen Hals gelegt habe?

Wer hat denn handschriftlich das AGH -Enddatum von April auf Februar geändert?

Diese Änderung ist nicht durch eine eigene, nebenstehende Unterschrift und Änderungsliste erfasst, oder?

Tipp für die Zukunft: So etwas nicht unterschreiben, ohne dass jede handschriftliche Änderung vollständig nachweisbar ist.

Das war die SB , die im Datum herumgekrakelt hat. Und nein, wirklich nicht erfasst. Aber danke für den Tip, das passiert mir nicht nochmal.
 
Z

ZarMod

Gast
AW: Zusätzlichkeit von AGH fragwürdig?

Ich versuche deswegen gerade, eine Überweisung für einen Orthopäden zu bekommen.
Das ist der richtige Weg. Und den Hausarzt würde ich wechseln. :icon_wink:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dann beim Zoll Anzeige erstatten müsste?
Du mußt nicht, aber könntest - vielleicht aus moralischen Gründen.
Wo kann ich Schwarzarbeit melden und welche Angaben sind dabei erforderlich?
Hat sowas schon mal Erfolg gehabt? Wie erhebt man eine Wertersatzklage?
Der Erfolg orientiert sich an der Beweisfähigkeit. Siehe dazu auch diese ► Auswahl an Entscheidungen.
Ich will Dir auch nicht verschweigen, daß ein bei erfolgreicher Klage erstrittener Wertersatz
durch den LT auf die bisher erbrachte Leistung angerechnet wird.
Hier solltest Du Aufwand und Nutzen gegenüberstellen. Ich selbst würde das Ziel verfolgen,
da ich die kostengünstige Rechtsvertretung des DGB inanspruch nehme.
Zumal falls ich dort im ungünstigsten Fall wirklich noch ein halbes Jahr ausharren muss.
Vielleicht nicht, wenn Du laut über eine Wertersatzklage nachdenkst?
Abschließende Frage; Hast Du bei dem sog. MT irgendwas unterschrieben?
 
N

noah

Gast
Wenn ich das richtig sehe, geht deine Zuweisung bis zum 27.02.?

Und du machst jetzt weiter, obwohl nichts schriftliches vorliegt? An deiner Stelle würde ich AB SOFORT zuhause bleiben! Das du mündlich irgendetwas zugesagt haben sollst, ist sicher falsch verstanden worden :idea: Oder gab es Zeugen? Nein? Tja - Pech gehabt :cheer2:

Ich kann dich verstehen. Man "will ja zeigen", das man arbeitswillig ist. Und vielleicht ergibt sich dadurch ja irgendeine Möglichkeit auf einen Job. :rolleyes:

Vergiss es :sorry:

Diese "ach so guten Menschen" in diesen "ach so guten Projekten" sichern sich ihr eigenes Auskommen. Du kriegst 1€ für jede Stunde - und das Jobcenter zahlt mindestens 500€ für das Projekt aus. Ist doch ein prima Geschäft für die festangestellten Projektmitarbeiter. Nix tun - ach nein, die "betreuen" dich ja, verringern deine Vermittlungshemnisse und und und.

Und wenn du dann aus dem Projekt "ausgeschieden" bist - leider immer noch ohne einen Arbeitsplatz, aber man kann ja nicht alles haben - kommt der nächste 1€-Jobber aka Geldbringer :peace:

Wenn ich hier schreiben würde, was ich von diesen Gestalten halte, würde ich gesperrt werden - von daher lasse ich das.

Lass dich krankschreiben - dafür würde ich schon mal einen "vernünftigen" Hausarzt suchen, deiner scheint ja ein A....kriecher vor dem Herrn zu sein. Die Krankschreibung beim JC nachweislich abgeben. Mehr (wenn überhaupt) musst du nicht tun. Aus die Maus.
 

Yuccapalme

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AW: Zusätzlichkeit von 1€ Job fragwürdig?

Abschließende Frage; Hast Du bei dem sog. MT irgendwas unterschrieben?

MT = Maßnahmenträger? Ja, als ich im August letzten Jahres angefangen habe. Das war ein Wisch, dass man mir gesagt hat, ich solle keine Putzmittel trinken (Arbeitssicherheit) und ich meine der EGV Zettel vom Amt war auch nochmal da. Seit dem aber nichts mehr.

Äh... ich hätte übrigens morgen einen Termin beim Jobcenter. Falls jemand noch ein paar Last Minute Tipps hätte, bevor ich mich wieder in die Nesseln setze, ich wäre dankbar.
 

0zymandias

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Nichts unterschreiben.

Und sollte das Gespräch auf die AGH und eine eventuelle Verlängerung kommen, solltest Du mal laut darüber nachdenken, wie es denn da wohl mit Wertersatz aussähe.
Und das man eigentlich mal Rücksprache mit dem Zoll halten müsse, nur um sich abzusichern wegen Schwarzarbeit.
Nötig wäre die Verlängerung nicht, weil Du ja genug Material für eine Reportage über Hartz-IV -Gewinnler hättest. :wink:
 

Yuccapalme

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Wenn ich das richtig sehe, geht deine Zuweisung bis zum 27.02.?

Und du machst jetzt weiter, obwohl nichts schriftliches vorliegt? An deiner Stelle würde ich AB SOFORT zuhause bleiben! Das du mündlich irgendetwas zugesagt haben sollst, ist sicher falsch verstanden worden :idea: Oder gab es Zeugen? Nein? Tja - Pech gehabt :cheer2:

Das haben dummerweise noch mehr Leute gehört, nicht zuletzt auch der angestellte Kassierer bzw. Kassenleiter, dem ich nicht auf den Schlips treten will. Der Chef alleine wäre mir ja wurscht. :frown:

Ich kann dich verstehen. Man "will ja zeigen", das man arbeitswillig ist. Und vielleicht ergibt sich dadurch ja irgendeine Möglichkeit auf einen Job. :rolleyes:

Das war nie auf Jobchancen ausgelegt, sondern sozusagen eine psychologische Maßnahme vom Amt. Ich hab eine Sozialphobie und das sollte eine Art Konfrontationstherapie sein (war auch der Grund warum ich da beim ersten Mal zugesagt hatte). Gelernt bzw studiert habe ich was völlig anderes und ich werde freiwillig auch niemals Vollzeit in den Einzelhandel gehen.

Diese "ach so guten Menschen" in diesen "ach so guten Projekten" sichern sich ihr eigenes Auskommen. Du kriegst 1€ für jede Stunde - und das Jobcenter zahlt mindestens 500€ für das Projekt aus. Ist doch ein prima Geschäft für die festangestellten Projektmitarbeiter. Nix tun - ach nein, die "betreuen" dich ja, verringern deine Vermittlungshemnisse und und und.

:eek: Die bekommen bitte wieviel dafür? Pro Monat oder wie? Und ich darf für Kleinstgeld und eine Fahrkarte meine Sehnen ruinieren.
 
Z

ZarMod

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... und ich werde freiwillig auch niemals Vollzeit in den Einzelhandel gehen.
Naja, angesichts der freiwilligen Vergangenheit
Ich stehe derzeit für einen Laden des Trägers an der Kasse, 6 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche.
betrachte ich das erstmal als Zunkunftsvision.
Wobei ich da so meine Zweifel habe ...
... nicht zuletzt auch der angestellte Kassierer bzw. Kassenleiter, dem ich nicht auf den Schlips treten will.
Weil Du ihn ohne Lohn vertreten sollst, damit er in den verdienten Urlaub kommt?
 

Yuccapalme

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Naja, angesichts der freiwilligen Vergangenheit
betrachte ich das erstmal als Zunkunftsvision.
Wobei ich da so meine Zweifel habe ...
Weil Du ihn ohne Lohn vertreten sollst, damit er in den verdienten Urlaub kommt?

6 Stunden ist ja rein technisch betrachtet nicht Vollzeit. :icon_mrgreen: Und freiwillig ist das auch nur bedingt.
Und was den Kollegen angeht, ist zwar nicht unbedingt immer nett aber fair und kollegial und hat auch mir mal Verstärkung gegeben, deswegen. Wie gesagt, im Alltag bekommt der durch meine Anwesenheit erheblich mehr Zeit für seine Aufgaben. Ich fühle mich da tatsächlich moralisch in einer Zwickmühle. Einer Person gegenüber, wohlgemerkt, nicht dem System an sich und seinen Ermöglichern.
 

Pixelschieberin

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AW: Zusätzlichkeit von 1€ Job fragwürdig?

[...] Das Bild wurde für eine Veranstaltung genutzt und dann ohne meine Zustimmung verschenkt und ich wurde mit "Du hattest da eh nie Anspruch drauf" abgebügelt. [...]
Das ist ein eklatanter Eingriff in das Urheberrecht.
Mein Mentor in Kunstangelegenheiten sagte:
Urheber ist und bleibt derjenige, der den Furz - so unbedeutend er anderen erscheinen mag - aus sich selbst heraus gepupt hat.
Allein DER darf über die Verwertung seines geistigen Ergusses bestimmen und ihn gegebenenfalls auch anzünden.

Das war zwar eine drastisch-unelegante Eselsbrücke, machte mir jedoch den Gedanken dahinter klar.

Ignoranten muß mal beigebracht werden, daß Kunst nicht umsonst zu haben ist.
Sofern du nichts Gegenteiliges in einer Sondervereinbarung zur Verwertung deines Bildes unterzeichnet hast, muß es dir entweder wieder herbei geschafft werden - oder - wenn du damit einverstanden sein solltest, nach dem Tarif für Grafiker-Dienstleistungen bezahlt werden.
I. d. R. wird bei Bilderkauf nach bemalter Fläche bewertet.
Was viele auch nicht wissen, die Bildrechte verbleiben beim Bilderverkauf trotzdem beim Urheber und können gesondert verhökert werden.
Im Schreibwarenladen gabs früher Musterverträge für Kunst-Deals, da stand sowas drin.

Beispiel:
Nur weil du eine Original-Illustration von Biene Maja gekauft hast, darfst du die noch lange nicht auf Bettwäsche und T-Shirts drucken lassen, die du zu verkaufen gedenkst.
Selbst Fotos im eigenen Umfeld, wo das Bild drauf zu sehen ist, sind bei Veröffentlichung im Netz etc., kritisch.
[...] Wie erhebt man eine Wertersatzklage? [...]
Meines Wissens beim zuständigen Arbeitsamt.
Das ortsübliche Mittel für die ausgeführten Tätigkeiten recherchieren und darauf deine Berechnung aufbauen.
Es empfiehlt sich, ein eigenes Berichtsheft zu führen.
Das macht den Anwurf gleich viel glaubhafter.
Bei gleich bleibenden Beschäftigungen läßt sich das auch gut nachträglich anlegen.
[...] So dämlich das klingt, ich mache mir schon Sorgen, mich dort fürchterlich unbeliebt zu machen. [...]
Ich würde mir eher Sorgen machen, wenn ich bei den falschen Leuten beliebt wäre.
[...] Ich musste mich schon von Kunden und anderen Angestellten anschreien lassen [...]
Ich frage mich bei solchen Berichten stehts, warum passiert MIR sowas nicht?
Die Antwort wird wohl sein:
Es gehören immer zwei zum Tango.

Zu den weiteren Fragen:
Verträge die nicht vor Zeugenohren vereinbart wurden, sollten - allein wegen der Beweisbarkeit :wink: - schriftlich vorliegen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

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Die EGV ist mal wieder ein typisches Beispiel für Sondermüll.
"Abklärung der Auftragslage" für eine selbständige Tätigkeit einerseits und ein Bewerbungscoaching andererseits - schön widersprüchlich.
Obendrein macht beides - und jedes für sich - die AGH rechtswidrig, die für sich selbst genommen wie erkannt auch schwerlich rechtskonform sein dürfte.

Eine Wertersatzklage wäre übrigens beim Sozialgericht einzureichen. Voraussetzung ist dass das JC über die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der AGH informiert wurde (BSG , 22.8.2013, B 14 AS 75/12 R).
 

jwd1

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Hallo Yuccapalme,
eigentlich alles schon gesagt worden. Möchte nur zu dein Hinweis zu deinem Hausarzt schreiben, das ich auch schon oft diese Erfahrung gemacht habe (Springers heiße Blatt sei dank), und sage immer, das ich als Handwerker arbeite , was ich ja auch mache. Muß ja nicht erwähnen, das es sich um ein Minijob handelt. In deinem Fall könntest du bei einem neuen Arzt sagen, das du als Verkäufer an der Kasse arbeitest und ist nicht gelogen. Mit deinem Krankenbild bekommst du garantiert erstmal 14 Tage und verlängerst es halt bis 6 Wochen und ein Tag. Dann ist man in der Regel raus aus einer Maßnahme/1 € Job. In deinem jetzigen Fall scheinst du ja aber gar nicht mehr drinnen zu Stecken.
 

Yuccapalme

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War eben beim Jobcenter. Die gute Nachricht ist, der 1 € Job ist endgültig abgewendet. Die schlechte ist, dass man meine Hinweise auf nicht vorhandene Zusätzlichkeit ignoriert hat. Die katastrophale ist, dass die Fallmanagerin mich nicht für "seelisch stabil" genug zum arbeiten hält. Ich werde dann mal nach dem passenden Unterforum suchen, um mich auszukotzen.

Das ist ein eklatanter Eingriff in das Urheberrecht.
Mein Mentor in Kunstangelegenheiten sagte:
Urheber ist und bleibt derjenige, der den Furz - so unbedeutend er anderen erscheinen mag - aus sich selbst heraus gepupt hat.
Allein DER darf über die Verwertung seines geistigen Ergusses bestimmen und ihn gegebenenfalls auch anzünden.

So klein war der Furz nicht, im bildlichen wie im übertragenen Sinne. Zum einen war das ganze auf einer recht großen, aus dem Müll geretteten Pressspanplatte drauf, zum anderen bin ich Grafikdesigner und Illustrator. Es war also ein komplett professionell erstelltes, handgemaltes Unikat. Ich habe auch vor der Veranstaltung deutlich gesagt, dass ich dieses Ding hinterher mit nach Hause nehmen werde.
Dass das Urheberrecht unveräußerlich ist, ist mir sehr bewusst und deswegen bin ich auch immer noch stinksauer deswegen. Ich wollte das Bild auch tatsächlich in Rechnung stellen, wurde aber nur schulterzuckend verscheucht. Ich weiss, an wen es ging. Allerdings kann ich kaum auf Herausgabe klagen.
 
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0zymandias

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Dann lasse Dich nicht verscheuchen, sondern fordere schriftlich und nachweisbar Dein Eigentum zurück.

Warum Du Dich dort nicht beliebt machen musst, sollte mittlerweile klar sein.

[...] Die katastrophale ist, dass die Fallmanagerin mich nicht für "seelisch stabil" genug zum arbeiten hält. [...]

Das dürfte eher kein wissenschaftliches Gutachten sein. :wink:

Man sollte es nach Möglichkeit auch nicht zu Herzen nehmen.
Seepferdchen hat hier die "Handreichung für persönliche Ansprechpartner und Fallmanager der Jobcenter von Berlin - Psychosoziale Betreuung -" verlinkt.
Darin findet sich auf PDF-Seite 2:
Eine eindeutige und abschließende Darstellung aller psychosozialen Problemsituationen, die eine Weiterverweisung in die Sozialen Dienste zwingend erforderlich machen, kann es nicht geben. Es lassen sich jedoch durchaus Anhaltspunkte beschreiben, die möglicherweise auf eine psychosoziale Lebensproblematik schließen lassen, aus denen sich die Notwendigkeit einer professionellen Betreuung ( s.u. 1. genannten Aufgaben des Sozialdienstes ) ergeben könnte. Vor Inanspruchnahme der Sozialen Dienste empfiehlt sich immer eine Absprache, da das Angebot von den vorhandenen Ressourcen abhängt.
• Abbruch / Verweigerung von Angeboten ( z.B. auch Motivationsmangel )
• Verweigerung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung
• Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten ( auch Verweigerung )
• Terminuntreue / wiederholte Unpünktlichkeit

Ähnliches dürfte es für andere JC geben.
Wenn Du die Segnungen des Maßnahmenwesens nicht erkennst, musst Du ein psychologisches Problem haben.
Die immer passende Begründung für Zwangspsychiatrie dürfte noch aus Zeiten der UdSSR bekannt sein. :icon_hihi:

Auch dagegen lässt sich etwas machen.
 

Yuccapalme

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Das dürfte eher kein wissenschaftliches Gutachten sein. :wink:

Das Gutachten gibts nur leider wirklich. Ich durfte beim berufpsychologischen Dienst Anfang des Jahres mal ein paar Stunden vorm PC sitzen und Fragebögen ausfüllen. Da kam letzten Endes dann raus, dass es mir trotz der vorhandenen intellektuellen Fähigkeiten an Selbstvertrauen und Selbstwert mangelt. Kein Wunder, wenn man vom Amt für Frondienste und Erwerbslosengängelung abhängig ist und andauernd in sinnlose Maßnahmen gesteckt wird. Meine tatsächlich vorhandene Sozialphobie wird dafür aber nicht erwähnt :icon_rolleyes:

Ähnliches dürfte es für andere JC geben.
Wenn Du die Segnungen des Maßnahmenwesens nicht erkennst, musst Du ein psychologisches Problem haben.
Die immer passende Begründung für Zwangspsychiatrie dürfte noch aus Zeiten der UdSSR bekannt sein. :icon_hihi:

Auch dagegen lässt sich etwas machen.

Zwangspsychiatrie will sie wenigstens noch nicht (auch wenn sie mir mit schwerer Stimme eine stationäre Behandlung empfohlen hat) aber ich soll ihr bis in drei Wochen einen Termin bei einem Therapeuten vorlegen. Unterschrieben habe ich aber nix.

Was natürlich der Hammer war, über den Arbeitgeberservice hat es eine Stelle für mich gegeben. Hier in der Region sogar, ich hätte in der Nähe meiner Familie und Freunde bleiben können, super. Sie meinte sogar, die hätte ich garantiert bekommen. Sie hat das abgesagt, weil ich seelisch nicht in der Lage wäre, den Job anzutreten. Das hab ich heute erst erfahren und das interessierte Unternehmen wollte sie auch nicht benennen. Ich hätte am liebsten losgeheult.
 

0zymandias

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Das Gutachten gibts nur leider wirklich. Ich durfte beim berufpsychologischen Dienst Anfang des Jahres mal ein paar Stunden vorm PC sitzen und Fragebögen ausfüllen. Da kam letzten Endes dann raus, dass es mir trotz der vorhandenen intellektuellen Fähigkeiten an Selbstvertrauen und Selbstwert mangelt. [...]

Es gibt Sachen, die man auf diesem Weg abprüfen kann, aber für eine so weitläufige Aussage dürfte das Testverfahren nicht geeignet sein.
Genauso wenig wie die Psychotests in der BRAVO oder BRIGITTE.
Den gesamten Vorgang würde ich im Ausdruck anfordern, unter Berufung auf den § 83 SGB X, hilfsweise dem IFG , denn meine Akte gehört mir.

[...] Meine tatsächlich vorhandene Sozialphobie wird dafür aber nicht erwähnt :icon_rolleyes:
[...]
Ja, da kann man etwas merken. :biggrin:
Komisch, dass die Psycho-Heinis noch nicht durch Computer-Portale ausgetauscht wurden, oder?

[...]
Zwangspsychiatrie will sie wenigstens noch nicht (auch wenn sie mir mit schwerer Stimme eine stationäre Behandlung empfohlen hat) aber ich soll ihr bis in drei Wochen einen Termin bei einem Therapeuten vorlegen. Unterschrieben habe ich aber nix.
[...]
Und es gibt es Dir schriftlich, sonst erschieße ich diesen süßen, kleinen Hundewelpen.

Damit meine ich: Die Drohkulisse ist ja ganz nett als hingeschluderte Hausaufgabe, aber existieren wird diese Geschichte erst auf Papier.
Schatten verschwinden in der Regel, wenn man etwas Licht darauf scheinen lässt.

[...] Sie hat das abgesagt, weil ich seelisch nicht in der Lage wäre, den Job anzutreten. [...]
Es geht ja auch nicht um Vermittlung.
Es geht darum, die Kontrollzahlen in der Statistik zu erfüllen.
Also mit geringstem Kostenaufwand möglichst viele (Beinahe-)Erwerbslose wegzurechnen.
 

Pixelschieberin

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Ozy war schneller und bringts auf den Punkt, was mich so erzürnt hat.
[...] zum anderen bin ich Grafikdesigner und Illustrator. [...]
Dann kennst du doch das graue ringgebundene Heftchen mit den Tarifen, die selbst noch in der Version von Anno 2000 bei fast jedem Kunden Schnappatmungen auslösen.
[...] Es war also ein komplett professionell erstelltes, handgemaltes Unikat. [...]
Sieh an.
Den Ärmsten zu stehlen, was sie noch an inneren Reichtümern haben, macht diesen Kunstraub besonders verwerflich.
[...] Ich habe auch vor der Veranstaltung deutlich gesagt, dass ich dieses Ding hinterher mit nach Hause nehmen werde.[...]
Jetzt frage ich mich, warum du es nicht getan hast.
Eine aus dem Müll gefischte Spanplatte hättest du ja noch bezahlen können.
WEM? Dem Müllentsorgungsunternehmen.
[...] Dass das Urheberrecht unveräußerlich ist, ist mir sehr bewusst und deswegen bin ich auch immer noch stinksauer deswegen. [...]
Das reicht aber nicht.
Die Ära der Prinzen auf weißem Pferd, die sich für die Dame ins Getümmel stürzen, ist vergangen.
Der Spruch "Wo kein Kläger auch kein Richter" heißt übersetzt:
DU solltest selbst AKTIV werden.
Wenn du deine Rechte wahren willst.

Wenn du dein Werk WIRKLICH wieder unter selbstbestimmte Kontrolle bekommen willst, setzt du sofort ein offizielles Schriftstück ab, das nachweisbar im Machtbereich des Adressaten anlandet.
Je länger du das vor sich hin modern läßt, um so weniger wird dir von ermittelnden Behörden eine Dringlichkeit eingeräumt werden.

Mit der unmißverständlichen Forderung, daß das unautorisiert ausgeliehene Bild bis dann und dann bei dir AB-ZU-LIE-FERN sei.
Falls das nicht geschehe, du das Entwenden des Bildes aus den Räumlichkeiten [Adresse und Veranstaltungsort] als unrechtmäßige Aneignung betrachtest und rechtliche Mittel in Erwägung ziehst.
Der Erste Schritt nach ereignislosem Verstreichen der von dir gesetzten Frist ist eine Diebstahls-Anzeige: Entwendung urheberrechtlich geschützten Materials.

Hängs ruhig hoch auf und beziffer den Wert mit ca 15 % mehr.
Falls es auf einen Vergleich raus läuft.

Am Besten, du hast noch ein Foto des GESTOHLENEN Bildes.
JA - nenn das Kind beim Namen!
Wenn du sowas verschenkst, ists die eine Sache.
Allzuoft erlebe ich wie wenig künstlerische Arbeiten plötzlich gewertschätzt werden sobald es ans Bezahlen geht.
Aber hängen haben wollen sie Originalbilder nur zu gerne und faseln was von "Showroom" und Chancenerhöhung - allein damit du eine florierende Kneipe - auf deine eigenen Kosten - innendeko-mäßig ausstattest.
[...] Ich wollte das Bild auch tatsächlich in Rechnung stellen, wurde aber nur schulterzuckend verscheucht. [...]
Du bist aber auch ein Hascherl.
Wenn du bereit bist, es zu veräußern - zuvor ging ich davon aus, daß du das Werk wiederhaben wolltest - dann schick denen die Rechnung ZU!
Stelle sicher, daß sie nachweisbar in deren Machtbereich anlandet.
Sollen die Diebe doch versuchen, den Briefträger zu verscheuchen. :biggrin:

Die Nachweisbarkeit des Eingangs meiner Schreiben stelle ich mit der Methode "doppelt gemoppelt" auf niedrigem Kostenniveau sicher.
Die als zu häufig empfundene Erwähnung der Vorgehensweise geht einer Mit-Forentin zwar voll auf den Docht - aber - da ich nicht davon ausgehen kann, daß Noobs sie sogleich finden werden, werde ich mir trotzdem weiterhin erlauben, diese Verlinkung zur Verfügung zu stellen.
[...] Ich weiss, an wen es ging. [...]
Hast du (hoffentlich) Zeugen oder Belege dafür?
Vielleicht ein Foto von der Übergabe-Zeremonie?
[...] Allerdings kann ich kaum auf Herausgabe klagen.
Ja weshalb denn nicht?!
Hast DU - Urheberin und Schaffende - in den Deal eingewilligt?
Nein?
Haben die etwa Unterlagen - die du unterzeichnet hast - die etwas anderes belegen als du behauptest?

Frag dich mal:
Was schert DICH denn, ob der "edle Spender" sein Gesicht beim Begünstigten verliert?!
DAS würde ich mir nicht bieten lassen!

Deinen Willen zu behaupten, wäre ein erster Schritt zurück in ein von DIR selbstbestimmtes Leben.
Was soll denn groß passieren?
Zuerst verschaffst du dir damit Respekt.
Interessiert dich wirklich, ob DIEBE dich leiden können?
Das ist doch noch nicht mal die Art AG , bei der du sozialversicherungspflichtige Arbeit bekommen wirst.

Mach dir klar:
Wären Mitesser, die sich das Feigenblatt "sozial" vor die unhübsche Realität hängen, nicht schön blöd, fügsame real sheeps in die freie Wirtschaft zu entsenden?

Schick den Verantwortlichen für den Diebstahl - als nichts anderes solltest du fortan den Akt bezeichnen - einfach eine gesalzene Rechnung.
Mit der Ansage, wenn nicht bis dann und dann bezahlt wurde, du auf Herausgabe bestehst.
Thats it.
Dann können sie sich selbst entscheiden, obs ihnen den Preis wert ist oder nicht.
SO geht Handel.
Wie sympathisch der Dieb dich ab jetzt findet, kann dir doch am Allerwertesten vorbei gehen.

Zur Diskussion gestellt:
Vielleicht teilt die TE den Vorgang zeitgleich dem JC mit?
Soll der HE nicht mit allen Mitteln seine Hilfsbedürftigkeit vermindern?
Dann sollten die von der Leistungsabteilung im JC doch ganz besonders daran interessiert sein, daß der Rubel in des HE Tasche rollt.

Sollen die doch mal - in deinem Sinn - auf den Träger einwirken und die Entlohnung einfordern.

Nicht zu unterschätzender Nebeneffekt:
Parasitäres Pack wird aufeinander gehetzt und ein kleiner Mißtrauens-Keil in den innig-einigen Schulterschluß getrieben.
 

Yuccapalme

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Jetzt frage ich mich, warum du es nicht getan hast.

Weil ich bei der Veranstaltung nicht anwesend war. Das Thema hat mich nicht interessiert und dafür war mir der Eintritt zu teuer. Zumal ich dachte, man würde sich an die Absprache halten. Am nächsten morgen dann "Ich hoffe du hast ein paar Fotos gemacht, das Bild gibts hier nicht mehr". Und wie ich Fotos gemacht habe. Entehungsprozess ist dokumentiert.

DU solltest selbst AKTIV werden.
Wenn du deine Rechte wahren willst.

Tu ich auch normalerweise, ich hab allerdings mehr Erfahrung mit der amerikanischen DMCA Version und unerlaubter Verwendung im Internet. Dass mir mal ein physischer Kunstraub unterkommt, hätte ich nicht erwartet.

Wenn du dein Werk WIRKLICH wieder unter selbstbestimmte Kontrolle bekommen willst, setzt du sofort ein offizielles Schriftstück ab, das nachweisbar im Machtbereich des Adressaten anlandet.

Wäre dann die Frage, ob ich das an den momentanen Besitzer oder den Entweder richten muss. Geklaut hat es der Chef der diakonischen Einrichtung, weitergegeben hat er es an einen Freund von sich... mit dem Kommentar "Hier hast du was für deinen Keller".

Du bist aber auch ein Hascherl.
Wenn du bereit bist, es zu veräußern - zuvor ging ich davon aus, daß du das Werk wiederhaben wolltest - dann schick denen die Rechnung ZU!
Stelle sicher, daß sie nachweisbar in deren Machtbereich anlandet.
Sollen die Diebe doch versuchen, den Briefträger zu verscheuchen. :biggrin:

Einschreiben ginge auch? Fax wird schwierig, auch über den Router. Ich hänge an einer vorsintflutlichen Telefonanlage.

Hast du (hoffentlich) Zeugen oder Belege dafür?
Vielleicht ein Foto von der Übergabe-Zeremonie?

Die Übergabe wurde mir detailiert von mehreren Mitarbeitern des Sozialladens geschildert. Wobei ich so meine Zweifel habe, dass sich da jemand als Zeuge benennen lassen will. Fotos gab es vermutlich aber da müsste ich den Besuchern der Veranstaltung hinterherrennen und das dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein.

Ja weshalb denn nicht?!

Ich hab keinen Anwalt und keine Rechtsschutzversicherung. Ich hab da Befürchtungen, dass das für mich sehr teuer wird.

Schick den Verantwortlichen für den Diebstahl - als nichts anderes solltest du fortan den Akt bezeichnen - einfach eine gesalzene Rechnung.
Mit der Ansage, wenn nicht bis dann und dann bezahlt wurde, du auf Herausgabe bestehst.

Rechnung war sogar aufgesetzt, nach Stundensatz - inklusive eines gnädigen Rabatts für die verwendeten Materialien. Ich bin mir nurnoch nicht sicher, in welcher Formulierung ich die Begegnung für das "Das hast du während der Arbeitszeit gemacht, das gehört uns" integrieren soll. Vielleicht mit Hinweis darauf, dass es keine echte Arbeitszeit gab.

Ist erfrischend, dass das mal jemand nicht nur belächelt. Ich freue mich immerhin, dass ich der Bitte, noch ein Bild für die anzufertigen, niemals nachkommen werde. Soll der Leiter doch stattdessen wieder seine grottigen Word Ausdrucke mit Regenbogenschrift aufhängen.
 

renasia

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@ Zeitkind

Innerhalb von 3 Wochen, Sry aber wo sollst du den Therapieplatz hernehmen?
Ich war 2014 4 mon in der psyschatrie und hab danach n Platz Gesucht, michbei 20 Theras „ beworben“ ( teilweise werden nicht malmehr Wartelisten geführt) und nach ca 9 mon dann endlich einen gehabt.

Bei schweren Fällen, vom Arzt bestätigt, gibt es die Möglichkeit einer kassenerstattu g bei einem privaten. Ich glaube nicht das die kl das macht, weil es therapierte wie Sand am Meer gibt.
 
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