Hallo,
erst mal einen schönen Gruß an alle, da ich neu hier bin. Prima, daß es dieses Forum gibt.
Zu meinem Fall: Ich bin Aufstocker, arbeite bei der Post halbtags als Briefzusteller (ca. 900 brutto / 700 netto). Mein ALG-Antrag wurde ab dem 1. 8. bewilligt, damals noch in Höhe von insgesamt 700 Euro.
Arbeitsanfang war der 15. 9., Lohn bekomme ich immer am 15. des Monats. Im September habe ich daher den vollen Satz erhalten, da ich noch kein Einkommen hatte. Im Oktober mußte ich einen Teil zurückzahlen, weil ich ja für einen halben Monat (September) Lohn bekommen habe. So weit, so in Ordnung.
In der Folge hat die ARGE dann allerdings zunächst einmal schon mein Einkommen, das ich ja jeweils erst am 15. erhalte, bereits vor der Auszahlung angerechnet und nur noch 240 Euro überwiesen. Dies ohne jede Mitteilung oder Erklärung, also kein Änderungsbescheid oder sonst etwas. Auf meinen Einspruch hin, daß ich das Geld von der Post erst zur Monatsmitte bekomme, und daher darum bitte, zunächst den ursprünglich bewilligten Satz zu überweisen und das Überzahlte dann zurückzufordern, wenn ich die Einkommenbescheinigung einreiche, ist die ARGE damals nicht eingegangen.
Seit meiner ersten Vertragsverlängerung bekomme ich nun immer zum 15. bereits den Lohn für den LAUFENDEN Monat. Das hat dazu geführt, daß ich im November doppelten Lohn bekommen habe, für Oktober und November, und somit für einen Monat ganz aus dem Bezug heraus bin. Die ARGE hat entsprechend eine Rückforderung über die in diesem Monat gezahlten 240 Euro gesendet. Soweit ja auch noch in Ordnung.
Nun aber habe ich für den Januar gar kein ALG II überwiesen bekommen, die Überweisung wurde, so die Auskunft, storniert. Begründung: Ich hätte ein Einkommen durch meine Arbeit. Um eine Überzahlung zu vermeiden, würde ich daher in Zukunft erst dann Geld bekommen, wenn ich für den laufenden Monat die Einkommensbescheinigung eingereicht hätte. Nur für den Fall, daß ich sonst gar nicht über die Runden käme, würde die Möglichkeit eines Darlehens bestehen, daß zum Monatsanfang gezahlt werden könnte. Auch über diese Maßnahme hat man mich in keinster Form in Kenntnis gesetzt. Es blieb an mir, nachdem die Überweisung ausgeblieben ist, dort anzurufen und diese Auskunft mühsam aus dem SB herauszuquetschen (er meinte zunächst, ich solle in ein paar Tagen noch mal anrufen und "bat" mich dann auf mein Drängen hin hörbar genervt um meine "Kundennummer").
Der SB begründete die ausgebliebene Benachrichtigung damit, daß dies "zu viel bürokratischer Aufwand" gewesen wäre, und man ihn ja schließlich telefonisch erreichen könne.
Ich frage mich: Ist das alles auch nur annähernd rechtens, was da abgelaufen ist? Geht aus dem SGB II nicht hervor, daß das ALG zum Monatsanfang ausgezahlt werden soll, unabhängig davon, ob der Anspruch am Ende größer oder kleiner gewesen ist als das, was ursprünglich bewilligt wurde? Mir wäre da jedenfalls keine Ausnahmeregelung für Aufstocker bekannt. Und darf die ARGE mal einfach so weniger oder gar nichts überweisen, ohne das in irgendeiner Form anzukündigen oder zu begründen? Gilt nicht vielmehr, solange kein Änderungsbescheid verschickt wird, die Pflicht, mir zum Monatsanfang den bewilligten Betrag, eigentlich zunächst also sogar immer noch die 700 Euro, auszuzahlen und dann später zurückzufordern, was zuviel bezahlt wurde???
Es würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch mir da was Hieb- und Stichfestes zu sagen könnte!
(Ach ja, es handelt sich übrigens um die ARGE Münster, mit der man sowieso seine helle Freude hat...)
erst mal einen schönen Gruß an alle, da ich neu hier bin. Prima, daß es dieses Forum gibt.
Zu meinem Fall: Ich bin Aufstocker, arbeite bei der Post halbtags als Briefzusteller (ca. 900 brutto / 700 netto). Mein ALG-Antrag wurde ab dem 1. 8. bewilligt, damals noch in Höhe von insgesamt 700 Euro.
Arbeitsanfang war der 15. 9., Lohn bekomme ich immer am 15. des Monats. Im September habe ich daher den vollen Satz erhalten, da ich noch kein Einkommen hatte. Im Oktober mußte ich einen Teil zurückzahlen, weil ich ja für einen halben Monat (September) Lohn bekommen habe. So weit, so in Ordnung.
In der Folge hat die ARGE dann allerdings zunächst einmal schon mein Einkommen, das ich ja jeweils erst am 15. erhalte, bereits vor der Auszahlung angerechnet und nur noch 240 Euro überwiesen. Dies ohne jede Mitteilung oder Erklärung, also kein Änderungsbescheid oder sonst etwas. Auf meinen Einspruch hin, daß ich das Geld von der Post erst zur Monatsmitte bekomme, und daher darum bitte, zunächst den ursprünglich bewilligten Satz zu überweisen und das Überzahlte dann zurückzufordern, wenn ich die Einkommenbescheinigung einreiche, ist die ARGE damals nicht eingegangen.
Seit meiner ersten Vertragsverlängerung bekomme ich nun immer zum 15. bereits den Lohn für den LAUFENDEN Monat. Das hat dazu geführt, daß ich im November doppelten Lohn bekommen habe, für Oktober und November, und somit für einen Monat ganz aus dem Bezug heraus bin. Die ARGE hat entsprechend eine Rückforderung über die in diesem Monat gezahlten 240 Euro gesendet. Soweit ja auch noch in Ordnung.
Nun aber habe ich für den Januar gar kein ALG II überwiesen bekommen, die Überweisung wurde, so die Auskunft, storniert. Begründung: Ich hätte ein Einkommen durch meine Arbeit. Um eine Überzahlung zu vermeiden, würde ich daher in Zukunft erst dann Geld bekommen, wenn ich für den laufenden Monat die Einkommensbescheinigung eingereicht hätte. Nur für den Fall, daß ich sonst gar nicht über die Runden käme, würde die Möglichkeit eines Darlehens bestehen, daß zum Monatsanfang gezahlt werden könnte. Auch über diese Maßnahme hat man mich in keinster Form in Kenntnis gesetzt. Es blieb an mir, nachdem die Überweisung ausgeblieben ist, dort anzurufen und diese Auskunft mühsam aus dem SB herauszuquetschen (er meinte zunächst, ich solle in ein paar Tagen noch mal anrufen und "bat" mich dann auf mein Drängen hin hörbar genervt um meine "Kundennummer").
Der SB begründete die ausgebliebene Benachrichtigung damit, daß dies "zu viel bürokratischer Aufwand" gewesen wäre, und man ihn ja schließlich telefonisch erreichen könne.
Ich frage mich: Ist das alles auch nur annähernd rechtens, was da abgelaufen ist? Geht aus dem SGB II nicht hervor, daß das ALG zum Monatsanfang ausgezahlt werden soll, unabhängig davon, ob der Anspruch am Ende größer oder kleiner gewesen ist als das, was ursprünglich bewilligt wurde? Mir wäre da jedenfalls keine Ausnahmeregelung für Aufstocker bekannt. Und darf die ARGE mal einfach so weniger oder gar nichts überweisen, ohne das in irgendeiner Form anzukündigen oder zu begründen? Gilt nicht vielmehr, solange kein Änderungsbescheid verschickt wird, die Pflicht, mir zum Monatsanfang den bewilligten Betrag, eigentlich zunächst also sogar immer noch die 700 Euro, auszuzahlen und dann später zurückzufordern, was zuviel bezahlt wurde???
Es würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch mir da was Hieb- und Stichfestes zu sagen könnte!
(Ach ja, es handelt sich übrigens um die ARGE Münster, mit der man sowieso seine helle Freude hat...)