Musterfrau
Elo-User*in
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Werde in ein paar Wochen wohl wieder arbeitslos sein und mich in Kürze (derzeit noch AU) bei der Agentur für Arbeit melden. Wie vielen von Euch graut mir davor, insb. weil hier einiges an Unklarheiten besteht.
Hinsichtlich meiner damaligen SB hatte ich kurz vor Arbeitsaufnahme noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, die aber im Sande verlief; immerhin hatte mich der Behördenleiter aber persönlich angerufen. Sollte die SB noch immer dort arbeiten, werde ich mich vermutlich auf einiges gefasst machen dürfen. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grunde kann man einen SB ablehnen?
Habe die letzten Jahre in TZ gearbeitet (wurde auch so gefördert) und möchte das aus verschiedenen Gründen nicht ändern. Im Antragsformular gibt es bekanntlich eine einschlägige Frage hierzu. Meine mich zu erinnern, daß ein vormals in VZ Beschäftigter, der plötzlich nur noch in TZ arbeiten will, dann auch nur ein anteiliges Arbeitslosengeld erhält. Muß ich also auch mit Abstrichen rechnen?
Was das Formular selbst betrifft: Was passiert, wenn ich einzelne Fragen einfach nicht beantworte (z. B. weil ich mir über deren Rechtsfolgen im Unklaren bin)?
Aus dem alten Jahr habe ich noch zig Urlaubstage übrig, die wahrscheinlich finanziell abgegolten werden. Gibt es irgendwelche Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Leistungsbezuges?
Werde wohl oder übel auch aufstockendes ALG II beantragen müssen. Behandeln die mich dort wie einen "üblichen" ALG-II- Bezieher, insb. was den Nachweis der Bewerbungsbemühungen etc. betrifft? Wer kümmert sich in erster Linie um mich?
Zu guter letzt: Besitze einen Schwerbehindertenausweis (weshalb ich m. E. Chancen auf einen anderen SB hätte). Könnte mich das vor der Aufforderung der ARGE, mir eine kleinere Wohnung zu suchen, retten?
Zur Erklärung am Rande: Hatte Ende letzten Jahres eine größere OP, die letztlich wohl zur Kündigung und zum o. g. GdB führte. Fühle mich physisch und psychisch noch lange nicht auf dem Damm, überlege auch, eine Kur zu beantragen.
Hinsichtlich meiner damaligen SB hatte ich kurz vor Arbeitsaufnahme noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, die aber im Sande verlief; immerhin hatte mich der Behördenleiter aber persönlich angerufen. Sollte die SB noch immer dort arbeiten, werde ich mich vermutlich auf einiges gefasst machen dürfen. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grunde kann man einen SB ablehnen?
Habe die letzten Jahre in TZ gearbeitet (wurde auch so gefördert) und möchte das aus verschiedenen Gründen nicht ändern. Im Antragsformular gibt es bekanntlich eine einschlägige Frage hierzu. Meine mich zu erinnern, daß ein vormals in VZ Beschäftigter, der plötzlich nur noch in TZ arbeiten will, dann auch nur ein anteiliges Arbeitslosengeld erhält. Muß ich also auch mit Abstrichen rechnen?
Was das Formular selbst betrifft: Was passiert, wenn ich einzelne Fragen einfach nicht beantworte (z. B. weil ich mir über deren Rechtsfolgen im Unklaren bin)?
Aus dem alten Jahr habe ich noch zig Urlaubstage übrig, die wahrscheinlich finanziell abgegolten werden. Gibt es irgendwelche Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Leistungsbezuges?
Werde wohl oder übel auch aufstockendes ALG II beantragen müssen. Behandeln die mich dort wie einen "üblichen" ALG-II- Bezieher, insb. was den Nachweis der Bewerbungsbemühungen etc. betrifft? Wer kümmert sich in erster Linie um mich?
Zu guter letzt: Besitze einen Schwerbehindertenausweis (weshalb ich m. E. Chancen auf einen anderen SB hätte). Könnte mich das vor der Aufforderung der ARGE, mir eine kleinere Wohnung zu suchen, retten?
Zur Erklärung am Rande: Hatte Ende letzten Jahres eine größere OP, die letztlich wohl zur Kündigung und zum o. g. GdB führte. Fühle mich physisch und psychisch noch lange nicht auf dem Damm, überlege auch, eine Kur zu beantragen.