Hallo Forenmitglieder,
ich bin 62 Jahre alt, seit nahezu 18 Jahren trotz fortwährender Bewerbungen Langzeitarbeitslos und erhalte seit mehreren Jahren Leistungen gemäß SGB II.
Ich bin ausgebildete Notarfachangestellte, habe mit meinem ehemaligen Mann nach freiwilliger Aufgabe meines Berufs in Selbstständigkeit gearbeitet und war nach der Scheidung meiner Ehe im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages im kaufmännischen Bereich tätig.
Nach der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses habe ich nicht mehr einen neuen sozialversicherten Arbeitsplatz gefunden.
Seit 2009 arbeite ich einer vertraglich vereinbarten Nebentätigkeit auf 400,00 € Basis als Betreuungskraft / Alltagsbegleiterin, die ich mir selbst beschafft habe, und bei der ich von Montag bis Freitag jeder Woche flexibel, d. h. in den Vormittags- wie auch in den Nachmittagsstunden, zur Arbeit eingeteilt werde, d. h., dass ich an manchen Wochentagen eventuell an zwei Arbeitstagen, an manchen Wochentagen wiederum eventuell an fünf Arbeitstagen etc. oder in einer Woche manchmal nicht arbeite, je nachdem wie hoch das abzuarbeitende Pensum vorliegt.
Während der regulären Schulferien variiert mein Arbeitsumfang entsprechend, weil ich dann vertretungsweise auch noch zusätzlich Kunden von Kollegen mit zu versorgen habe.
Bis dahin habe ich regelmäßig alle Termine beim Jobcenter eingehalten und auch die mir jeweils vorgelegten Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters anstandslos direkt unterschrieben.
Am 09.04.2019 hatte ich einen Termin bei dem Sachbearbeiter des Jobcenters, und hier zitiere ich den Wortlaut des Einladungsschreibens "... um meine aktuelle berufliche Situation zu besprechen ... ".
Dass der Einladung ausschließlich eine Zuweisung in eine Maßnahme zugrunde lag, wurde in dem Einladungsschreiben nicht erwähnt.
Ohne jede weitere Ausführungen, und ohne jede weitere Verhandlungsphase, erklärte mir der Sachbearbeiter direkt bei Gesprächsbeginn, dass ich ab Anfang Juni 2019 bis einschließlich Anfang Dezember 2019 an einer Maßnahme teilnehmen muß, die
- der Unterstützung bei der Umwandlung eines Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- dem Training von Vorstellungsgesprächen
- der Nutzung des Selbstinformationsbereichs
- des Anlegens eigener Bewerbungsprofile in der Jobbörse der Agentur für Arbeit
- der engen Zusammenarbeit mit Hilfs- und Beratungsstellen bei individuellen sozialen Problemen
- der Informationen zu den Themen Minijob / Gesundheitsförderung / Arbeitsmarkt / u. a.
- der Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und betrieblicher Erprobungen
- der Herstellung von Kontakten zu Arbeitgebern
- der Begleitung zu Vorstellungsgesprächen
förderlich sein soll und an der ich an mindestens 3 Tagen in der Woche teilnehmen muß, beginnend ab 8,00 Uhr bis 16,15 Uhr, wobei die Wochentage von Montag bis Freitag bei Maßnahmebeginn festgelegt würden.
Die Maßnahme soll darüber hinaus nicht an meinem Wohnort, sondern in einer mehrere Kilometer von meinem Wohnort befindlichen Einrichtung erfolgen, die dazu auch für mich aufgrund schlechter öffentlicher Verkehrsanbindungen nur mit sehr großem Zeitaufwand zu erreichen ist.
Dem Sachbearbeiter des Jobcenters ist der flexible zeitliche Arbeitsumfang aus meiner Nebentätigkeit genauestens bekannt.
Meine mündlichen dahingehenden Einwände, dass ich meine Nebentätigkeit zeitlich nicht mit der vorbeschriebenen Maßnahme koordinieren kann, ließ der Sachbearbeiter des Jobcenters nicht gelten.
Auch dass ich den Sachbearbeiter darauf hingewiesen habe, dass ich u. U. beabsichtige, ab meinem 63. Lebensjahr vorzeitig in Altersrente zu gehen und damit eine derartige Eingliederungsmaßnahme aus beruflicher Sicht für mich völlig sinnlos wäre, überging der Sachbearbeiter des Jobcenters kommentarlos.
Vielmehr legte er mir eine bereits ausgedruckte Eingliederungsvereinbarung vor, die ich nach Durchsicht direkt zu unterschreiben hätte.
Auf meine Bitte hin, die Eingliederungsvereinbarung mit nach Hause zu nehmen um sie zu überdenken und prüfen zu lassen, reagierte der Sachbearbeiter des Jobcenters mit der Androhung, dass er einen Verwaltungsakt einleiten würde, mit dem ich zu dieser Maßnahme verpflichtet werde und bei dem Sanktionsrechte bzgl. meines Leistungsumfangs gemäß SGB II für das Jobcenteralls bestehen, falls ich nicht sofort meine Unterschrift leiste.
Weiter legte er mir eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung an den Maßnahmeträger vor, die ich auch sofort zu unterschreiben hätte.
Der Hinweis auf die sofortige Einleitung eines Verwaltungsakts und die damit angedrohten Sanktionsmaßnahmen haben mich extrem verängstigt und auch extrem eingeschüchtert.
Im nachhinein denke ich, ich wurde so gesehen unter vorbeschriebener Androhung genötigt, meine Unterschrift bei der Eingliederungsvereinbarung und auch der Datenverarbeitungseinwilligung abzugeben.
Ich befürchte, dass ich aufgrund der mir durch das Jobcenter " aufgezwungenen und aufgenötigten " Maßnahme meiner schon seit Jahren bestehenden Nebentätigkeit nicht mehr im ordnungsgemäßen Umfang nachkommen kann, möchte meine Nebentätigkeit auch nicht verlieren, weil das wenige Geld, das ich nach Abzug durch das Jobcnter aus meiner Nebentätigkeit noch behalten darf, für mich eine entscheidende Existenzgrundlage ist.
Mittlerweile bin ich nur noch traurig, kann kaum noch schlafen und fühle mich echt krank.
Ich würde mich freuen, wenn ihr Forenmitglieder mir Tipps und Ratschläge geben könnt, wie ich aus der mir regelrecht " aufgezwungenen Maßnahme " ohne weiteren Schaden heraus finde.
Trixa
ich bin 62 Jahre alt, seit nahezu 18 Jahren trotz fortwährender Bewerbungen Langzeitarbeitslos und erhalte seit mehreren Jahren Leistungen gemäß SGB II.
Ich bin ausgebildete Notarfachangestellte, habe mit meinem ehemaligen Mann nach freiwilliger Aufgabe meines Berufs in Selbstständigkeit gearbeitet und war nach der Scheidung meiner Ehe im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages im kaufmännischen Bereich tätig.
Nach der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses habe ich nicht mehr einen neuen sozialversicherten Arbeitsplatz gefunden.
Seit 2009 arbeite ich einer vertraglich vereinbarten Nebentätigkeit auf 400,00 € Basis als Betreuungskraft / Alltagsbegleiterin, die ich mir selbst beschafft habe, und bei der ich von Montag bis Freitag jeder Woche flexibel, d. h. in den Vormittags- wie auch in den Nachmittagsstunden, zur Arbeit eingeteilt werde, d. h., dass ich an manchen Wochentagen eventuell an zwei Arbeitstagen, an manchen Wochentagen wiederum eventuell an fünf Arbeitstagen etc. oder in einer Woche manchmal nicht arbeite, je nachdem wie hoch das abzuarbeitende Pensum vorliegt.
Während der regulären Schulferien variiert mein Arbeitsumfang entsprechend, weil ich dann vertretungsweise auch noch zusätzlich Kunden von Kollegen mit zu versorgen habe.
Bis dahin habe ich regelmäßig alle Termine beim Jobcenter eingehalten und auch die mir jeweils vorgelegten Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters anstandslos direkt unterschrieben.
Am 09.04.2019 hatte ich einen Termin bei dem Sachbearbeiter des Jobcenters, und hier zitiere ich den Wortlaut des Einladungsschreibens "... um meine aktuelle berufliche Situation zu besprechen ... ".
Dass der Einladung ausschließlich eine Zuweisung in eine Maßnahme zugrunde lag, wurde in dem Einladungsschreiben nicht erwähnt.
Ohne jede weitere Ausführungen, und ohne jede weitere Verhandlungsphase, erklärte mir der Sachbearbeiter direkt bei Gesprächsbeginn, dass ich ab Anfang Juni 2019 bis einschließlich Anfang Dezember 2019 an einer Maßnahme teilnehmen muß, die
- der Unterstützung bei der Umwandlung eines Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- dem Training von Vorstellungsgesprächen
- der Nutzung des Selbstinformationsbereichs
- des Anlegens eigener Bewerbungsprofile in der Jobbörse der Agentur für Arbeit
- der engen Zusammenarbeit mit Hilfs- und Beratungsstellen bei individuellen sozialen Problemen
- der Informationen zu den Themen Minijob / Gesundheitsförderung / Arbeitsmarkt / u. a.
- der Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und betrieblicher Erprobungen
- der Herstellung von Kontakten zu Arbeitgebern
- der Begleitung zu Vorstellungsgesprächen
förderlich sein soll und an der ich an mindestens 3 Tagen in der Woche teilnehmen muß, beginnend ab 8,00 Uhr bis 16,15 Uhr, wobei die Wochentage von Montag bis Freitag bei Maßnahmebeginn festgelegt würden.
Die Maßnahme soll darüber hinaus nicht an meinem Wohnort, sondern in einer mehrere Kilometer von meinem Wohnort befindlichen Einrichtung erfolgen, die dazu auch für mich aufgrund schlechter öffentlicher Verkehrsanbindungen nur mit sehr großem Zeitaufwand zu erreichen ist.
Dem Sachbearbeiter des Jobcenters ist der flexible zeitliche Arbeitsumfang aus meiner Nebentätigkeit genauestens bekannt.
Meine mündlichen dahingehenden Einwände, dass ich meine Nebentätigkeit zeitlich nicht mit der vorbeschriebenen Maßnahme koordinieren kann, ließ der Sachbearbeiter des Jobcenters nicht gelten.
Auch dass ich den Sachbearbeiter darauf hingewiesen habe, dass ich u. U. beabsichtige, ab meinem 63. Lebensjahr vorzeitig in Altersrente zu gehen und damit eine derartige Eingliederungsmaßnahme aus beruflicher Sicht für mich völlig sinnlos wäre, überging der Sachbearbeiter des Jobcenters kommentarlos.
Vielmehr legte er mir eine bereits ausgedruckte Eingliederungsvereinbarung vor, die ich nach Durchsicht direkt zu unterschreiben hätte.
Auf meine Bitte hin, die Eingliederungsvereinbarung mit nach Hause zu nehmen um sie zu überdenken und prüfen zu lassen, reagierte der Sachbearbeiter des Jobcenters mit der Androhung, dass er einen Verwaltungsakt einleiten würde, mit dem ich zu dieser Maßnahme verpflichtet werde und bei dem Sanktionsrechte bzgl. meines Leistungsumfangs gemäß SGB II für das Jobcenteralls bestehen, falls ich nicht sofort meine Unterschrift leiste.
Weiter legte er mir eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung an den Maßnahmeträger vor, die ich auch sofort zu unterschreiben hätte.
Der Hinweis auf die sofortige Einleitung eines Verwaltungsakts und die damit angedrohten Sanktionsmaßnahmen haben mich extrem verängstigt und auch extrem eingeschüchtert.
Im nachhinein denke ich, ich wurde so gesehen unter vorbeschriebener Androhung genötigt, meine Unterschrift bei der Eingliederungsvereinbarung und auch der Datenverarbeitungseinwilligung abzugeben.
Ich befürchte, dass ich aufgrund der mir durch das Jobcenter " aufgezwungenen und aufgenötigten " Maßnahme meiner schon seit Jahren bestehenden Nebentätigkeit nicht mehr im ordnungsgemäßen Umfang nachkommen kann, möchte meine Nebentätigkeit auch nicht verlieren, weil das wenige Geld, das ich nach Abzug durch das Jobcnter aus meiner Nebentätigkeit noch behalten darf, für mich eine entscheidende Existenzgrundlage ist.
Mittlerweile bin ich nur noch traurig, kann kaum noch schlafen und fühle mich echt krank.
Ich würde mich freuen, wenn ihr Forenmitglieder mir Tipps und Ratschläge geben könnt, wie ich aus der mir regelrecht " aufgezwungenen Maßnahme " ohne weiteren Schaden heraus finde.
Trixa