SG Dortmund, Urteil vom 01.08.2016, Az. S 31 AS 3579/14
Bei von der Behörde veranlasstem Umzug sind Fahrtkosten und Kosten einer Übernachtung zur Wohnungsbesichtigung als Wohnungsbeschaffungskosten zu erstatten.
(das Urteil liegt der Redaktion vor)
Bei von der Behörde veranlasstem Umzug sind Fahrtkosten und Kosten einer Übernachtung zur Wohnungsbesichtigung als Wohnungsbeschaffungskosten zu erstatten.
(das Urteil liegt der Redaktion vor)