Zur Kostenübernahme von Wohnungsbeschaffungskosten

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SG Dortmund, Urteil vom 01.08.2016, Az. S 31 AS 3579/14

Bei von der Behörde veranlasstem Umzug sind Fahrtkosten und Kosten einer Übernachtung zur Wohnungsbesichtigung als Wohnungsbeschaffungskosten zu erstatten.

(das Urteil liegt der Redaktion vor)
 
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