Hay Forum,
ich überlege gerade ob nicht evtl. in unserem Arbeitslosenverwaltungssystem eine gedankliche und rechtliche Fehlleistung vorhanden ist - die letztendlich die derzeitigen Zumutbarkeits-"Empfindungen" aufs Glatteis führt.
Auf deutsch, warum ist -angeblich- selbst der hinterletzte /voraussetzungsloseste /minderbemitteltste Helferjob zumutbar, wenn doch eine abgeschlossene Berufsausbildung plus Berufserfahrung vorhanden ist?
Weil jeglicher Qualifikationsschutz oder/und Berufsschutz verneint wird?. Weil anderes nicht in den Kram der SB´s ("und gewisser anderer Leute") passen würde?. Weil es so im Gesetz steht?. ... Aber, stimmt das überhaupt so? Oder haperts vielmehr (auch) an der Stelle ganz gewaltig?
Im übrigen Recht ist ansonsten der ´Bestandsschutz´ ein sehr hohes Gut.
Der Häuslebesitzer dem der EnEV -Wärmedämmblödsinn aber sowas von komplett am Hintern vorbei gehen kann. Oder der Autofahrer der in seinem (vor 1976 gebauten) Gefährt auch weiterhin keinen Sicherheitsgurt braucht.
Da gäbe es noch dutzende, wenn nicht gar hunderte, weitere Beispiele ...
Herleitung: beim durchlesen des Fragenkatalogs zur mündlichen Verhandlung des BVerfG vom 15.01.2019 bin ich über Punkt 1. c) gestolpert "[Sind die Mitwirkungsanforderungen zumutbar?] Besteht insbesondere ausreichender Schutz vor Dequalifizierung?".
Die Hervorhebungen sind Original. Die Suche nach einer (vernünftigen) Begriffsbestimmung für das Wörtchen "Dequalifizierung" führte nun in ganz ungewohnte Gefilde^^.
Kritik von einem Eloforum aus dem Neolithikum, und ein irgendwie akademisch anmutendes Gockel -Suchergebnis.
Demnach war noch zu den Zeiten des alten Arbeitsförderungsgesetzes, und wohl auch eine gewaltig lange Zeit davor, eine Klassifikation in 5 Qualifikationsstufen verbindlich festgelegt. Fragt sich jetzt nur ob das aus Menschenliebe oder aus verfassungsrechtlichen Gründen heraus geschehen ist.
Die Qualifikationsstufen sind auch beileibe nicht tot. Die werden immerhin (weiterhin) genutzt bei der Einteilung im öD in einfacher - mittlerer - gehobener - höherer Dienst. Bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ect. wird das m.W.n. ebenso regelmäßig durchgezogen.
Meine, bei längerer Arbeitslosigkeit eine Herabstufung um eine (1) "Qualifikationsstufe" aufs Auge gedrückt bekommen würde ich ja eventuell noch verstehen. Aber, gleich ausnahmslos sämtliche Qualifikationen abgesprochen bekommen?
Wenn jemand beispw. in der Vergangenheit aufgrund seiner Ausbildung eine ganze Fachgruppe leiten "musste", dürfte er wohl herbe Probleme bekommen wenn er sich neu bedingungslos in einen völlig anspruchslosen Hiwijob unterordnen sollte. Umgekehrt dürfte derjenige mit einem Gesellenbrief als Elektroinstallateur wohl ziemlich arg in die Nähe der Strafbarkeit kommen, wenn er sich auf eine Anstellung als meinetwegen Gynäkologe bewerben sollte. ...
Kann sich noch jemand daran erinnern, wie das unter Alhi gehandhabt wurde? Könnte es sich lohnen das wieder aus der Versenkung hervorzuholen (ich bin ja grad selber krampfhaft^^ auf der Suche nach einem Ausweg aus einem "Dilemma"). Hat schonmal jemand aus dem Forum gegenüber AfA /JC /SG mit ´Bestandsschutz´ vonwegen ´bisheriger beruflicher Werdegang´ argumentiert?
...?
ich überlege gerade ob nicht evtl. in unserem Arbeitslosenverwaltungssystem eine gedankliche und rechtliche Fehlleistung vorhanden ist - die letztendlich die derzeitigen Zumutbarkeits-"Empfindungen" aufs Glatteis führt.
Auf deutsch, warum ist -angeblich- selbst der hinterletzte /voraussetzungsloseste /minderbemitteltste Helferjob zumutbar, wenn doch eine abgeschlossene Berufsausbildung plus Berufserfahrung vorhanden ist?
Weil jeglicher Qualifikationsschutz oder/und Berufsschutz verneint wird?. Weil anderes nicht in den Kram der SB´s ("und gewisser anderer Leute") passen würde?. Weil es so im Gesetz steht?. ... Aber, stimmt das überhaupt so? Oder haperts vielmehr (auch) an der Stelle ganz gewaltig?
Im übrigen Recht ist ansonsten der ´Bestandsschutz´ ein sehr hohes Gut.
Der Häuslebesitzer dem der EnEV -Wärmedämmblödsinn aber sowas von komplett am Hintern vorbei gehen kann. Oder der Autofahrer der in seinem (vor 1976 gebauten) Gefährt auch weiterhin keinen Sicherheitsgurt braucht.
Da gäbe es noch dutzende, wenn nicht gar hunderte, weitere Beispiele ...
Herleitung: beim durchlesen des Fragenkatalogs zur mündlichen Verhandlung des BVerfG vom 15.01.2019 bin ich über Punkt 1. c) gestolpert "[Sind die Mitwirkungsanforderungen zumutbar?] Besteht insbesondere ausreichender Schutz vor Dequalifizierung?".
Die Hervorhebungen sind Original. Die Suche nach einer (vernünftigen) Begriffsbestimmung für das Wörtchen "Dequalifizierung" führte nun in ganz ungewohnte Gefilde^^.
Kritik von einem Eloforum aus dem Neolithikum, und ein irgendwie akademisch anmutendes Gockel -Suchergebnis.
Demnach war noch zu den Zeiten des alten Arbeitsförderungsgesetzes, und wohl auch eine gewaltig lange Zeit davor, eine Klassifikation in 5 Qualifikationsstufen verbindlich festgelegt. Fragt sich jetzt nur ob das aus Menschenliebe oder aus verfassungsrechtlichen Gründen heraus geschehen ist.
Die Qualifikationsstufen sind auch beileibe nicht tot. Die werden immerhin (weiterhin) genutzt bei der Einteilung im öD in einfacher - mittlerer - gehobener - höherer Dienst. Bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ect. wird das m.W.n. ebenso regelmäßig durchgezogen.
Meine, bei längerer Arbeitslosigkeit eine Herabstufung um eine (1) "Qualifikationsstufe" aufs Auge gedrückt bekommen würde ich ja eventuell noch verstehen. Aber, gleich ausnahmslos sämtliche Qualifikationen abgesprochen bekommen?
Wenn jemand beispw. in der Vergangenheit aufgrund seiner Ausbildung eine ganze Fachgruppe leiten "musste", dürfte er wohl herbe Probleme bekommen wenn er sich neu bedingungslos in einen völlig anspruchslosen Hiwijob unterordnen sollte. Umgekehrt dürfte derjenige mit einem Gesellenbrief als Elektroinstallateur wohl ziemlich arg in die Nähe der Strafbarkeit kommen, wenn er sich auf eine Anstellung als meinetwegen Gynäkologe bewerben sollte. ...
Kann sich noch jemand daran erinnern, wie das unter Alhi gehandhabt wurde? Könnte es sich lohnen das wieder aus der Versenkung hervorzuholen (ich bin ja grad selber krampfhaft^^ auf der Suche nach einem Ausweg aus einem "Dilemma"). Hat schonmal jemand aus dem Forum gegenüber AfA /JC /SG mit ´Bestandsschutz´ vonwegen ´bisheriger beruflicher Werdegang´ argumentiert?
...?