Hallo,
falls mein Anliegen in einer anderen Kategorie besser aufgehoben ist, bitte verschieben.
Es geht um meinen Sohn, welcher heute erfahren hat (erst mal nur mündlich), daß sein Antrag auf aufstockende Leistungen wahrscheinlich abgelehnt wird, weil er keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung hätte.
Die Frage ist, ob es Sinn macht, da dann Energie in einen Widerspruch zu stecken oder nicht.
Folgende Fakten:
Mein Sohn ist 19, hat bis Ende letzten Jahres als Bufdi gearbeitet und sucht nun einen Job, um bis zum Sommer zu überbrücken, dann will er eine Ausbildung machen.
Da sich noch kein Job gefunden hat, ist er arbeitslos gemeldet, bekommt da aber nur sehr wenig Geld und bräuchte aufstockende Leistungen.
Aus Platzmangel ist er zum 1.12. aus der Familienwohnung in eine ERW ausgezogen. Er wäre schon früher ausgezogen, aber aufgrund baulicher Maßnahmen wurde die Wohnung erst zum Dezember frei.
Dies wird vom Amt beanstandet, er hätte im Dezember schon wissen müssen, daß die Finanzierung schwierig wird und gar nicht erst ausziehen dürfen.
Zum Platzmangel:
Wir (also ich und der Rest der Familie) wohnten zu 6. in einer 4RW mit knapp 90qm.
Die beiden Kinderzimmer sind klein, max. 10qm. Dort waren der 19jährige und der 14jährige untergebracht.
Der 3jährige und das Baby waren mit im Elternschlafzimmer und hatten kein eigenes Zimmer.
Nach dem Auszug haben wir nun das Kinderzimmer des Großen zum Schlafzimmer umgeräumt, im anderen Kinderzimmer ist der 14jährige, das ehemalige Schlafzimmer ist Kinderzimmer der beiden Kleinen.
Ich selber und mein Mann sind berufstätig, keine Gelder vom Amt.
Ist es tatsächlich zumutbar, den Großen wieder einziehen zu lassen?
Wieviel qm / Zimmer stehen uns zu fünft (ohne den Großen) zu? Ist es zumutbar, daß sich der 14jährige und der 19jährige ein 9qm Zimmer teilen?
Oder, wenn nicht, daß sowohl Baby als auch 3jähriger im Elternschlafzimmer wohnen? Oder muss man dann das Wohnzimmer aufgeben?
Es wäre echt Mist, wenn er die Wohnung aufgeben müsste, sie liegt praktischerweise im selben Block und wäre dann weg.
Wo finde ich denn richtige Fakten, Paragraphen ect.?
Vielen Dank für Eure Hilfe / Meinung / Wissen!
Seda
P.S. Bitte keine Diskussion bzgl. Jobsuche und Eigenverantwortung usw., an dem Thema sind wir rigoros dran.
falls mein Anliegen in einer anderen Kategorie besser aufgehoben ist, bitte verschieben.
Es geht um meinen Sohn, welcher heute erfahren hat (erst mal nur mündlich), daß sein Antrag auf aufstockende Leistungen wahrscheinlich abgelehnt wird, weil er keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung hätte.
Die Frage ist, ob es Sinn macht, da dann Energie in einen Widerspruch zu stecken oder nicht.
Folgende Fakten:
Mein Sohn ist 19, hat bis Ende letzten Jahres als Bufdi gearbeitet und sucht nun einen Job, um bis zum Sommer zu überbrücken, dann will er eine Ausbildung machen.
Da sich noch kein Job gefunden hat, ist er arbeitslos gemeldet, bekommt da aber nur sehr wenig Geld und bräuchte aufstockende Leistungen.
Aus Platzmangel ist er zum 1.12. aus der Familienwohnung in eine ERW ausgezogen. Er wäre schon früher ausgezogen, aber aufgrund baulicher Maßnahmen wurde die Wohnung erst zum Dezember frei.
Dies wird vom Amt beanstandet, er hätte im Dezember schon wissen müssen, daß die Finanzierung schwierig wird und gar nicht erst ausziehen dürfen.
Zum Platzmangel:
Wir (also ich und der Rest der Familie) wohnten zu 6. in einer 4RW mit knapp 90qm.
Die beiden Kinderzimmer sind klein, max. 10qm. Dort waren der 19jährige und der 14jährige untergebracht.
Der 3jährige und das Baby waren mit im Elternschlafzimmer und hatten kein eigenes Zimmer.
Nach dem Auszug haben wir nun das Kinderzimmer des Großen zum Schlafzimmer umgeräumt, im anderen Kinderzimmer ist der 14jährige, das ehemalige Schlafzimmer ist Kinderzimmer der beiden Kleinen.
Ich selber und mein Mann sind berufstätig, keine Gelder vom Amt.
Ist es tatsächlich zumutbar, den Großen wieder einziehen zu lassen?
Wieviel qm / Zimmer stehen uns zu fünft (ohne den Großen) zu? Ist es zumutbar, daß sich der 14jährige und der 19jährige ein 9qm Zimmer teilen?
Oder, wenn nicht, daß sowohl Baby als auch 3jähriger im Elternschlafzimmer wohnen? Oder muss man dann das Wohnzimmer aufgeben?
Es wäre echt Mist, wenn er die Wohnung aufgeben müsste, sie liegt praktischerweise im selben Block und wäre dann weg.
Wo finde ich denn richtige Fakten, Paragraphen ect.?
Vielen Dank für Eure Hilfe / Meinung / Wissen!
Seda
P.S. Bitte keine Diskussion bzgl. Jobsuche und Eigenverantwortung usw., an dem Thema sind wir rigoros dran.