zumindest dauerhaft Krankenversichert auch ohne wahrnehmung der Meldepflicht?

Leser in diesem Thema...

wilpu

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Hallo zusammen,

wegen einer großen finanziellen Erbschaft, habe ich vor, jetzt mit 51 Jahren das offizielle Arbeiten (10 Jahre durchgehend öffentlicher Dienst) in 2 Monaten mit einem Auflösungvertrag zu beenden.

Mit dem Geld kann ich locker bis zur Rente ohne Zwangsarbeit leben, nur müsste ich mich dann selbst Versichern und das soll jetzt das JC für die Zeit des Anspruchs übernehmen. Danach versichere ich mich selbst.

Bleibe ich für die gesamte Zeit meines Anspruchs wenigstens krankenversichert, auch wenn ich keine Termine etc. wahrnehme bzw. nicht erreichbar bin?

Einfach ausgedrückt, ich melde mich arbeitslos, danach bin ich die meiste Zeit auf Reisen:bigsmile: .

schönen 1. Mai an alle....
 

Nena

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Nein, Du bist höchstwahrscheinlich nicht ALG2-berechtigt, weil nicht bedürftig. Wenn Du das wärst, würde Dir das ALG2 auch nur zustehen, wenn Du 1. in D Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hättest und 2. werktäglich postalisch erreichbar wärst (außer wenige Tage genehmigte OAW /Jahr).
Nein, Du musst Deine Krankenversicherungsbeiträge selber zahlen.
 

wilpu

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Vergiss es. Nach deiner Schilderung bist du nicht verfügbar,damit hast du keinen Anspruch auf ALG 1.

...mich interessiert eigentlich nur die Krankenversicherung, sonst will ich von denen nichts....Irgendwas muss doch gehen, schließlich habe ich bis jetzt 35 Jahre Arbeitslosengeld eingezahlt.

MfG
 
G

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Gast
Ja, dafür bekommst Du ja auch Alg1 zurück.
Bedingungen siehe meinen Link.

Spiel nach den Regeln, dann gibts auch Geld und Krankenversicherung.
Mit Reisen sehe ich da aber keine Chance.

Ach so, wenn Du so wie ich keine Arbeitslosmeldung abgibst, meldet sich die Krankenkasse sehr schnell mit dem Beitragsbescheid.

Habe auch 35 Jahre volles Rohr gelöhnt und nach 6 Tagen kam der Bescheid über 183€.
Hart aber wahr und ich habe noch nichtmal was geerbt.
 

Helga40

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...mich interessiert eigentlich nur die Krankenversicherung, sonst will ich von denen nichts....Irgendwas muss doch gehen, schließlich habe ich bis jetzt 35 Jahre Arbeitslosengeld eingezahlt.

MfG

Nö, es geht nur alles oder nichts. Eine Bedingung zur Auszahlung deiner Versicherungsleistung ist nunmal, dass du verfügbar bist, d. h. nicht in der Welt rumreist, sondern Arbeit suchst.

Das Jahr freiwillige KV/PV wirst du dir angesichts des offensichtlich nicht unerheblichen Vermögens auch noch leisten können...
 

Lilastern

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...mich interessiert eigentlich nur die Krankenversicherung, sonst will ich von denen nichts....Irgendwas muss doch gehen, schließlich habe ich bis jetzt 35 Jahre Arbeitslosengeld eingezahlt.

MfG

Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst kannst du auch kein ALG 1 und auch keine KV bekommen. So sind nun einmal die Regeln.

Dann musst du dich selber freiwillig Krankenversichern und das ist nicht billig.
 
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