Zum Umzug gezwungen durch Eigenbedarf vom Vermieter , übernimmt das Jobcenter die Umzugsfirma?

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Lucrezia

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Huhu ihr lieben, bin neu hier und weiß nicht ob ich hier richtig bin 😀
Ich wohne erst seit 8 Monaten in meiner Wohnung, nun fällt dem Vermieter ein, er will die Wohnung verkaufen. Noch ist sie nicht verkauft, jedoch informieren ich mich gerne vorab. Wenn es jemand für Eigenbedarf kauft, muss ich ja ausziehen. Ich möchte nicht ausziehen , das steht dann aber leider außer Frage . Ich bin alleinerziehend mit 2 Kinder und habe niemand der mir beim Umzug helfen kann, auch kein Auto . Würde mir in diesem Fall, die ARGE einen Umzug bezahlen?

Bei uns sind die Wohnungen sehr teuer ( Vorderpfalz um Speyer ) und es ist fast unmöglich eine Wohnung zu finden , würde die arge in diesem Fall etwas mehr Miete übernehmen,damit ich eine Wohnung finde ?
 

Nena

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AW: Zum Umzug gezwungen , übernimmt arge Umzugsfirma?

Du wirst eine seeehr lange Kündigungsfrist (auch wenn Du erst kurz da wohnst) haben, der neue Eigentümer muss den Eigenbedarf ja auch erst einmal wirklich haben.

Ja, das ist ein Grund, den das JC für einen Umzug akzeptiert, sie werden Euch also bei den Umzugskosten unterstützen.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Zum Umzug gezwungen , übernimmt arge Umzugsfirma?

Hallo @Lucrezia:welcome:

zunächst einmal eine Frage, ich nehme an eine schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarf liegt dir noch nicht vor, richtig?

Was steht in deinem Mietvertrag zu der Kündigungsfrist?

Würde mir in diesem Fall, die ARGE einen Umzug bezahlen?

Du mußt dem Jobcenter (Arge gibt es seit 2011 nicht mehr) zunächst die schriftliche Kündigung in Kopie mit Anschreiben, belegbar einreichen.
Dazu kommt der Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten (Kosten für die Wohnungssuche, wie Zeitung, Fahrgeld zur Besichtigung usw.)

Wenn du ein Mietangebot hast, reichst du das bitte persönlich beim Jobcenter ein gegen Empfangsbestätigung.

Bitte schau auch mal in diesen Link ob deine Stadt dabei ist, dort in dem Link findest du die Kosten der Unterkunft.

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Würde mir in diesem Fall, die ARGE einen Umzug bezahlen?

Wenn du die schriftliche Zusage vom Jobcenter für die neue Wohnung hast, dann reichst du bitte min. 3 Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen ein.

Lese bitte auch unbedingt diesen § 22 SGB II wichtig, wegen Kaution usw.

Bestimmt haben noch andere einen Hinweis für dich.

Noch ein Hinweis auch bei Eigenbedarf vom Vermieter muß unter
Umständen auch ggf. an die Härtefallregelung gedacht werden,
falls im Rahmen der Kündigungsfrist keine Wohnung gefunden wird.Daher nicht nur für den Vermieter auch für das Jobcenter
schreibe dir alles auf was die Wohnungssuche betrift also welches Mietangebot, wann Besichtigung, Gesprächspartner Datum usw. wichtig!
 

Lucrezia

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Du wirst eine seeehr lange Kündigungsfrist (auch wenn Du erst kurz da wohnst) haben, der neue Eigentümer muss den Eigenbedarf ja auch erst einmal wirklich haben.

Ja, das ist ein Grund, den das JC für einen Umzug akzeptiert, sie werden Euch also bei den Umzugskosten unterstützen.


Vielen Dank für die Antwort:) wie lange ist sehr lange in diesem Fall ?
 

Lucrezia

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Hallo @Lucrezia:welcome:

zunächst einmal eine Frage, ich nehme an eine schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarf liegt dir noch nicht vor, richtig?

Vielen Dank:) im Mietvertrag steht, ich kann unter einem Jahr nicht ausziehen, dies läuft aber Ende September aus. OK danke ,jetzt weiss ich schon etwas mehr. Hoffe ,ein Kapitalanläger kauft es oder aber erstmal niemand :) mein Vermieter verlangt einfach viel zu viel. 139,000 Euro für 69 Quadratmeter, ohne Garten , da bleibt die Hoffnung, er sitzt noch ne Weile drauf. Echt blöd, sind ja eben erst eingezogen..
 
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