Novembernacht
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 6 November 2012
- Beiträge
- 45
- Bewertungen
- 3
Hallo Forum,
ich würde gern folgendes wissen:
Wenn der MDK einen arbeitslosen Krankengeldbezieher einfach per Aktenlage gesund schreibt und daraufhin das Krankengeld einstellt, wovon lebt dieser, wenn er/sie in Widerspruch geht?
War jemand schon mal in einer solchen Situation?
Ich bekomme seit dem 18.12.2012 Krankengeld, habe vorher keine Leistungen der AfA bezogen, da die AU vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses (31.12.2012) eintrat und somit klar war, dass die Krankenkasse zuständig ist.
Wenn mein Arzt mir weiter AU bescheinigt, würde ich in o.g. Fall natürlich kein ALG I bekommen.
Wie verhält es sich mit ALG II?
Oder ist eindeutig das Sozialamt zuständig und ich müsste dort eine Leistung (welche?) beantragen bis über meinen Widerspruch entschieden wurde?
Danke.
ich würde gern folgendes wissen:
Wenn der MDK einen arbeitslosen Krankengeldbezieher einfach per Aktenlage gesund schreibt und daraufhin das Krankengeld einstellt, wovon lebt dieser, wenn er/sie in Widerspruch geht?
War jemand schon mal in einer solchen Situation?
Ich bekomme seit dem 18.12.2012 Krankengeld, habe vorher keine Leistungen der AfA bezogen, da die AU vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses (31.12.2012) eintrat und somit klar war, dass die Krankenkasse zuständig ist.
Wenn mein Arzt mir weiter AU bescheinigt, würde ich in o.g. Fall natürlich kein ALG I bekommen.
Wie verhält es sich mit ALG II?
Oder ist eindeutig das Sozialamt zuständig und ich müsste dort eine Leistung (welche?) beantragen bis über meinen Widerspruch entschieden wurde?
Danke.