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Hallo Forum 
Ich habe hier schon einiges gelesen, bin mir jedoch nicht ganz sicher ob die vielen Informationen, welche ich gesammelt habe, auf mich zutreffen.
Zur besseren Übersicht eine kurze, chronologische Abfolge meines Berufslebens:
Nach Schulabschluss drei Jahre selbstständig, dann zwei kaufmännische Lehrgänge, kaufmännische Ausbildung, selbst gekündigt nach insgesamt sechs Jahren im Ausbildungsbetrieb, drei Monate arbeitssuchend, Umzug in den Süden der Republik zur Arbeitsaufnahme. Nun zum 31.10.2017 gekündigt wegen "Umstrukturierung".
Während der ganzen Zeit habe ich nie soziale Leistungen, weder ALG 1 noch ALG 2 erhalten. Dies ist also meine erste Erfahrung mit der Institution "Bundesagentur für Arbeit". Ich habe mich am 04.09.2017 persönlich bei der Agentur zum 01.11.2017 arbeitslos gemeldet. Es kam mittlerweile auch ein "Bewilligungsbescheid" und nun zu meinen Fragen:
1. Auf Grund des schlechten gesundheitlichen Zustandes meines Vaters ziehe ich am 28.10.2017, also noch vor dem offiziellen Beginn meiner Arbeitslosigkeit (vgl. oben, wurde zum 31.10.17 gekündigt), zurück in meine Heimat (einfache Strecke 500 km zum aktuellen Wohnort), um ihn zu unterstützen, da er sich von einem schweren Unfall vor ca. 10 Monaten immer noch nicht richtig erholt hat.
Kann sich hieraus ein Nachteil für mich ergeben? Am kommenden Freitag, den 13.10.2017, darf ich mich persönlich bei einem Sachbearbeiter vorstellen. Ich wollte dort nicht völlig unbedarft aufschlagen.
2. Da ich nicht damit gerechnet habe im Jahr 2017 gekündigt zu werden habe ich bereits Anfang des 2. Quartals 2017 meinen Urlaub für 2018 geplant, eingereicht und er wurde seinerzeit vom Arbeitgeber genehmigt.
Wird mir dieser Urlaub von der Bundesagentur erlaubt? Er ist bereits bezahlt und es handelt sich um eine 14-tägige Ortsabwesenheit, wenn ich den Jargon korrekt verstehe. Eine Reiserücktrittsversicherung habe ich nicht abgeschlossen.
3. Wie muss ich bei der Bundesagentur einen Nachweis erbringen dass ich mich beworben habe, und zwar unabhängig von den Vermittlungsvorschlägen, welche ich bereits erhalten habe (und die ehrlich gesagt totaler Unsinn sind). Ist es möglich das über eine monatlich aktualisierte Excel-Tabelle zu machen, welche man dem Sachbearbeiter inkl. Nachweisen dann per E-Mail verschickt?
Ich denke diese drei Fragen sind aktuell die wichtigsten die mir einfallen, den Rest habe ich mir größtenteils bereits selbst erlesen
Gruß und Danke im Voraus,
m4gic

Ich habe hier schon einiges gelesen, bin mir jedoch nicht ganz sicher ob die vielen Informationen, welche ich gesammelt habe, auf mich zutreffen.
Zur besseren Übersicht eine kurze, chronologische Abfolge meines Berufslebens:
Nach Schulabschluss drei Jahre selbstständig, dann zwei kaufmännische Lehrgänge, kaufmännische Ausbildung, selbst gekündigt nach insgesamt sechs Jahren im Ausbildungsbetrieb, drei Monate arbeitssuchend, Umzug in den Süden der Republik zur Arbeitsaufnahme. Nun zum 31.10.2017 gekündigt wegen "Umstrukturierung".
Während der ganzen Zeit habe ich nie soziale Leistungen, weder ALG 1 noch ALG 2 erhalten. Dies ist also meine erste Erfahrung mit der Institution "Bundesagentur für Arbeit". Ich habe mich am 04.09.2017 persönlich bei der Agentur zum 01.11.2017 arbeitslos gemeldet. Es kam mittlerweile auch ein "Bewilligungsbescheid" und nun zu meinen Fragen:
1. Auf Grund des schlechten gesundheitlichen Zustandes meines Vaters ziehe ich am 28.10.2017, also noch vor dem offiziellen Beginn meiner Arbeitslosigkeit (vgl. oben, wurde zum 31.10.17 gekündigt), zurück in meine Heimat (einfache Strecke 500 km zum aktuellen Wohnort), um ihn zu unterstützen, da er sich von einem schweren Unfall vor ca. 10 Monaten immer noch nicht richtig erholt hat.
Kann sich hieraus ein Nachteil für mich ergeben? Am kommenden Freitag, den 13.10.2017, darf ich mich persönlich bei einem Sachbearbeiter vorstellen. Ich wollte dort nicht völlig unbedarft aufschlagen.
2. Da ich nicht damit gerechnet habe im Jahr 2017 gekündigt zu werden habe ich bereits Anfang des 2. Quartals 2017 meinen Urlaub für 2018 geplant, eingereicht und er wurde seinerzeit vom Arbeitgeber genehmigt.
Wird mir dieser Urlaub von der Bundesagentur erlaubt? Er ist bereits bezahlt und es handelt sich um eine 14-tägige Ortsabwesenheit, wenn ich den Jargon korrekt verstehe. Eine Reiserücktrittsversicherung habe ich nicht abgeschlossen.
3. Wie muss ich bei der Bundesagentur einen Nachweis erbringen dass ich mich beworben habe, und zwar unabhängig von den Vermittlungsvorschlägen, welche ich bereits erhalten habe (und die ehrlich gesagt totaler Unsinn sind). Ist es möglich das über eine monatlich aktualisierte Excel-Tabelle zu machen, welche man dem Sachbearbeiter inkl. Nachweisen dann per E-Mail verschickt?
Ich denke diese drei Fragen sind aktuell die wichtigsten die mir einfallen, den Rest habe ich mir größtenteils bereits selbst erlesen

Gruß und Danke im Voraus,
m4gic