Hallo,
bin neu hier. Und es betrifft mich nur "indirekt". Es geht um meine Tochter.
Meine Tochter ist jetzt 25, im 21. Lebensjahr wurde bei Ihr chronische MS diagnostiziert, der körperliche Verfall ist extrem schnell fortschreitend. Deshalb erfolgte 9/2006 der Studienabbruch und die Meldung bei der Agentur für Arbeit. Dort wird derzeit die Ausbildungsfähigkeit praktisch ermittelt. Denn erst wenn keine Ausbildungsfähigkeit gegeben ist, dann kann ja erst Grundsicherung beantragt werden.
Mit Ablauf der zulässigen Übergangsphase musste die Kindergeldzahlung an uns eingestellt werden. Damit unsere Tochter nun überhaupt ein Einkommen hat, hat Sie deshalb Hartz IV beantragt. Zumal Sie ja im Jahr krankheitsbedingt u.a. 280 Euro für den Krankenhaus Aufenthalt, 500 Euro Zuzahlung für Medikamente und ca. 350 Euro Zuzahlung für Massagen und Co als zwingend notwendige Ausgaben hat.
Unsere Tochter hat seit 9/2005 80% BG, wegen zusätzlich o wird seit einem Jahr gekämpft. In der Wohnung ist die Fortbewegung nur mit Gehwagen möglich, außerhalb ist der Rollstuhl erforderlich, den aber jemand schieben muß.
Problem bzw. Frage: welche Vermögensgrenzwerte gelten in dem Fall für unsere Tochter als Hartz IV Antragsteller ? Ist es wirklich der Standardwert von 25 Lebensjahre x 140 Euro ?
Da laut gegenwärtigen medizinischen Möglichkeiten und Einschätzungen hinsichtlich ihrer MS unsere Tochter wohl keine 35 Jahre alt wird, brauchen wir über das Thema Rente nicht diskutieren, das wäre der blanke Hohn.
Da unsere Tochter sich in der Praxis auf Grund der Krankheit real nicht mehr selbst versorgen kann, wohnt Sie bei uns in unserer Miet-Wohnung in einem eigenem größeren Zimmer. Meine Frau und ich gehören zu jener glücklichen Minderheit im Osten, die noch einen Arbeitsplatz haben, wenn auch nur mit real 40% Westgehalt (laut einem aktuellem schriftlichem Gutachten erstellt vom Beratungsunternehmen Mummert Consulting).
Danke
Dieter53
bin neu hier. Und es betrifft mich nur "indirekt". Es geht um meine Tochter.
Meine Tochter ist jetzt 25, im 21. Lebensjahr wurde bei Ihr chronische MS diagnostiziert, der körperliche Verfall ist extrem schnell fortschreitend. Deshalb erfolgte 9/2006 der Studienabbruch und die Meldung bei der Agentur für Arbeit. Dort wird derzeit die Ausbildungsfähigkeit praktisch ermittelt. Denn erst wenn keine Ausbildungsfähigkeit gegeben ist, dann kann ja erst Grundsicherung beantragt werden.
Mit Ablauf der zulässigen Übergangsphase musste die Kindergeldzahlung an uns eingestellt werden. Damit unsere Tochter nun überhaupt ein Einkommen hat, hat Sie deshalb Hartz IV beantragt. Zumal Sie ja im Jahr krankheitsbedingt u.a. 280 Euro für den Krankenhaus Aufenthalt, 500 Euro Zuzahlung für Medikamente und ca. 350 Euro Zuzahlung für Massagen und Co als zwingend notwendige Ausgaben hat.
Unsere Tochter hat seit 9/2005 80% BG, wegen zusätzlich o wird seit einem Jahr gekämpft. In der Wohnung ist die Fortbewegung nur mit Gehwagen möglich, außerhalb ist der Rollstuhl erforderlich, den aber jemand schieben muß.
Problem bzw. Frage: welche Vermögensgrenzwerte gelten in dem Fall für unsere Tochter als Hartz IV Antragsteller ? Ist es wirklich der Standardwert von 25 Lebensjahre x 140 Euro ?
Da laut gegenwärtigen medizinischen Möglichkeiten und Einschätzungen hinsichtlich ihrer MS unsere Tochter wohl keine 35 Jahre alt wird, brauchen wir über das Thema Rente nicht diskutieren, das wäre der blanke Hohn.
Da unsere Tochter sich in der Praxis auf Grund der Krankheit real nicht mehr selbst versorgen kann, wohnt Sie bei uns in unserer Miet-Wohnung in einem eigenem größeren Zimmer. Meine Frau und ich gehören zu jener glücklichen Minderheit im Osten, die noch einen Arbeitsplatz haben, wenn auch nur mit real 40% Westgehalt (laut einem aktuellem schriftlichem Gutachten erstellt vom Beratungsunternehmen Mummert Consulting).
Danke
Dieter53