Moin,
man darf ja nicht (s)eine Bewerbung vereiteln, indem man sich bewusst schlecht darstellt.
Aber ist/waere es auch eine solche "Schlechtdarstellung" (und damit Bewerbungsvereitelung), wenn man in einer Bewerbung explizit nach der Barrierefreiheit im Unternehmen fragt ("Ich wuerde mich ueber Ihre Rueckmeldung freuen, ob ihr [bzw. der des Kunden bei ZAF] Betrieb barrierefrei ist, da ich als Schwerbehinderter hierauf angewiesen bin.") - natuerlich nur, wenn so eine Behinderung auch nachweislich vorliegt.
Der zweite Satz waere die Anweisung an den Betrieb, dass man der Datenweitergabe widerspricht und auch einer Speicherung fuer evtl. zukuenftige Jobs nicht zustimmt - kann aus so einem Bestehen auf seine Rechte (Datenschutz) eine Bewerbungsvereitelung rechtssicher konstruiert werden? Erste Sanktion waere 'egal', solangew das Gericht die dann ggf. im Eilverfahren kassieren wuerde
Gespannt,
A.
man darf ja nicht (s)eine Bewerbung vereiteln, indem man sich bewusst schlecht darstellt.
Aber ist/waere es auch eine solche "Schlechtdarstellung" (und damit Bewerbungsvereitelung), wenn man in einer Bewerbung explizit nach der Barrierefreiheit im Unternehmen fragt ("Ich wuerde mich ueber Ihre Rueckmeldung freuen, ob ihr [bzw. der des Kunden bei ZAF] Betrieb barrierefrei ist, da ich als Schwerbehinderter hierauf angewiesen bin.") - natuerlich nur, wenn so eine Behinderung auch nachweislich vorliegt.
Der zweite Satz waere die Anweisung an den Betrieb, dass man der Datenweitergabe widerspricht und auch einer Speicherung fuer evtl. zukuenftige Jobs nicht zustimmt - kann aus so einem Bestehen auf seine Rechte (Datenschutz) eine Bewerbungsvereitelung rechtssicher konstruiert werden? Erste Sanktion waere 'egal', solangew das Gericht die dann ggf. im Eilverfahren kassieren wuerde
Gespannt,
A.