Hi liebe Forennutzer,
folgende Frage habe ich an euch, die mir gestellt wurde. Ich kann sie leider nicht beantworten aber vielleicht ihr:
Einer Person wurde ALG II im Monat 11/12 gezahlt; er hat einen Job gefunden ab dem 01.11.12. Das Gehalt ging beim ihm aber am 01.12.12 auf dem Konto ein.
Es gilt ja das Zuflussprinzip, und die Arge möchte Kontoauszüge haben. Er möchte aber (aus Prinzip) nicht den vollständigen Kontoauszug, auf dem die GEhaltszahlung zu sehen ist, einreichen (fragt mich nicht warum).
Würde auch eine Bestätigung der Bank ausreichen, die bestätigt, wann das Gehalt auf dem Konto eingegangen ist? Weiß das jemand?
folgende Frage habe ich an euch, die mir gestellt wurde. Ich kann sie leider nicht beantworten aber vielleicht ihr:
Einer Person wurde ALG II im Monat 11/12 gezahlt; er hat einen Job gefunden ab dem 01.11.12. Das Gehalt ging beim ihm aber am 01.12.12 auf dem Konto ein.
Es gilt ja das Zuflussprinzip, und die Arge möchte Kontoauszüge haben. Er möchte aber (aus Prinzip) nicht den vollständigen Kontoauszug, auf dem die GEhaltszahlung zu sehen ist, einreichen (fragt mich nicht warum).
Würde auch eine Bestätigung der Bank ausreichen, die bestätigt, wann das Gehalt auf dem Konto eingegangen ist? Weiß das jemand?