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Hallo Leute,
ich bin kurz davor einen Arbeitsvertrag für eine sehr nette Stelle in meinem gelernten kaufmännischen Beruf zu erhalten. Morgen geht es zur Unterzeichnung des Vertrags, falls nichts dramatisches dazwischen kommt.
Ich wäre dann endgültig weg vom Jobcenter. Da es sich um eine Teilzeitstelle (25 Stunden/Woche) handelt und ich nebenher noch einen Minijob mache, den ich auch weiterhin ausführen werde, komme ich mit dem Geld ganz gut klar.
Allerdings wird mir der erste Monat Probleme bereiten, weil ich Ende August kein Geld mehr vom Jobcenter erhalten werde, falls ich mich morgen aus dem ALG 2 Bezug abmelde.
Meinem AG wäre es am liebsten, wenn ich direkt am 28. August bei ihm anfange, weil gerade die Hütte brennt.
Mein erstes Gehalt würde ich schon am 10. September erhalten, was dann aber erstmal recht niedrig ausfallen wird und ich damit leider nicht über die Runde komme.
Ich bekomme inkl. Miete etwa 900€ ALG 2 bzw. bekam es, würde es aber gerne noch ein letztes mal als Starthilfe für den neuen Job erhalten, da ich immerhin 50 km fahren muss und mein alter BMW viel verbraucht, ich außerdem Rechnungen und Miete zahlen muss.
Daher nun meine Frage: Ist es legal, mit meinem Arbeitgeber zu vereinbaren das er mir mein erstes Gehalt erst am 10. Oktober zu überweist, dann natürlich mit dem Lohn von August und September? Falls die letzten Tage des Augusts das Problem sein sollten, dann könnten wir den Vertrag auch erst ab 3. September laufen lassen und die letzten paar August-Tage lassen wir weg oder regeln das "intern"
Mein AG würde auf jeden Fall mitspielen, der Umgangston dort ist ziemlich locker und die Firma ziemlich klein.
Kann mir das irgendwann auf die Füße fallen? Erstes Einkommen würde ich ja erst im Oktober erzielen und ALG 2 würde mir demnach noch für September zustehen, auch wenn ich da schon voll arbeite.
ich bin kurz davor einen Arbeitsvertrag für eine sehr nette Stelle in meinem gelernten kaufmännischen Beruf zu erhalten. Morgen geht es zur Unterzeichnung des Vertrags, falls nichts dramatisches dazwischen kommt.
Ich wäre dann endgültig weg vom Jobcenter. Da es sich um eine Teilzeitstelle (25 Stunden/Woche) handelt und ich nebenher noch einen Minijob mache, den ich auch weiterhin ausführen werde, komme ich mit dem Geld ganz gut klar.
Allerdings wird mir der erste Monat Probleme bereiten, weil ich Ende August kein Geld mehr vom Jobcenter erhalten werde, falls ich mich morgen aus dem ALG 2 Bezug abmelde.
Meinem AG wäre es am liebsten, wenn ich direkt am 28. August bei ihm anfange, weil gerade die Hütte brennt.
Mein erstes Gehalt würde ich schon am 10. September erhalten, was dann aber erstmal recht niedrig ausfallen wird und ich damit leider nicht über die Runde komme.
Ich bekomme inkl. Miete etwa 900€ ALG 2 bzw. bekam es, würde es aber gerne noch ein letztes mal als Starthilfe für den neuen Job erhalten, da ich immerhin 50 km fahren muss und mein alter BMW viel verbraucht, ich außerdem Rechnungen und Miete zahlen muss.
Daher nun meine Frage: Ist es legal, mit meinem Arbeitgeber zu vereinbaren das er mir mein erstes Gehalt erst am 10. Oktober zu überweist, dann natürlich mit dem Lohn von August und September? Falls die letzten Tage des Augusts das Problem sein sollten, dann könnten wir den Vertrag auch erst ab 3. September laufen lassen und die letzten paar August-Tage lassen wir weg oder regeln das "intern"
Mein AG würde auf jeden Fall mitspielen, der Umgangston dort ist ziemlich locker und die Firma ziemlich klein.
Kann mir das irgendwann auf die Füße fallen? Erstes Einkommen würde ich ja erst im Oktober erzielen und ALG 2 würde mir demnach noch für September zustehen, auch wenn ich da schon voll arbeite.