Hallo,
meine Frau bekommt momentan noch aufstockende Leistungen. Ihr Bewilligungszeitraum läuft noch bis 1.12.2017.
Danach wird Sie kein ALGII mehr bekommen. Nun bekommt Sie aber Ende November neben Ihrem Gehalt auch ein 13tes Gehalt ( Weihnachtsgeld). Ich befürchte das müsste Sie dann regulär zurückzahlen bzw. wird dann auf die letzten 6 Monate angerechnet.
Meine Frage: Spricht etwas dagegen den Chef zu bitten das entsprechende Gehalt nicht wie üblich Ende November zu zahlen sondern erst z.b. am 2. Dezember. Nach meinem Verständnis erfolgte dann der Zufluss ja erst im Dezember und dann außerhalb des Bewilligungszeitraum. Ist das in irgendeiner Form problemtisch? Wenn die Wochenenden vorher ungünstig lagen kam es durchaus auch mal vor das, dass Gehalt ohnehin erst am ersten des Monats kam. Ich würde gerne verhindern das Sie das Weihnachtsgeld ans Jobcenter zahlen muss.
Und eine andere kurze Frage:
Nur damit ich da nichts vertausche. In dem Brief vom Jobcenter heisst es genau " Die Leistungen zu Sicherung des .... werden ab dem 1.12.2017" eingestellt. Das bedeutet ja das, dass Geld was im Dezember zufließt die nichts angeht, oder verwechsel ich da etwas?
Vielen Dank
Pollux
meine Frau bekommt momentan noch aufstockende Leistungen. Ihr Bewilligungszeitraum läuft noch bis 1.12.2017.
Danach wird Sie kein ALGII mehr bekommen. Nun bekommt Sie aber Ende November neben Ihrem Gehalt auch ein 13tes Gehalt ( Weihnachtsgeld). Ich befürchte das müsste Sie dann regulär zurückzahlen bzw. wird dann auf die letzten 6 Monate angerechnet.
Meine Frage: Spricht etwas dagegen den Chef zu bitten das entsprechende Gehalt nicht wie üblich Ende November zu zahlen sondern erst z.b. am 2. Dezember. Nach meinem Verständnis erfolgte dann der Zufluss ja erst im Dezember und dann außerhalb des Bewilligungszeitraum. Ist das in irgendeiner Form problemtisch? Wenn die Wochenenden vorher ungünstig lagen kam es durchaus auch mal vor das, dass Gehalt ohnehin erst am ersten des Monats kam. Ich würde gerne verhindern das Sie das Weihnachtsgeld ans Jobcenter zahlen muss.
Und eine andere kurze Frage:
Nur damit ich da nichts vertausche. In dem Brief vom Jobcenter heisst es genau " Die Leistungen zu Sicherung des .... werden ab dem 1.12.2017" eingestellt. Das bedeutet ja das, dass Geld was im Dezember zufließt die nichts angeht, oder verwechsel ich da etwas?
Vielen Dank
Pollux