Hallo,
ich habe eine verquere Situation, bei der mir das Zuflussprinzip und der §11 SGB 2 im Weg steht.
Es handelt sich um Kleckerbeträge, wie ich sie nenne, die durch Mindestauszahlungshöhen nicht monatlich ausgezahlt werden, sondern erst wenn sie die Mindestauszahlungshöhe erreicht haben. Dabei gibt es zwei Anbieter, bei denen dies sehr verschieden ist.
Bei Anbieter 1 ist die Mindestauszahlungshöhe 70 €. Zudem gibt es bei Anbieter 1 zwei Einnahme-Quellen. Die 1. Einnahme-Quelle wird gut dokumentiert. Man sieht am 1. die Summe der angesammelten Kleckerbeträge. Die 2. Einnahme-Quelle wird am 15. eines Monats pauschalt dazu gebucht. Die Höhe dieser Einnahme ist erst dann sichtbar. Wenn dann, also nach Zubuchung von 2. Einnahme-Quelle, die Mindestauszahlungshöhe erreicht wird, wird am 20. ausgezahlt - Überweisung auf Girokonto - Zufluss. Blöd ist hierbei, dass erst am 15. eines Monats die Gesamthöhe sichtbar wird.
Bei Anbieter 2 ist die Mindestauszahlungshöhe 25 €. Wenn 25 € erreicht wurden, dann kann vom 1. bis zum 10. eines Monats eine Auszahlung manuell beantragt werden, automatisch gibt es nicht. Hier kommt sich Anbieter 1 und 2 in die Quere, da bei Anbieter 2 bis mindestens zum 10. eine Auszahlung beantragt werden muss, aber man erst am 15. sieht, ob Anbieter 1 automatisch ausbezahlt. Nun ist das bei manchen Beträgen verflixt und kann die 100 € Freibetrag-Grenze überschreiten und was darüber liegt wird anteilsmäßig abgezogen, auch wenn die beträge mehrere Monate bis zu dieser Höhe gebraucht haben.
Das Zuflussprinzip meint nun, ganz logisch, dass Einnahmen erst dann angerechnet/verrechnet werden sollen, wenn sie verfügar sind - völlig korrekt. Aber, dass sie nicht aufgeschlüsselt auf die wirklichen Einnahme-Monate verrechnet werden, finde ich falsch.
Ein simples Beispiel dazu:
Monat = Einnahmebetrag Quelle 1 + 2 = pro Monat Gesamteinnahmen || Sammelbetrag 1 + 2 = Sammelbetrag
Januar = 5 € + 0 €= 5 € || 5 € + 0 € = 5 €
Februar = 15 € + 1 € = 16 € || 20 € + 1 € = 21 €
März = 12 € + 2 € = 14 € || 32 € + 3 € = 35 €
April = 15 € + 6 € = 21 € || 47 € + 9 € = 56 €
Mai = 12 € + 1 € = 13 € || 59 € + 10 € = 69 €
Juni = 25 € + 21 € = 46 € || 84 € + 31 € = 115 € [Anm.: 70€ und 25€ Auszahlungshöhe überschritten)
August - Auszahlung - 115 € Überweisung auf Girokonto - Anrechnung von 15 € = 20% Abzug = -3 €
August = 25 € + 15 € = 40 € || 25 € + 15 € = 40 €
In keinem Monat wurden mehr als 100 € eingenommen, aber durch die Mindesauszahlungshöhe kommt der Auszahlungsbetrag, also der Zufluss, in ungünstigen Fällen über 100 €.
Ich suche nun nach einer Möglichkeit, diese Ungerechtigkeit beseitigen zu können, da ich sowohl das Zuflussprinzip als auch den §11 SGB 2 bei Kleckerbeträgen falsch finde. Diese wurden für andere Situationen geschaffen, aber nicht für Kleckerbeträge, die nicht gleich zufließen. Gerade bei Online-Einnahmen über Partnerfirmen fließt das Geld eben nicht gleich zu, wie in einem analogen Geschäft an der Kasse. Ich habe also keinen Einfluss darauf. Zu bedenken ist auch, dass die Einnahmen nicht bei Zufluss an mich von den Partnerfirmen versteuert werden, sondern bei Einnahme. Gerade bei Jahreswechsel entsteht hier eine Verschiebung. Die Einnahmen aus 2016 werden vom Jobcenter in 2017 verrechnet. Zudem gibt es Partnerfirmen-intern noch weitere Verschiebungen, da erst intern an mich gebucht wird, wenn es nach einer Frist kein Storno gab. Der Zeitpunkt der Einnahme liegt also sowieso schon hinter dem internen Zufluss und wegen der Mindestauszahlungshöhe noch weiter hinter dem externen Zufluss (Girokonto).
SGB 2
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.
Gerechter wäre:
... Einnahmen sind nach Zufluss für den Monat, in dem sie verdient wurden, zu berücksichtigen.
ich habe eine verquere Situation, bei der mir das Zuflussprinzip und der §11 SGB 2 im Weg steht.
Es handelt sich um Kleckerbeträge, wie ich sie nenne, die durch Mindestauszahlungshöhen nicht monatlich ausgezahlt werden, sondern erst wenn sie die Mindestauszahlungshöhe erreicht haben. Dabei gibt es zwei Anbieter, bei denen dies sehr verschieden ist.
Bei Anbieter 1 ist die Mindestauszahlungshöhe 70 €. Zudem gibt es bei Anbieter 1 zwei Einnahme-Quellen. Die 1. Einnahme-Quelle wird gut dokumentiert. Man sieht am 1. die Summe der angesammelten Kleckerbeträge. Die 2. Einnahme-Quelle wird am 15. eines Monats pauschalt dazu gebucht. Die Höhe dieser Einnahme ist erst dann sichtbar. Wenn dann, also nach Zubuchung von 2. Einnahme-Quelle, die Mindestauszahlungshöhe erreicht wird, wird am 20. ausgezahlt - Überweisung auf Girokonto - Zufluss. Blöd ist hierbei, dass erst am 15. eines Monats die Gesamthöhe sichtbar wird.
Bei Anbieter 2 ist die Mindestauszahlungshöhe 25 €. Wenn 25 € erreicht wurden, dann kann vom 1. bis zum 10. eines Monats eine Auszahlung manuell beantragt werden, automatisch gibt es nicht. Hier kommt sich Anbieter 1 und 2 in die Quere, da bei Anbieter 2 bis mindestens zum 10. eine Auszahlung beantragt werden muss, aber man erst am 15. sieht, ob Anbieter 1 automatisch ausbezahlt. Nun ist das bei manchen Beträgen verflixt und kann die 100 € Freibetrag-Grenze überschreiten und was darüber liegt wird anteilsmäßig abgezogen, auch wenn die beträge mehrere Monate bis zu dieser Höhe gebraucht haben.
Das Zuflussprinzip meint nun, ganz logisch, dass Einnahmen erst dann angerechnet/verrechnet werden sollen, wenn sie verfügar sind - völlig korrekt. Aber, dass sie nicht aufgeschlüsselt auf die wirklichen Einnahme-Monate verrechnet werden, finde ich falsch.
Ein simples Beispiel dazu:
Monat = Einnahmebetrag Quelle 1 + 2 = pro Monat Gesamteinnahmen || Sammelbetrag 1 + 2 = Sammelbetrag
Januar = 5 € + 0 €= 5 € || 5 € + 0 € = 5 €
Februar = 15 € + 1 € = 16 € || 20 € + 1 € = 21 €
März = 12 € + 2 € = 14 € || 32 € + 3 € = 35 €
April = 15 € + 6 € = 21 € || 47 € + 9 € = 56 €
Mai = 12 € + 1 € = 13 € || 59 € + 10 € = 69 €
Juni = 25 € + 21 € = 46 € || 84 € + 31 € = 115 € [Anm.: 70€ und 25€ Auszahlungshöhe überschritten)
August - Auszahlung - 115 € Überweisung auf Girokonto - Anrechnung von 15 € = 20% Abzug = -3 €
August = 25 € + 15 € = 40 € || 25 € + 15 € = 40 €
In keinem Monat wurden mehr als 100 € eingenommen, aber durch die Mindesauszahlungshöhe kommt der Auszahlungsbetrag, also der Zufluss, in ungünstigen Fällen über 100 €.
Ich suche nun nach einer Möglichkeit, diese Ungerechtigkeit beseitigen zu können, da ich sowohl das Zuflussprinzip als auch den §11 SGB 2 bei Kleckerbeträgen falsch finde. Diese wurden für andere Situationen geschaffen, aber nicht für Kleckerbeträge, die nicht gleich zufließen. Gerade bei Online-Einnahmen über Partnerfirmen fließt das Geld eben nicht gleich zu, wie in einem analogen Geschäft an der Kasse. Ich habe also keinen Einfluss darauf. Zu bedenken ist auch, dass die Einnahmen nicht bei Zufluss an mich von den Partnerfirmen versteuert werden, sondern bei Einnahme. Gerade bei Jahreswechsel entsteht hier eine Verschiebung. Die Einnahmen aus 2016 werden vom Jobcenter in 2017 verrechnet. Zudem gibt es Partnerfirmen-intern noch weitere Verschiebungen, da erst intern an mich gebucht wird, wenn es nach einer Frist kein Storno gab. Der Zeitpunkt der Einnahme liegt also sowieso schon hinter dem internen Zufluss und wegen der Mindestauszahlungshöhe noch weiter hinter dem externen Zufluss (Girokonto).
SGB 2
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.
Gerechter wäre:
... Einnahmen sind nach Zufluss für den Monat, in dem sie verdient wurden, zu berücksichtigen.
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