Liebes Forum,
ich habe mal wieder eine Frage, zu der ich bisher keine passende Antwort finden konnte, da meist nur die gegenteilige Situation eintritt.
Und zwar geht es um das Zuflussprinzip bei verpäteter ALG 1 Zahlung.
Mir ist klar, dass das ALG1 auf das ALG2 angerechnet wird. Auch dann, wenn beispielsweise mehrere Monate ALG1 Zahlung zu spät zufließen und dann in den ALG2 Bewilligungszeitraum fallen. Das habe ich bereits so erlebt.
Was ist allerdings im umgekehrten Fall? Die Situation ist wie folgt:
Meine Frau hat für Dezember ALG1 beantragt. Die Bearbeitung hat sich allerdings aus diversen Gründen etwas verzögert, weswegen die Auszahlung voraussichtlich erst im Januar stattfinden wird.
Nun hat sie aber für Mitte Dezember schon eine neue Stelle gefunden, deren Lohn bereits zugeflossen ist (und damit natürlich angerechnet wird).
Wenn wir nun für Dezember noch einen ALG2 Antrag stellen, die ALG1 Zahlung allerdings erst im Januar erfolgt, wird das ALG1 dann im Dezember noch auf das ALG2 angerechnet? Oder im Monat des tatsächlichen Zuflusses (Also im Januar, insofern dann überhaupt noch ein ALG2 Anspruch besteht).
Ich frage deshalb, weil ja im Antrag angegeben werden muss, ob noch andere vorrangige Leistungen beantragt werden können.
ich habe mal wieder eine Frage, zu der ich bisher keine passende Antwort finden konnte, da meist nur die gegenteilige Situation eintritt.
Und zwar geht es um das Zuflussprinzip bei verpäteter ALG 1 Zahlung.
Mir ist klar, dass das ALG1 auf das ALG2 angerechnet wird. Auch dann, wenn beispielsweise mehrere Monate ALG1 Zahlung zu spät zufließen und dann in den ALG2 Bewilligungszeitraum fallen. Das habe ich bereits so erlebt.
Was ist allerdings im umgekehrten Fall? Die Situation ist wie folgt:
Meine Frau hat für Dezember ALG1 beantragt. Die Bearbeitung hat sich allerdings aus diversen Gründen etwas verzögert, weswegen die Auszahlung voraussichtlich erst im Januar stattfinden wird.
Nun hat sie aber für Mitte Dezember schon eine neue Stelle gefunden, deren Lohn bereits zugeflossen ist (und damit natürlich angerechnet wird).
Wenn wir nun für Dezember noch einen ALG2 Antrag stellen, die ALG1 Zahlung allerdings erst im Januar erfolgt, wird das ALG1 dann im Dezember noch auf das ALG2 angerechnet? Oder im Monat des tatsächlichen Zuflusses (Also im Januar, insofern dann überhaupt noch ein ALG2 Anspruch besteht).
Ich frage deshalb, weil ja im Antrag angegeben werden muss, ob noch andere vorrangige Leistungen beantragt werden können.