Ein herzliches Hallo von mir an euch.
Ich habe eine Frage zum Thema Übergangsgeld in Verbindung mit ALG2.
Ich musste am 30.07 2018 den Antrag auf ALG2 beim örtlichen Jobcenter stellen. Bedingt dadurch dass ich zuvor vom 22.05 - 10.07 auf einer stationären REHA war,
habe ich zuvor für den o.g. Zeitraum Übergangsgeld erhalten, welches mir im Monat Juli ausgezahlt wurde. Mein Anspruch auf ALG2 wurde ab dem 30.07 vom Jobcenter auch
sehr schnell bewilligt. Soweit gibt es nichts zu sagen.
Auf dem Bewilligungsbescheid ist mir dann aufgefallen dass für den Monat Juli nur rund 1xx €
gezahlt wurden und zwar deshalb weil das Übergangsgeld komplett mit angerechnet wurde.
Und zwar sowohl für den Monat Juli und den Vormonat Juni - im Juni hatte ich noch gar keinen Antrag auf ALG2 gestellt und demnach auch keine Leistungen erhalten.
Ich habe zwar dagegegen schriftlich Widerspruch eingelegt und das Jobcenter gebeten den Bescheid erneut zu prüfen, habe dann vom Jobcenter aber mitgeteilt bekommen, dass
die nichts dagegen machen können, da der Monat des Zuflusses zähle und dadurch automatisch auch Vormonate mit angerechnet würden.
Für mich ist das unlogisch, da ich in dem Monat zuvor (Monat Juni) gar keine Leistungen vom Jobcenter erhalten habe.
Ist die Aussage des Jobcenters in diesem Fall korrekt? Dürfen Vormonate, welche das Übergangsgeld mit umfasssen, mit angerechnet werden, obwohl ich in diesen kein ALG2 erhalten habe?
Liebe Grüße
Ich habe eine Frage zum Thema Übergangsgeld in Verbindung mit ALG2.
Ich musste am 30.07 2018 den Antrag auf ALG2 beim örtlichen Jobcenter stellen. Bedingt dadurch dass ich zuvor vom 22.05 - 10.07 auf einer stationären REHA war,
habe ich zuvor für den o.g. Zeitraum Übergangsgeld erhalten, welches mir im Monat Juli ausgezahlt wurde. Mein Anspruch auf ALG2 wurde ab dem 30.07 vom Jobcenter auch
sehr schnell bewilligt. Soweit gibt es nichts zu sagen.
Auf dem Bewilligungsbescheid ist mir dann aufgefallen dass für den Monat Juli nur rund 1xx €
gezahlt wurden und zwar deshalb weil das Übergangsgeld komplett mit angerechnet wurde.
Und zwar sowohl für den Monat Juli und den Vormonat Juni - im Juni hatte ich noch gar keinen Antrag auf ALG2 gestellt und demnach auch keine Leistungen erhalten.
Ich habe zwar dagegegen schriftlich Widerspruch eingelegt und das Jobcenter gebeten den Bescheid erneut zu prüfen, habe dann vom Jobcenter aber mitgeteilt bekommen, dass
die nichts dagegen machen können, da der Monat des Zuflusses zähle und dadurch automatisch auch Vormonate mit angerechnet würden.
Für mich ist das unlogisch, da ich in dem Monat zuvor (Monat Juni) gar keine Leistungen vom Jobcenter erhalten habe.
Ist die Aussage des Jobcenters in diesem Fall korrekt? Dürfen Vormonate, welche das Übergangsgeld mit umfasssen, mit angerechnet werden, obwohl ich in diesen kein ALG2 erhalten habe?
Liebe Grüße