Zu erwartende Erstattung vom JC und P-Konto des Freundes in der Insolvenz.

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Lilafodo

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Hallo!
Unser Jobcenter hat das Elterngeld, das ich bekomme fälschlicherweise als Einkommen berücksichtigt, inzwischen sind 1.050 € zu wenig an mich bzw. unsere Bedarfsgemeinschaft bestehend aus meinem Freund, mir und unserem einjährigen Sohn gezahlt worden.
Es hat schon eine Anwältin Widerspruch eingelegt.

Jetzt haben wir aber ein großes Problem: Die Leistungen werden normalerweise auf das Konto meines Freundes gezahlt, er hat aber ein Pfändungsschutzkonto und darf nicht mehr als 1.078 € verdienen (ich weiß, eigentlich 1.278 €, weil wir einen Sohn haben, aber auch da gibt es Probleme, das ist aber ein anderes Thema).

Wenn wir jetzt diese Zahlung vom Arbeitsamt bekommen übersteigt sie zusammen mit seinem Gehalt (er hat wieder eine Arbeit und wird ab nächsten Monat wieder etwas verdienen) deutlich diesen Betrag und das Geld wäre weg.

Kann man vom Jobcenter verlangen, dass sie es auf mein Konto überweisen oder einen Barscheck ausstellen? Und falls sie das vermasseln (ich traue denen nach dem, was wir erlebt haben alles zu!!!), hat man dann irgendeine Möglichkeit, das Geld wieder zu bekommen?

Hat damit jemand Erfahrung?

Liebe Grüße
 

axellino

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AW: Zahlung auf anderes Konto wegen Pfändungsschutzkonto!

Aus den anderen von Dir hier eingestellten Thema ist zu entnehmen, das dein Freund sich in der Insolvenz befindet, dessen Verfahrensabschnitt wir/ich nicht kennen, was bei dieser Art von Fragestellung wirklich nicht unerheblich ist.

Unser Jobcenter hat das Elterngeld, das ich bekomme..........

Kann man vom Jobcenter verlangen, dass sie es auf mein Konto überweisen oder einen Barscheck ausstellen? Und falls sie das vermasseln .............

Aufjedenfall solltest Du vom JC nachweislich verlangen, dass das Dir zustehende Elterngeld, was wohl fälschlicherweise als Einkommen auf die BG angerechnet wurde, auf dein Konto zu überweisen ist.

Falls das vermasselt werden sollte, müsste man sich an das Insolvenzgericht/Vollstreckungsgericht wenden, damit der Freibetrag auf den P-Konto des Freundes, um den vom JC zu erstattenden Betrag erhöht wird. Ggfls. wäre dann auch zu prüfen, ob das JC sich in so einen Fall Schadensersatzpflichtig gemacht hätte, wenn denn ebend ein finanzieller Schaden durch so ein vermasseln entstehen würde.
 
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