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Ich habe nun endlich den Ablehnungsbescheid erhalten zu meinem Gesuch um Förderung einer überbetrieblichen Ausbildung.
Mündlich war mir mitgeteilt worden, dass nach den neuen Gesetzen vom 01.01.2009 eine Förderung meiner Person nicht mehr möglich wäre.
Im Jahr zuvor war mir mündlich eine Förderung zugesagt , dann im neuen Jahr vorgetrickst worden, dass sich die Bedingungen durch den Gesetzgeber geändert hätte.
Im Schreiben, dass ich aber jetzt erhalten habe, bezieht sich SB auf einen Paragraphen, den es so schon seit 2004 gibt, und also auch nicht gerade neu ist, und legt ihn nach seiner eigenen Willkür aus.
Ich jedenfalls sehe in dem Paragraphen nichts von den Voraussetzungen, die er von diesem ableiten will.
Was haltet Ihr von diesem Schreiben ?
Wäre es klüger einen Widerspruch einzulegen, oder sollte ich mich gleich von einem Anwalt beraten lassen und Klage erheben ?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
§ 242 SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung
Mündlich war mir mitgeteilt worden, dass nach den neuen Gesetzen vom 01.01.2009 eine Förderung meiner Person nicht mehr möglich wäre.
Im Jahr zuvor war mir mündlich eine Förderung zugesagt , dann im neuen Jahr vorgetrickst worden, dass sich die Bedingungen durch den Gesetzgeber geändert hätte.
Im Schreiben, dass ich aber jetzt erhalten habe, bezieht sich SB auf einen Paragraphen, den es so schon seit 2004 gibt, und also auch nicht gerade neu ist, und legt ihn nach seiner eigenen Willkür aus.
Ich jedenfalls sehe in dem Paragraphen nichts von den Voraussetzungen, die er von diesem ableiten will.
Was haltet Ihr von diesem Schreiben ?
Wäre es klüger einen Widerspruch einzulegen, oder sollte ich mich gleich von einem Anwalt beraten lassen und Klage erheben ?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
§ 242 SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung