Geld wird zum Lebensunterhalt benötigt da das JC sich viel Zeit lässt für den Erstantrag.
Ja habe schon ein Musterv. im Internet gefunden ....geht es aber zinslos/frei? (Sind ja meine Eltern)Mit einem Darlehensvertrag der die Modalitäten des Darlehens auch entsprechend regelt. Insbesondere die Rückzahlungsverpflichtung und die Fälligkeit.
Natürlich geht das. Das hat auch nichts mit deinen Eltern zu tun. Wenn der Darlehensgeber auf Zinsen verzichtet, ist das ganz allein seine Sache.geht es aber zinslos/frei?
Das mag ja sein, aber dennoch könntest du parallel beim Jobcenter diesen Antrag stellen und auf die Eiligkeit verweisen und musst ihn ja nicht auf die Nase binden, dass du jetzt dann schon ein Darlehen von deinen Eltern hast.@gila dafür ist es schon leider zu spät.brauche das Geld schnell.
Doch das reicht aus.Nur Verwendungszweck bei Giro reicht glaube ich nicht aus.....für das JC jedenfalls.
Mir wurde das vom JC verneint.Doch das reicht aus.
Ich würde da sofort schriftlich Meldung machen, ausführlich mit Kontoauszug,damit Sie was zum lesen haben und natürlich schriftlich um Antwort bittenMuss ich dem JC das Darlehen 500€ melden oder nur nach Aufforderung?
OKIch würde da sofort schriftlich Meldung machen, ausführlich mit Kontoauszug,damit Sie was zum lesen haben und natürlich schriftlich um Antwort bitten
Nicht das wegen Dir da noch einer arbeitslos wird
Falls du Auslagen hast beantrage die Übernahme gleich mit
Und bedanke dich für die schnelle Bearbeitung und Umsetzung deiner Angelegenheit
Ronald hat den Ironiebutton vergessen.OK
Soll ich den Darlehenvertrag mit abgeben oder reicht der Kontoauszug wo der Verwendungszweck steht?
Falls ich den Vertrag abgeben muss darf ich die Daten vom Darlehensgeber schwärzen?
Also muss ich nichts machen ?Ronald hat den Ironiebutton vergessen.
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