Zinsen aus angelegtem Schmerzensgeld werden auf Hartz IV angerechnet. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Solche Zinsen seien zu Recht als Einkommen anrechenbar, sagte der Vorsitzende Richter (Az: B 14 AS 103/11 R). Das Schmerzensgeld an sich ist bei der Berechnung von Hartz IV grundsätzlich ausgeschlossen.
Hartz IV: Zinsen aus Schmerzensgeld werden angerechnet - Deutschland - Politik - Handelsblatt
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