Ziemlich kompliziert Alleinerziehend Wohnungslos

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JaSi1984

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Hallo Ihr Lieben.
Ich habe ein Problem und weiss nicht mehr weiter.
Nachdem sich der Vater meiner Tochter sich von mir getrennt hat, bin ich, bis auf weiteres bei einer Bekannten untergekommen.
Bis dahin lief alles problemlos. Dann kam die Kündigung wegen Eigenbedarfs für die Wohnung meiner Bekannten. Trotz intensiver Suche habe ich keine neue Wohnung für mich und meine Tochter gefunden. Meine Bekannte hat mittlerweile ein Haus gemietet und ich hätte dort mit hingekonnt bis höchstens März, da dann die Eltern meiner Bekannten mit ins Haus ziehen.
Ich bin dann brav aufs Arbeitsamt und habe den Umzug versucht genehmigt zu bekommen.
Er wurde nicht genehmigt da grundsätzlich keine befristeten Mietverträge genehmigt werden?? Die Sachbearbeiterin fragte mich dann was ich jetzt mache und ich sagte Ihr bevor ich mit Kind auf der Straße stehe muss ich da wohl trotzdem mit.
Das wäre dann ein ungenehmigter Umzug zum 1.10. und ich müsse Ihr das unterschreiben. Hab ich auch brav gemacht. Mir blieb ja nichts anderes übrig.
Danach wurde mir mitgeteilt das dann wohl ein anderes Arbeitsamt für mich zuständig ist, aber da würde ich einen Brief bekommen. Aber die bisherige Miete würde weitergezahlt werden.
Bin dann erstmal völlig fertig zu meiner Bekannten gefahren und hab ihr mitgeteilt das das Arbeitsamt mir den Umzug nicht genehmigt hat.
Und jetzt kommt mein Problem...meine Bekannte hat dann entschieden ich kann doch nicht mit ins Haus denn sie holt Ihre Eltern sofort mit ins Haus da sie die Miete allein nicht stemmen kann.
Jetzt steh ich da ohne Wohnung bin ab morgen nirgends mehr gemeldet und anscheinend bekomm ich keine Leistungen mehr da ich kein Geld bekommen habe. (Weil wohl ein anderes Amt für mich zuständig wird???? ) Obwohl ich keinen neuen unterschriebenen Mietvertrag vorgelegt habe.
Ich weiss grad echt nicht weiter, vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben.
Liebe Grüße JaSi
 

gizmo

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Hallo Ihr Lieben.
Ich habe ein Problem und weiss nicht mehr weiter.

Hallo und erstmal Herzlich Willkommen.
Ich hoffe deine Nerven sind nicht ganz runter und ihr seit wohlauf.

Ich hätte da ersteinmal ein paar Fragen damit wir hier Einschätzen können wieviel Luft da noch ist.

Kannst du ihrgendwo unterkommen, bzw erstmal für ein paar Tage bei der Bekannten verweilen?

Wie lange weist du schon das ihr Umziehen müsst?

Ziehen die Eltern ab Morgen mit in die neue Wohnung?

Wann hat der Mob(Datum) dir den Umzug verboten?

Hast du das Schriftlich zur Hand das du nicht Umziehen darfst?

Was hast du alles Schriftlich beantragt?

Ist das vielleicht noch möglich das die Eltern erst später einziehen?
 

gizmo

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*Leider nicht die haben am Freitag angefangen die Wohnung einzuräumen :(

Ich hoffe ich konnte Deine Fragen beantworten.

Du sprichst von einem JC wo du gewohnt hast und eines wo du jetzt wohnst, es ist jetzt wichtig wo du wohnen möchtest. Willst du in deiner alten Umgebung weiter Wohnen?

Wenn nicht welches JC war zuständig und welches wird zuständig sein, weist du das?

Dein jetziger SGBII Antrag läuft bis, Datum bitte?

Weist du was eine KDU Richtlinie ist?
--------------------------

Das was du Montag erledigen solltest.

Ein Gang zum Amtsgericht, Beratungsschein beantragen.

Schnellstmöglich einen RA aufsuchen.
--------------------------

Wenn möglich einige Wohnungsangebote herausfinden, selbst wenn diese nicht der KDU Richtlinie des JC entspricht.
 

JaSi1984

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Du sprichst von einem JC wo du gewohnt hast und eines wo du jetzt wohnst, es ist jetzt wichtig wo du wohnen möchtest.

Habe am 4 ten 2 Wohnungsbesichtigungen in Amberg. Und am 13 ten im Vorort von Amberg.

Hilft mir das irgendwie weiter???

Danke für die Hilfe wirklich ich wusste nicht wo mir der Kopf steht.
 

gizmo

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Habe am 4 ten 2 Wohnungsbesichtigungen in Amberg. Und am 13 ten im Vorort von Amberg.

Hilft mir das irgendwie weiter???

Danke für die Hilfe wirklich ich wusste nicht wo mir der Kopf steht.

Wo willste denn jetzt hinziehen?

Ist das gleiche JC da zuständig?
----------------------

Sorry, bekomme gerade Besuch und muss auf die Piste, bin erst Morgen Nachmittag wieder da.
 

JaSi1984

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Wo willste denn jetzt hinziehen?

Ist das gleiche JC da zuständig?
----------------------

Sorry, bekomme gerade Besuch und muss auf die Piste, bin erst Morgen Nachmittag wieder da.


Ich möchte gerne da bleiben wo ich bis jetzt war. Also ja es wäre dann das gleiche JC wie zuvor auch.

Jetzt weiss ich nur nicht ob der nichtgenehmigte Umzug offiziell geworden ist.

Reicht es den für das JC das ich gesagt habe das ich dann mitziehen muss bevor ich auf der Strasse stehe? Gilt das jetzt tatsächlich als umgezogen? Ich habe ja keinen unterschriebenen Mietvertrag für irgendeine Wohnung. :(

Viel Spaß :)
 

Seepferdchen 2010

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@JaSi1984:welcome:

anscheinend bekomm ich keine Leistungen mehr da ich kein Geld bekommen habe.

Du meldest dich bitte umgehend persönlich beim Jobcenter und es muß sichergestellt sein das du eine Meldeadresse hast, also das du per Post für JC erreichbar bist, das jetzt als Übergang bist du eine Wohnung gefunden hast.

Dazu nimmst du bitte den letzten aktuellen Kontoauszug mit der belegt das du keine Zahlug erhalten hast, wichtig!

Wenn möglich nimm einen Beistand mit § 13 SGB X er/sie braucht ja nur zuhören ggf. dich etwas unterstützen.

Das wäre dann ein ungenehmigter Umzug zum 1.10. und ich müsse Ihr das unterschreiben. Hab ich auch brav gemacht. Mir blieb ja nichts anderes übrig.

Hast du davon eine Kopie erhalten?

Das was du Montag erledigen solltest.

Ein Gang zum Amtsgericht, Beratungsschein beantragen.

Schnellstmöglich einen RA aufsuchen.

Ist von @Gizmo zwar nett gemeint, nur das findet bei dem jetzigen Sachverhalt keine Awendung, für dich ist wichtig, wie bereits geschrieben persönlich hin zum JC !

Habe am 4 ten 2 Wohnungsbesichtigungen in Amberg. Und am 13 ten im Vorort von Amberg.

So und genau hier lässt du dir ein Mietangebot geben für das JC und reicht das bitte mit Anschreiben ein gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie vom Anschreiben.Verweise auf die Dringlichkeit!
Und bitte du stellst einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 SGB II Abs.6

(6) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden;

Leider nicht die haben am Freitag angefangen die Wohnung einzuräumen :(

Nächste Frage wo sind jetzt deine persönlichen Sachen, wie Möbel usw. und wo schläfst du jetzt mit deinem Kind?

Dann kam die Kündigung wegen Eigenbedarfs für die Wohnung meiner Bekannten.

Hier noch meine Frage hast du eine schriftliche Kündigung der Wohnung bzw. Mietvertrag, warst du ggf. dort als Untermieter,
was ich mal jetzt annehme auf Grund deiner Beiträge?
 

JaSi1984

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@JaSi1984:welcome:



Du meldest dich bitte umgehend persönlich beim Jobcenter und es muß sichergestellt sein das du eine Meldeadresse hast, also das du per Post für JC erreichbar bist, das jetzt als Übergang bist du eine Wohnung gefunden hast.


Dazu nimmst du bitte den letzten aktuellen Kontoauszug mit der belegt das du keine Zahlug erhalten hast, wichtig!

Wenn möglich nimm einen Beistand mit § 13 SGB X er/sie braucht ja nur zuhören ggf. dich etwas unterstützen.



Hast du davon eine Kopie erhalten?



Ist von @Gizmo zwar nett gemeint, nur das findet bei dem jetzigen Sachverhalt keine Awendung, für dich ist wichtig, wie bereits geschrieben persönlich hin zum JC !



So und genau hier lässt du dir ein Mietangebot geben für das JC und reicht das bitte mit Anschreiben ein gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie vom Anschreiben.Verweise auf die Dringlichkeit!
Und bitte du stellst einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 SGB II Abs.6





Nächste Frage wo sind jetzt deine persönlichen Sachen, wie Möbel usw. und wo schläfst du jetzt mit deinem Kind?



Hier noch meine Frage hast du eine schriftliche Kündigung der Wohnung bzw. Mietvertrag, warst du ggf. dort als Untermieter,
was ich mal jetzt annehme auf Grund deiner Beiträge?

Guten Morgen

Reicht es denn wenn ich irgend eine Adresse angebe oder muss ich da tatsächlich gemeldet/registriert sein?

Momentan schlafen wir bei einer Freundin. Und dieses Wochenende ist die kleine bei Ihrer Oma.

Kontoauszug ist kein Problem nehm ich natürlich mit. Leider habe ich niemanden den ich mitnehmen könnte aks Beistand aber ich Frage heute nochmal rum.

Ich habe keine Kopie erhalten. Bin da tatsächlich ziemlich blauäugig reingegangen. :(

Ich habe gar keine Möbel ich habe nur unsere Kleidung und für meine kleine ein Bett und eine Kommode da ich tatsächlich nur zur Untermiete gewohnt habe und die Wohnung vollmöbliert war.

Eine schriftliche Kündigung habe ich natürlich von meiner Bekannten und ich könnte auch das schreiben vorlegen wo Ihr auf Eigenbedarf gekündigt wurde.

Liebe Grüße
 

Seepferdchen 2010

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Reicht es denn wenn ich irgend eine Adresse angebe oder muss ich da tatsächlich gemeldet/registriert sein?

Dazu mal eine Frage, weil du hier schreibst:

Und dieses Wochenende ist die kleine bei Ihrer Oma.

Geht es hier nicht das vorrübergehend diese Adresse als Postadresse angibst?

Bin da tatsächlich ziemlich blauäugig reingegangen

Ja leider aber jetzt nicht zu ändern.

Ich habe gar keine Möbel ich habe nur unsere Kleidung und für meine kleine ein Bett und eine Kommode da ich tatsächlich nur zur Untermiete gewohnt habe und die Wohnung vollmöbliert war.

Hmmmmmmmmm das Problem gehen wir an wenn du eine Wohnung hast,dann wird ein Antrag auf Erstausstattung gestellt auch für das Kind.

Eine schriftliche Kündigung habe ich natürlich von meiner Bekannten und ich könnte auch das schreiben vorlegen wo Ihr auf Eigenbedarf gekündigt wurde.

Gut bitte gut aufbewahre und nur falls gefordert in Kopie beim JC einreichen.

Für die Zukunft alles was du schriftlich beim JC oder einer anderen Behörde einreichst, davon bitte jeweils für dich und deinem Ordner ein Kopie, so kannst du immer alle nachvollziehen.

Anträge werden immer belegbar eingereicht, wie zum Beispiel gegen Empfangsbestättigung, kannst du hier auch mal lese:

https://www.elo-forum.org/antraege/40698-position-bmas-thema-empfangsbestaetigung.html

So nun lass mal den Kopf nicht hängen, zuerst sprichst du beim JC vor und schilderst deine Situation und vorallem du brauchst ja Geld für dich und deinem Kind.

Dann schreibst du bitte wieder hier und dann kann man sehen was als nächstes für dich zu tun ist.

Eine Frage noch, aus dem Untermietverhätnis kannst du dir da bitte schriftlich bestätigen lassen, das du die Miete immer pünktlich gezahlt hast, manche Vermieter möchten so eine Mietbescheinigung haben.

Du brauchst nur bei "Tante Google" eingeben Mietbescheinigung da findest du einige Links bzw. Vorlagen.

Gruß Seepferdchen
 

JaSi1984

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Dazu mal eine Frage, weil du hier schreibst:

Die Oma wohnt ausserhalb des Zuständigkeitsbereich des JC . Ich darf aber als Postadresse die Adresse meiner Freundin angeben. So bin ich für das JC definitv erreichbar.

Die Mietbescheinigung das die Miete immer pünktlich von JC bezahlt wurde habe ich schon bekommen.

Ich hoffe nur das ich bei dem ganzen Durcheinander keinen neuen Antrag stellen muss denn die Bearbeitungszeit dauert hier sehr lange. :(

Und dann hoffe ich natürlich das sie mich nicht wegschicken denn normal braucht man bei uns Termine um überhaupt irgendwas regeln zu können.

Aufjedenfall weiss ich jetzt in etwa was ich zu tun habe und der Scherbenhaufen ist etwas geordneter. Ich bin euch wirklich unglaublich dankbar.

Ich schreibe dann morgen was auf dem Amt passiert ist.

Liebe Grüße
 

Seepferdchen 2010

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Ich darf aber als Postadresse die Adresse meiner Freundin angeben. So bin ich für das JC definitv erreichbar.

Gut dann haben wir das erstmal.

Ich hoffe nur das ich bei dem ganzen Durcheinander keinen neuen Antrag stellen muss denn die Bearbeitungszeit dauert hier sehr lange. :(

Deine Weiterbewiligung geht bis wann und nimm vorsichtshalber
diesen Bescheid mit, das hier ein Vermerk erfolgt das kein Umzug
mehr stattfindet wie angegeben, bis du eine Wohnung gefunden hast.

Und dann hoffe ich natürlich das sie mich nicht wegschicken denn normal braucht man bei uns Termine um überhaupt irgendwas regeln zu können.

Dazu nimmst du bitte noch ein Schreiben mit und beziehe dich auf die
Situation und das hier leider kein Mietverhältnis zu stande gekommen ist,
schreibe das bitte und weiter durch diesen Umstand du kein ALG II bekommen hast für dich und deinem Kind(Kopie vom Auszug beilegen).

Lass dir die Abgabe bitte bestätigen!!!!!

Bleibt jetzt die Frage wie sieht es bei dir jetzt mit Geld für deinen Lebensunterhalt aus?

Kurze Pause :icon_pause:
 
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JaSi1984

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Gut dann haben wir das erstmal.



Deine Weiterbewiligung geht bis wann und nimm vorsichtshalber
diesen Bescheid mit, das hier ein Vermerk erfolgt das kein Umzug
mehr stattfindet wie angegeben, bis du eine Wohnung gefunden hast.



Dazu nimmst du bitte noch ein Schreiben mit und beziehe dich auf die
Situation und das hier leider kein Mietverhältnis zu stande gekommen ist,
schreibe das bitte und weiter durch diesen Umstand du kein ALGII bekommen hast für dich und deinem Kind(Kopie vom Auszug beilegen).

Lass dir die Abgabe bitte bestätigen!!!!!

Bleibt jetzt die Frage wie sieht es bei dir jetzt mit Geld für deinen Lebensunterhalt aus?

Meine Weiterbewilligung geht bis April nächsten Jahres.
Gut also nehme ich morgen mit:

Kontoauszugkopie
Kündigung des alten Mietverhältnisses
Schreiben das kein neues Mietverhältnis eingegangen wurde.
Den letzten Bewilligungsbescheid.
Einen Zeugen.


Richtig soweit?

Am 7.10 dürfte normal der Kindesunterhalt von 225€ eingehen und ca Mitte des Monats das Kindergeld.
 

JaSi1984

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Gut dann wäre das für mich geklärt.
Jetzt habe ich aber noch eine Frage. Die Kündigung auf Eigenbedarf war am 25.Januar für meine ehemalige Vermieterin. Wir hätten also bis 1 Mai regulär darin gewohnt. Da wir aber beide keine Wohnung gefunden hatten bis sie das Haus für sich gemietet hat sind wir bis letztes Wochenende in der Wohnung geblieben.

Ich hatte im JC gesagt das die Kündigung auf Eigenbedarf besteht. Dort sagte man mir das muss ich nicht mitteilen,erst wenn sich was ändert. Ist die Kündigung zum ersten Mai jetzt so richtig?
Weil da wir ja in der Wohnung geblieben (geduldet worden) sind wurde ja bis jetzt auch Miete gezahlt. Oder muss da jetzt eine andere aktuellere Kündigung sein?
 

Seepferdchen 2010

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Weil da wir ja in der Wohnung geblieben (geduldet worden) sind wurde ja bis jetzt auch Miete gezahlt.

Hier meine Frage, hat der Hauptmieter schriftlich ggf. einen Widerspruch dem Vermieter übergeben?

Da ihr Beide keine Wohnung finden konntet, liegt hier ein Härtefall vor.

Durch die Mietzahlung hat der Vermieter dem zugestimmt und es bedarf jetzt auch nicht einer Änderung vom Kündigungsschreiben. § 374 BGB Abs.1 Hinterlegungsgrund

Ist die Kündigung zum ersten Mai jetzt so richtig?

Ja das ist so richtig.

Miete wurde immer überwiesen oder Barzahlung gegen Beleg?
 
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JaSi1984

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Hier meine Frage, hat der Hauptmieter schriftlich ggf. einen Widerspruch dem Vermieter übergeben?

Der Hauptmieter hat Widerspruch eingelegt erst gegen die Kündigung auf Eigenbedarf dann gegen den Kündigungstermin. Das lief auch alles über eine Rechtsanwältin. Die dann ausgehandelt hat das sofort ausgezogen werden muss wenn eine neue Wohnung vorhanden ist. (Das heisst wir waren bis jetzt nur notgedrungen geduldet aber nicht mehr erwünscht) Allerdings habe ich selbst da keine Unterlagen.

Die Miete würde immer vom JC direkt an meine Vermieterin überwiesen.
 

Seepferdchen 2010

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Die Miete würde immer vom JC direkt an meine Vermieterin überwiesen.

Nun dann ist doch alles soweit okay, da brauchst du dir keine Gedanken
mehr zu machen.

Die dann ausgehandelt hat das sofort ausgezogen werden muss wenn eine neue Wohnung vorhanden ist.

Genau das ist dieser Härtefall den ich oben erwähnt habe.
 

gizmo

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Er wurde nicht genehmigt da grundsätzlich keine befristeten Mietverträge genehmigt werden?? Die Sachbearbeiterin fragte mich dann was ich jetzt mache und ich sagte Ihr bevor ich mit Kind auf der Straße stehe muss ich da wohl trotzdem mit.

Wie nicht zum Amtsgericht und RA, sehe ich anders. Wie schon geschrieben Härtefall liegt vor und Obdachlosigkeit auch.

Das wird das JC anders sehen, da sie jetzt ja bei der Freundin untergekommen ist. Das wird das JC ausnutzen, ist dehnen doch egal wo sie bleibt.

In dieser Situation sollte auch ein Wohnraum drin sein der etwas teuerer ist als die KDU bestimmung hergibt.

Das lauft dann bein ersten mal so.

Wohnung wird abgelehnt, RA schaltet sich ein, zb über das SG , SG antwortet, Wohnung leider schon weg.

Neuen Wohnraum gefunden, SG schreiben liegt vor, Wohnung sollte nicht vom JC abgelehnt werden.

Ich würde hin zum Amtsgericht und Beratungsschein holen.

Anders wird hier Zeit verschenkt.
------------------

Dann kommt noch dazu Alleinerziehend, was sagt das Wohnraumförderungsgesetz dazu, 10m² mehr?

Entspricht die KDU einer Richtlinie?

Schlüssiges Konzept, Satzung, WoGG + 10% oder ????????

Ich denke ich liege damit richtig:

https://www.harald-thome.de/fa/hara...-Amberg-Sulzbach-Stadt-+-LK,---23.09.2011.pdf
------------------

Das Ding ist aus 2011.

JaSi1984, ist die pdf die Richtige oder gibt es da noch eine andere?

Was will das JC denn zahlen an WM?

sollte getrennt aufgeführt sein in:

KM + NK?

dazu

HK?
-----------------

Dasteht nichts:

Ortliche Richtlinien
----------------

Sollte also die WoGG + 10% zählen:
---------------

Amberg-Sulzbach Kreis Mietstufe 1

Amberg (Stadt) Mietstufe 2

Wo wohnst du da?
---------------

Und das in Bayer, die schieben da gegen SGBII ne ganz ruhige Kugel.
--------------

Meine Rechnung:

https://www.elo-forum.org/attachmen...asylblg-2016-wohngeldtabelle-sgbii-sgbxii.pdf

Mietstufe 1 = 415,80€ plus HK ca. 70€ = 485,80€

Mietstufe 2 = 467,50€ plus HK ca. 70€ = 537,50€

und da ist jetzt der Härtefall und Alleinerziehend noch garnicht mit drin.

Sollten allso auch mehr als 65m² sein können.
 

Seepferdchen 2010

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@gizmo

nun bitte mal langsam @JaSi1984 muß zunächst erstmal das mit dem Jobcenter klären und dann sehen wir morgen weiter, das bringt jetzt überhaupt nichts im Vorfeld zu schreiben, was wenn usw.

Wichtig ist das die Leistungen weiter gezahlt werden!

Wie nicht zum Amtsgericht und RA, sehe ich anders. Wie schon geschrieben Härtefall liegt vor und Obdachlosigkeit auch.

Was soll sie jetzt beim Amtsgericht der Rechtspfleger hätte erstmal so einige Fragen usw.

Lass uns erstmal abwarten wie es morgen läuft, dann kann man überlegen welcher Schritt jetzt unternommen werden können, alles andere macht @JaSi1984 nur nervös und unsicher.
 
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JaSi1984

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Wie nicht zum Amtsgericht und RA, sehe ich anders. Wie schon geschrieben Härtefall liegt vor und Obdachlosigkeit auch.

Es gibt jetzt eine neue Richtlinie die etwas höher angesetzt ist. Einmal für Amberg und einmal für Amberg-Sulzbach
Ich war bis jetzt wohnhaft in Amberg-Sulzbach. In der Stadt Amberg ist die KDU etwas höher angesetzt. Ich hatte das auch irgendwo genau geschrieben aber das ist irgendwie verschwunden.
Warmmiete direkt sagt mir hier niemand nur Kaltmiete inkl. Betriebskosten und Heizkosten ? das waren glaub 368 €.
 

RoxyMusic

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- Kaltmiete + Betriebskosten = Bruttokaltmiete
(hier werden die 10% wegen drohender Obdachlosigkeit aufgeschlagen)

- Bruttokaltmiete + Heizkosten = Warmmiete/Gesamtmiete

Der - formlose - Antrag auf Wohnungserstausstattung incl. elektrischer Geräte sollte ebenfalls nachweislich mit Dringlichkeitsvermerk gestellt werden. Am besten auch gleich die Erklärung hinzufügen, warum die Mitnahme aus der Wohnung des ehemaligen Partners nicht möglich war.
 

JaSi1984

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- Kaltmiete + Betriebskosten = Bruttokaltmiete
(hier werden die 10% wegen drohender Obdachlosigkeit aufgeschlagen)

- Bruttokaltmiete + Heizkosten = Warmmiete/Gesamtmiete

Dankeschön für die Erklärung.

Der - formlose - Antrag auf Wohnungserstausstattung incl. elektrischer Geräte sollte ebenfalls nachweislich mit Dringlichkeitsvermerk gestellt werden. Am besten auch gleich die Erklärung hinzufügen, warum die Mitnahme aus der Wohnung des ehemaligen Partners nicht möglich war.


Kann ich überhaupt jetzt ohne Wohnung einen formlosen Antrag auf Erstaustattung stellen? Meine Arbeitsvermittlerin sagte mir das schon aber erst wenn ich eine Wohnung habe.
Warum ich nur meiner Tochter ihr Zimmer habe habe ich damals schon erklärt.
Ich bin damals zu meinem Freund gezogen. Aus dem Elternhaus heraus und brauchte nichts weil ja schon alles da war. Dann stand ich nach 11 Jahren ohne nichts da..
 
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