Ziehe in WG - will Behörden post zu Online-Briefkasten schicken - erlaubt?

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Quynn

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Hallo,

Bin zurzeit im ALG2-Bezug, ziehe bald in eine Wohngemeinschaft, möchte aber zukünftig meine Jobcenter-Post zu einem Online-Briefkasten-Dienstleister schicken lassen (Nicht der der deutschen Post - würde mich 9Eur/Monat kosten).

Ist das so möglich? Wie muss ich das begründen? Wichtig ist, dass diese Adresse von meinem festen Wohnsitz natürlich abweicht.

Der Grund ist einfach, ich möchte nicht, dass meine WG -Mitbewohner so vom Leistungsbezug erfahren.

Vielen lieben Dank!
 
M

Mitglied 61702

Gast
Kann ich mir nicht wirklich vorstellen, denn ich denke man sollte schon eine ladungsfähige Adresse haben. Spätestens wenn die Postniederlegungsurkunden mit den VVs kommen, wird deine Post vom Briefträger zurückgeschickt mit dem Vermerk, daß er nicht offiziell zustellen konnte.

Als Alternative böte sich die Adresse eines Anwalts oder Familienmitglieds an, dann aber bitte vor Ort und täglich abholbar.
 

Quynn

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Hatte noch nie irgendwie sowas, oder juristische Probleme, aber ich verstehe natürlich, wenn das "ladungsfähig" sein muss. Das ist es dann wohl nicht. Ich hätte Zugriff auf dieses Fach 24/7, und könnte mir die Originale auch einmal im Monat zuschicken lassen.

Als Alternative böte sich die Adresse eines Anwalts oder Familienmitglieds an, dann aber bitte vor Ort und täglich abholbar.

Da gäbe es keine Probleme? Familie habe ich noch, natürlich auch nicht so schön, dass das da hinkommt, aber besser, als wenn die Mitbewohner die Post sehen.
 

AsbachUralt

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Der Grund ist einfach, ich möchte nicht, dass meine WG -Mitbewohner so vom Leistungsbezug erfahren.

Vielen lieben Dank!

Gehst Du dann täglich um 7:00 aus dem Haus und kommst um 17:00 wieder zurück, oder welche Geschichte willst Du Deinen Mitbewohnern sonst erzählen? Ich glaube nicht, dass Du es auf Dauer verhindern kannst, dass sie davon erfahren.

Ansonsten gäbe es alternativ ein normales Postfach bei der Post, Du musst aber sicherstellen, dass Du Werktäglich das Fach leerst.
Aber das Problem ist folgendes:

Private Postdienste haben in der Regel keinen Zugriff auf die Postfächer.

https://de.wikipedia.org/wiki/Postfach#Nachteile_und_Pflichten_des_Postfachinhabers

Viele JC verschicken ihre Post aber über private Dienstleister.

Da funktioniert auch das Digitale Postfach nicht.
 
M

Mitglied 61702

Gast
Nah, du hattest doch aber noch keinen Online-Briefkasten, oder doch?

Bei mir in der Ecke verschicken die Jobcenter Vermittlungsvorschläge und auch Meldetermine gerne per Postzustellungsurkunde (gelber Brief). Der darf nicht in einen Online-Briefkasten und auch nicht in ein Postfach. Und wenn der Brief zurück geht, weil dieser Briefkasten die Niederlegung nicht hergibt, dann fragt das JC richtig nach.

Meines Wissens darf er aber an eine bevollmächtigte Person übergeben werden, also zB Anwalt oder Familienmitglied o.Ä. . Das Risiko trägst aber du (wenn sie dir nicht Bescheid sagen).

Kannst du keinen eigenen Briefkasten an der WG anbringen? Oder einen im Haus mieten?
 
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