"zeitweisen Bedarfsgemeinschaft" Das Sozialgeld für das Kind darf in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt werd.
gerade gefunden.
bin ich blöde oder was los?
also wird doch keine abzüge der abwesenheits Tage in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft vorgenommen?!?!?
also keine 6 Tage beim umgangsberechtigten und 24 tage beim sorgeberechtigten?
sonder 6 Tage in der TempBG und 30 Tage (voller monatssatz) in HauptBG
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152075
gerade gefunden.
bin ich blöde oder was los?
also wird doch keine abzüge der abwesenheits Tage in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft vorgenommen?!?!?
also keine 6 Tage beim umgangsberechtigten und 24 tage beim sorgeberechtigten?
sonder 6 Tage in der TempBG und 30 Tage (voller monatssatz) in HauptBG
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152075