"zeitweisen Bedarfsgemeinschaft" Das Sozialgeld für das Kind darf in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt werd.

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MrMestro

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"zeitweisen Bedarfsgemeinschaft" Das Sozialgeld für das Kind darf in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt werd.

gerade gefunden.

bin ich blöde oder was los?
also wird doch keine abzüge der abwesenheits Tage in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft vorgenommen?!?!?

also keine 6 Tage beim umgangsberechtigten und 24 tage beim sorgeberechtigten?
sonder 6 Tage in der TempBG und 30 Tage (voller monatssatz) in HauptBG

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152075
 

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Helga40

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AW: "zeitweisen Bedarfsgemeinschaft" Das Sozialgeld für das Kind darf in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt we

Das ist die aktuelle Rechtslage:

https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=13174

Die Leistungen für Regelbedarfe an den Tagen des Aufenthalts beim Vater sind nicht lediglich fehlerhaft an die Mutter als Vertreterin der dortigen Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt worden. Für die Tage, an denen sich der Kläger weniger als 12 Stunden bei seiner Mutter aufhielt, bestand dort kein (Regel)Bedarf und also der Sache nach kein Anspruch auf Regelleistung.
 

MrMestro

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AW: "zeitweisen Bedarfsgemeinschaft" Das Sozialgeld für das Kind darf in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt we

das ist aber von 2013 den ausschnitt also das bild aus dem pdf
ist vom Jobcenter Landkreis Göttingen
Version 2014 Stand 04.09.2014

und wenn das schon vom Jobcenter selber so da steht müsste das doch so sein oder nicht
 

Helga40

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das ist aber von 2013 den ausschnitt also das bild aus dem pdf
ist vom Jobcenter Landkreis Göttingen
Version 2014 Stand 04.09.2014

und wenn das schon vom Jobcenter selber so da steht müsste das doch so sein oder nicht

Das kann sein, was es will, es ist falsch. Ob sich jetzt die anscheinend optierende Kommune Göttingen danach richtet oder einfach ihre Weisungen nicht angepasst haben oder aber schlichtweg - was angesichts etlicher gesetzlicher Änderungen in der Zwischenzeit am wahrscheinlichsten ist - die erfolgten Neufassungen der Weisungen nicht ins Internet gestellt hat: keine Ahnung.

Musst du den Landkreis Göttingen fragen.

Die Fachlichen Weisungen der BA treffen die Rechtslage jedenfalls besser:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB -II_ba014177.pdf
 

MrMestro

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Helga40

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AW: "zeitweisen Bedarfsgemeinschaft" Das Sozialgeld für das Kind darf in der Haupt- Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt we

Äh, die ist zumindest allgemeiner als die einer optierenden Kommune. Denn die kann für fremde Jobcenter keine Weisungen rausgeben.

Die BA ist Träger von hunderten "gemeinsamen Einrichtungen" (Jobcenter). Die Weisungen der BA sind für die Jobcenter bindend.
 
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