Das kommt auf die Schaltung des Zählers an, und wann die eingebaut wurde, und welches E-Werk, und welcher Vertrag.
Als ich Lehrling in einem Betrieb in Deizisau war, da hatten wir einen Zähler für Tag-, und einen für Nachtstrom,- und eine Schaltkiste, die auf die aufgelagerten Töne des E-Werks lauschte und ggf. umschaltete.
Und da war das real so, daß, sobald das E-Werk Schwachlast hatte, so ab dem späten Nachmittag, die auf NT umschalteten, ab da lief der komplette Strom über den NT-Zähler. Allerdings wenn dann, weil die Heizung mehr Wärme abgeben sollte, als in den Steinern gespeichert war, und die Zusatzheizung einschaltete, und es war gerade HT,- dann lief auch die Zusatzheizung auf HT.
Ansonsten: Eigentlich vom Gesetz korrekt wäre die KdU Kostenabrechnung dann, wenn Heizung, Strom und Warmwasser zusammengezählt würden, und dann nur der für Haushaltsenergie im Regelsatz vorhandene Anteil abgezogen würde. Bei mir wird das jedenfalls bisher so gemacht.