das ist doch mal ne einfache Lösung.... ich hatte das auch mal mit meiner Ex-Frau so probiert...naja.. hat nicht lange gehalten... jedenfalls, hab ich selbst mein Glück bei Gericht gesucht und auch schon teilweise im
EA gefunden, das Hauptverfahren bleibt abzuwarten, wegen den Rückständen aus 07-08.
Man glaubt es garnicht, was das Amt sich alles ausdenkt um den Mehrbedarf nicht zu zahlen... und das nächtse kommt nun auch noch, ich kann mir eine 65 qm grosse Wohnung suchen... Pro Tag sind das 7,03 € zusätzlich, das gilt auch nur, wenn man das Kind mehr als 24 Stunden hat. Bei stundenweisem Umgang (wie bei Umgangszeiten in der Woche) zählt das nicht.
wenn jemand genaue Infos dazu braucht... einfach melden..