zeitweise Bedarfsgemeinschaft und finanzieller Mehrbedarf

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Yednea

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21 Jan 2010
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Hallo @ all,

Bin ganz neu hier und ich hoffe ,dass mir jemand helfen kann......
ich bin sogenannter "Umgangsvater" und derzeit ALG II - Bezieher. da ich mein Kind nur schwer von meinem eigenen Regelbedarf, während der zeit die es bei mir ist, ausreichend mitversorgen kann, habe ich beim Aamt ein Antrag gestellt, zur Erhöhung der Leistungen.

Die sagten mir, dass das nur bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht gelte bei einer Versorgungszeit, von mindestens 50%...

Ich habe dann nur gesagt, dass auch im GG mitlerweile steht, dass Kinder auch von unehelichen Kindern mittlerweile gleichgestellt sind.
(Art. 6 Abs. 5)

Man werde es prüfen, war daraufhin die Antwort...


Ein gemeinsames SR ist mir von meiner Ex verweigert worden...
verheiratet waren wir nie, also auch kein automatisches gem. SR .
Mein Kind ist an vier Tagen im Monat in meiner alleinigen Betreuung,
Sowie viermal im Jahr für 7 Tage Ferienauffenthalt, und es ist echt schwer so einzukaufen, dass beide satt werden...meist verzichte ich, damit mein Nachwuchs genug hat.

Meine Frage: kann ich hoffen, wenigstens etwas zu bekommen?
wenn ja, wie begründe ich den widerspruch gegen die Ablehnung , die mir schon angekündigt wurde....?

Vielen Dank für Tipps

Yednea
 
ich auch nicht,was den antrag von okt. betrifft...

habe am freitag nochmal einen hinweis verfasst, dass nach fast 6 monaten noch immer nicht abschliessend entschieden wurde und dies doch bitte nachzuholen ist... da ich sonst von untätigkeit ausgehen muss...

ma sehn, was kommt...


und bei Dir kam seit dem Einspruch garnix??? frechheit!!!
 
hallo @ all

ma ne frage....ich hatte ja wie am Anfang geschrieben, meinen Antrag wegen den Kosten für die versorgung meines kindes(in den zeiten der temp. BG ), schon im oktober abgegeben...und mit korrekten BSG -urteilen begründet...

die umgangskosten wurden mir ab 1.4.10 aufgrund de Urteils vom 9.2. genehmigt.

was ist eigentl. mit den Kosten von okt.09 -1.4.10... müsste ich das noch nachgezahlt bekommen ,oder nicht?

Ich musste mir ab okt. geld leihen, weils nicht mehr ging ohne(sonst hätt i kei Antrag gestellt)...speziell für den weihnachtsurlaubsumgang....man trampelt mir nu verständlicherweise auf die füsse,da man ja das geld wiederhaben will.

Gruß @all


Wir hatten es im juli 2009 beantragt. und haben auch von da an im januar 2010 nachgezahlt bekommen. hast du da noch etwas schriftlich ...das du es beantragt hast??? ich würd da nochmals nachfragen. es steht dir ab dem tag zu an dem du es beantragt hast.und lass dich nicht abwimmeln.
 
nee, hab das abgegeben mit anderem...angeblich sei das untergegengen, sagte man mir letztens. heute ruft mich SB an ... und wundert sich über mein schreiben...das wäre ja jetzt ein widerspruch ... wie die das meint weiss ich auch nicht genau... ich soll morgen mal hinkommen...was ich ,das erste mal, gut finde, denn ich kann noch was anderes klären und muss jetzt nicht um nen termin betteln...
 
Noch mal genau, meine Ex-Frau hat von mir zwei Kinder, wir leben beide von Hartz4, Sie hat die Kinder. Ich sehe die meine Kinder alle zwei Wochen, die dann bei mir sind, steht mir finanzell etwas mehr zu diesbezüglich. Ich brauche direckte antworten, weiß jemand ob dem Vater auch was zu steht, damit ich auch mal was machen kann mit den Kindern.


Gruß Funker
 
Du kannst beim amt eine aufnahme in eine zeitweise bedarfsgemeinschaft beantragen....lies dir mal den gesamten thread hier durch. es wurde schon alles erläutert :icon_wink:
 
ich habe nochmal eine frage wegen den fahrtkosten . ich hatte diese letztes jahr im juli zusammen mit den umgangskosten beantragt. diese wurde ja abgelehnt...jetzt soll doch das amt laut urteil von februar auch die fahrtkosten übernehmen. kann mir jemand sagen ob das erst seit / ab februar gilt..oder auch rückwirkend???
ich habe jetzt die fahrtkosten für den monat märz bekommen ...ohne begründung warum im februar nichts bezahlt wurde bzw warum nichts rückwirkend kommt
 
@kaktuskoi

Fahrtkosten kannst du (über die Jobcenter) erst ab dem 9.2.2010
geltend machen. Wortlaut des BVerfG : ...sind ab SOFORT zu gewähren....
Zuvor war das über den §73 SGB XII abgedeckt. (Urteil BSG 6.11.2006)
Kosten für die Versorgung deiner Kinder waren/sind seit Urteil BSG 7.11.2006 über die Jobcenter geltend zu machen, da temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt...

In deinem Falle ... fahrtkosten rückwirkend is nich...
Versorgungskosten (anteilige leistungen für die Dauer der temp. BG ) aber.... ab Antragstellung....
 
Allerdings hätte die Jobcenter, da sie vor Februar 2010 nicht zuständig war, den Fahrtkosten -Antrag von Juli 2009 an den zuständigen Sozialhilfeträger weiterleiten müssen, wenn sie sich nicht zuständig fühlte (3 x "zuständig" in einem Satz ... auch schön :icon_mued: ):
§ 16 Antragstellung

(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.


(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.

[...]
Quelle

Ich vermute mal stark, dass die Jobcenter allerdings nicht wusste, wer damals dafür zuständig war (Sozialamt), das darf aber nicht zu Lasten des Antragstellers gehen.
 
das Stimmt nicht biddy...die WUSSTEN das sehr wohl

ich bin auch dahin verwiesen worden. vielleicht könnte man da klagen (kaktuskoi)... (wegen entgangener unterstützung ???) da das Umgangsrecht durch Art. 6 GG geschützt und somit garantiert ist.

ich bezweifle aber, dass das erfolg hätte, da wir ja bekanntlich wissen, das Grundrechte für ALG II - Bezieher nicht sooo gelten ...:icon_mued:
 
das Stimmt nicht biddy...die WUSSTEN das sehr wohl
Bist Du Dir sicher? Die Jobcenter-SBs wissen sehr viel nicht, worüber sie eigentlich von der Geschäftsleitung informiert werden müssten (Geschäftsanweisungen etc., die einem vorgaukeln, die Mitarbeiter würden zeitnah von Neuerungen informiert werden). Wie oft lese ich hier, ein SB hätte gesagt (ok, gesagt ...): "Habe ich noch nie von gehört :confused:"

Ich würde auch versuchen - je nach Höhe der Fahrtkosten und Zustand meiner Nerven - mir das Geld zu holen, welches mir zusteht; der Antrag war gestellt, wurde falsch beschieden (bescheidet?), Überprüfungsantrag (? weiß nicht, ob das geht, wenn die Behörde Antrag nicht weitergeleitet hat an das Sozialamt).
 
ja...ganz sicher. zumindest die oberen Etagen.
Aber die haben ja Anweisung, Kosten zu senken und verschweigen das bei den SB . (das WEIß ich auch genau:cool:)
Wenn aber ne SB damit konfrontiert wird, hat sie die Pflicht nachzuhaken...
wenn DANN eine behauptet,das sie keine Ahnung habe... ists ne Falschaussage...

war bei mir so....nach diversen Hinweisen/Richtigstellungen ihrer Behauptungen....ging alles ganz schnell...

SoziAmt-Klage-Sieg- Übernahme...:cool:

ach so ... es heißt: Beschieden... haste also alles korrekt geschrieben :icon_biggrin:
 
aaaaahhhhhhh... ich habe heute eine nachzahlung der fahrtkosten SEIT JULI 2009 bekommen . bin echt begeistert :icon_klatsch:
ich habe jedoch nur ermäßigte fahrtkosten für meine kinder bekommen, da sie alt genug sind um mit öffentlichen verkehrsmitteln zu fahren... 2,90€ pro wochenende und kind
mein problem ist jetzt jedoch das vom wohnort meiner kinder bis zu mir KEIN bus /keine bahn fährt. wo haben die die kosten her.... soll ich jetzt widerspruch einlegen?? was meint ihr??
 
die wollen dich abspeisen ... :icon_neutral:damit du ruhe gibst

das haut nie hin.... :icon_motz::icon_motz:

Frag die doch, woher die das nehmen und sie sollen`s dir erklären...

Widerspruch mit eigener kostenaufstellung...

kannst du irgendwie nachweisen, dass da nix is mit ÖNV ?
Was weiss ich...stadtplan... Landkarte...
 
die wollen dich abspeisen ... :icon_neutral:damit du ruhe gibst

das haut nie hin.... :icon_motz::icon_motz:

Frag die doch, woher die das nehmen und sie sollen`s dir erklären...

Widerspruch mit eigener kostenaufstellung...

kannst du irgendwie nachweisen, dass da nix is mit ÖNV ?
Was weiss ich...stadtplan... Landkarte...

Genauso gehts und nicht locker lassen!!

Dein SB und die Rechtsabteilung Deiner Jobcenter muß Deine Akte fehlerfrei singen können...


:icon_wink:

 
Yednea, hab ich schooooon erledigt :icon_twisted:
habe bei der bahn und beim öpnv per mail nachgefragt und antwort bekommen... KEINE verbindung :biggrin:

habe die mails augedruckt und um neuberechnung mit privat pkw gebeten.
habe natürlich nett drunter geschrieben, das wenn sie eine verbindung hätten ...mir diese mitteilen sollen *smiiiiiiiiiiiillleee* werd das gleich morgen auf dem weg zur arbeit einwerfen :biggrin:

was gibt es eigentlich pro km... 20 cent??
 
Yednea, hab ich schooooon erledigt :icon_twisted:
habe bei der bahn und beim öpnv per mail nachgefragt und antwort bekommen... KEINE verbindung :biggrin:

habe die mails augedruckt und um neuberechnung mit privat pkw gebeten.
habe natürlich nett drunter geschrieben, das wenn sie eine verbindung hätten ...mir diese mitteilen sollen *smiiiiiiiiiiiillleee* werd das gleich morgen auf dem weg zur arbeit einwerfen
:biggrin:

was gibt es eigentlich pro km... 20 cent??

Ich möchte Deinen Tatendrang ja nu' nicht ausbremsen, aber leg einfach Widerspruch gegen den Bescheid ein und beschränke Dich in der Begründung (wenn überhaupt) darauf, daß man Dir mitteile möge, worauf sich die Berechnung denn bezieht.

Merke!!: Verschieß Dein Pulver nicht zu früh - soll heißen, versorge die Jobcenter nicht mit Informationen, die sie sich selbst beschaffen könnten.

Das sind Informationen, die Dir in einem (möglichen) Klageverfahren nützlich sein können. Also liefere sie nicht in vorauseilendem Gehorsam an Deinen Gegner...

Just my two cents


:icon_wink:

 
fette zustimmung Curt :icon_klatsch::icon_klatsch::icon_klatsch::icon_klatsch:


Könntest du mal meine Umzugsproblematik etwas beleuchten? bitte...

irgendwie hab i Blackout(viele andere dinge, die bewältigt werden müssen. gehören aber nicht hierher)... such mir nen wolf ...finde nix
 
...


Könntest du mal meine Umzugsproblematik etwas beleuchten? bitte...

irgendwie hab i Blackout(viele andere dinge, die bewältigt werden müssen. gehören aber nicht hierher)... such mir nen wolf ...finde nix

Öhem.. wo findet man die denn...? Haste 'nen Link? Meine Kristallkugel is' grad etwas beschlagen...


:icon_wink:

 
oh sorry... post 114 hier im freeeed...


was das amt beim "Akte singen" für ne Melodie benutzt täte mich interessieren...:icon_lol:
 
besten Dank fürs rüberschieben Curt :biggrin:

der bisherige inhalt hilft mir zwar noch nicht, aber kommt vielleicht noch. :icon_daumen:
 
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