zeitweise Bedarfsgemeinschaft und finanzieller Mehrbedarf

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Yednea

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Hallo @ all,

Bin ganz neu hier und ich hoffe ,dass mir jemand helfen kann......
ich bin sogenannter "Umgangsvater" und derzeit ALG II - Bezieher. da ich mein Kind nur schwer von meinem eigenen Regelbedarf, während der zeit die es bei mir ist, ausreichend mitversorgen kann, habe ich beim Aamt ein Antrag gestellt, zur Erhöhung der Leistungen.

Die sagten mir, dass das nur bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht gelte bei einer Versorgungszeit, von mindestens 50%...

Ich habe dann nur gesagt, dass auch im GG mitlerweile steht, dass Kinder auch von unehelichen Kindern mittlerweile gleichgestellt sind.
(Art. 6 Abs. 5)

Man werde es prüfen, war daraufhin die Antwort...


Ein gemeinsames SR ist mir von meiner Ex verweigert worden...
verheiratet waren wir nie, also auch kein automatisches gem. SR .
Mein Kind ist an vier Tagen im Monat in meiner alleinigen Betreuung,
Sowie viermal im Jahr für 7 Tage Ferienauffenthalt, und es ist echt schwer so einzukaufen, dass beide satt werden...meist verzichte ich, damit mein Nachwuchs genug hat.

Meine Frage: kann ich hoffen, wenigstens etwas zu bekommen?
wenn ja, wie begründe ich den widerspruch gegen die Ablehnung , die mir schon angekündigt wurde....?

Vielen Dank für Tipps

Yednea
 
vielleicht kann biddy ja helfen

Ich hatte es jetzt so verstanden, dass Du in derselben Situation bist wie kaktuskoi und dem anderen Elternteil in Deinem Fall nichts abgezogen wird.

Wenn ich wüsste, wie das geregelt wird, wenn beide Elternteile hilfebedürftig sind bzw. Anhaltspunkte in Urteilen oder anderen Stellen kennen würde, würde ich es sagen. Mir ist aber leider nichts bekannt dazu.
 
wie gesagt, ich bin neu auf dem terrain, lasse mich auch gern belehren...

[FONT=&quot]...06.11.2006 XII ZR 24/04 wurde klargestellt, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Umgang selbst zu finanzieren hat...

im zusammenhang mit:[/FONT]
[FONT=&quot]..... Einem bedürftigen sorgeberechtigten Elternteil wird durch die Existenz einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft der Kinder mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nichts genommen, weil dessen eigene Leistungsansprüche aus §§ 20 - 22 SGB II nicht zu kürzen sind, sondern dessen individueller Anspruch aus § 23 SGB II während der Abwesenheit der Kinder ggf. sogar erhöht werden kann, weil die Kosten insoweit nicht aufzuteilen sind. Zuständig für die Leistungen nach §§ 20 - 22 SGB II an die Kinder während deren Aufenthalts beim Vater ist dann die für diesen Aufenthalt nach § 36 SGB II zuständige Beklagte.[/FONT][FONT=&quot] ...

das bedeutet demzufolge auch, das dem anderen Elternteil vom eigenen regelsatz ebenfalls nichts abzuziehen ist,da das gegen das Gleichheitsprinzip verstossen würde.... Zitat meiner Anwältin: "wenn man dem einen Elternteil nichts abziehen kann, kann man es beim anderen ebenfalls nicht." siehe rot

sagt genau das von mir behauptete aus... meine Anwältin hat mir das so gegeben, weil ich versuchen will,die Hölle, die kaktuskoi jetzt hat, zu umgehen.


[/FONT]
Zitat:
Alleinerziehendenzuschlag wird nicht an beide Elternteile anteilig ausgezahlt.

da muss ich dir widersprechen...es wird so gehandhabt: liegt gemeinsames Sorgerecht vor und ist die Kinderbetreuung im Wechselmodell (mindestens 1/3 des Jahres beim anderen Elternteil)organisiert so ist das Kindergeld zu teilen für die betreffenden zeiträume...der,der es auf sein Konto ausbezahlt bekommt muss dem anderen Elternteil, dass hälftige Kindergeld aushändigen...selbiges gilt auch bei alleinerziehendenzuschlag,wenn beide Eltern ALG II sind

da gibts auch ein Urteil dazu...weiss aber nicht mehr wo i dass gelesen habe...pappa.com oder so...

wenn eines der Voraussetzungen nicht gegeben ist, fällt das natürlich aus.

wie gesagt... lass mich gern belehren:icon_wink:
und bin jetzt,offen gesagt,recht verwirrt

LG Yednea
 
wie gesagt, ich bin neu auf dem terrain, lasse mich auch gern belehren...
"Belehren" hört sich immer so blöd an; ich kann nur das weitergeben, was ich weiß. Alles, was für uns "neu" bzw. "nicht bekannt" ist, sollte von uns allen gemeinsam "erarbeitet" und natürlich auch hinterfragt werden; das würd' ich mir wünschen. Deshalb schreiben wir hier ja auch. Jeder findet etwas, man trägt zusammen, klamüsert auseinander usw. usf. ;)

[FONT="]...06.11.2006 XII ZR 24/04 wurde klargestellt, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Umgang selbst zu finanzieren hat...

[COLOR=Black]im zusammenhang mit:[/COLOR][/FONT][/COLOR][COLOR=Blue][FONT="]..... Einem bedürftigen sorgeberechtigten Elternteil wird durch die Existenz einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft der Kinder mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nichts genommen, weil dessen eigene Leistungsansprüche aus §§ 20 - 22 SGB II nicht zu kürzen sind, sondern dessen individueller Anspruch aus § 23 SGB II während der Abwesenheit der Kinder ggf. sogar erhöht werden kann, weil die Kosten insoweit nicht aufzuteilen sind. Zuständig für die Leistungen nach §§ 20 - 22 SGB II an die Kinder während deren Aufenthalts beim Vater ist dann die für diesen Aufenthalt nach § 36 SGB II zuständige Beklagte.[/FONT]
[FONT="] ...

[COLOR=Black]das bedeutet demzufolge auch, das dem anderen Elternteil vom eigenen regelsatz ebenfalls nichts abzuziehen ist,da das gegen das Gleichheitsprinzip verstossen würde.... Zitat meiner Anwältin: "wenn man dem einen Elternteil nichts abziehen kann, kann man es beim anderen ebenfalls nicht." siehe rot[/COLOR]
[/FONT][/COLOR][/QUOTE] "[I]eigene [/I]Leistungsansprüche" ... genau darum geht es doch. Die Regelleistung des [I]erwachsenen [/I]Hilfebedüftigen soll ja auch nicht gekürzt werden, sondern die Regelleistung der [I]Kinder[/I], die im Haushalt mit dem Hilfebedüftigen leben ... genau um den Teil, den sie beim Umgangsberechtigten als Regelleistung erhalten, während sie Zeit bei ihm verbringen, also temporär in seiner BG sind ... und während dieser Zeit eben nicht mehr beim anderen Elternteil. Die Regelleistung der Eltern bleibt davon vollkommen unberührt.
Oder verstehe ich Dich hier falsch?



[QUOTE]da muss ich dir widersprechen...es wird so gehandhabt: liegt gemeinsames Sorgerecht vor und ist die Kinderbetreuung im Wechselmodell (mindestens 1/3 des Jahres beim anderen Elternteil)organisiert so ist das Kindergeld zu teilen für die betreffenden zeiträume...der,der es auf sein Konto ausbezahlt bekommt muss dem anderen Elternteil, dass hälftige Kindergeld aushändigen...selbiges gilt auch bei alleinerziehendenzuschlag,wenn beide Eltern ALG II sind

da gibts auch ein Urteil dazu...weiss aber nicht mehr wo i dass gelesen habe...pappa.com oder so...[/QUOTE]In der Regel können nur Familiengerichte darüber entscheiden, wer das Kindergeld erhält bzw. wie es mit Unterhalt verrechnet wird bei wechselseitiger Betreuung (oder auch das Jugendamt?). Das mag von Bundesland zu Bundesland (OLG) verschieden sein und auch von Einzelfall zu Einzelfall.
Ich kenne eine andere Handhabung, als Du sie beschreibst.


Mir ist auch nur das vorhin erwähnte Bundessozialgerichts-, also höchstrichterliches Urteil, das dann für die Jobcenter bindend ist zum Alleinerziehendenmehrbedarf bei Wechselmodell mit genau hälftiger Betreuung (also nicht 1/3 etc.), bekannt: [URL="https://lexetius.com/2009,1268"]BSG , Urteil vom 3. 3. 2009 - B 4 AS 50/ 07 R[/URL]

... und das BSG -Urteil zum Kindergeld bei temporärer Bedarfsgemeinschaft (Kindergeld darf nicht anteilig als Einkommen auf den temporären Regelleistungsanspruch des Kindes angerechnet werden, weil es dem Kind während des zeitweisen Aufenthalt beim Umgangsberechtigten nicht zur Verfügung steht) - Juli 2009: B 14 AS 75/08 R - BSG, Urteil vom 2. 7. 2009 - B 14 AS 75/ 08 R

Ich wüsste jetzt nicht, dass noch einmal bzw. früher schon mal vom BSG dazu Entscheidungen getroffen wurden. Kann aber natürlich auf Landesebene passiert sein, das weiß ich nicht. BSG -Entscheidungen "toppen" die aber sozusagen.


und bin jetzt,offen gesagt,recht verwirrt
Warum? :confused:


Nachtrag: Ach so, weil das Thema so umfangreich ist, meinst Du?
 
ja auch...problem ist die vermischung von FamRecht und Sozialrecht denk i mal...

Hauptaugenmerk liegt wohl (seitens meiner Anwältin -denk ich) bei[FONT="] ...06.11.2006 XII ZR 24/04 wurde klargestellt, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Umgang selbst zu finanzieren hat...[/FONT]

ist es nicht so, dass das "einkommen" des Kindes welches über dem H4 satz liegt, der Mutter abgezogen wird? auf gut deutsch...das was der Kleine bei mir aus umgangsrechtlicher Seite (siehe Urteil 09.02. BVerfG ) mehr an "Einkommen" hat, wird der Mutter abgezogen?
so wie du das sagst, heisst das also, dass das Kind sozusagen sein Umgangsrecht/Urlaub bei mir selbst finanziert.
das wiederspricht aber blau gefärbter Worte...m.M.n.

desw. die verwirrung. und aus Angst vor meiner EX... die dreht völlig frei...na Gute Nacht.da kann i mich frisch machen...SCHxxxxx

:eek:
 
ja auch...problem ist die vermischung von FamRecht und Sozialrecht denk i mal...
Ja, ist so. Das SGB II schert sich doch einen Dreck um Famlienrecht.

Hauptaugenmerk liegt wohl (seitens meiner Anwältin -denk ich) bei[FONT="] ...06.11.2006 XII ZR 24/04 wurde klargestellt, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Umgang selbst zu finanzieren hat...[/FONT]
Ich sehe es so: der umgangsberechtigte Elternteil finanziert den Umgang in der Weise, dass es sein Kind in seine Bedarfsgemeinschaft aufnimmt (temporär) und dadurch dass derjenige für sich selbst Fahrtkosten beantragt (evtl. Hotelkosten jetzt mal nicht berücksichtigt). Da Kind hat ja einen eigenen Regelleistungsanspruch; der Aufenthalt wird ja nicht aus dem Regelsatz des umgangsberechtigten Elternteils finanziert. Also finanziert das Kind den Umgang selbst: Es erhält anteilig Leistungen nach dem SGB II und der Umgangsberechtigte hat die Voraussetzungen dafür geschaffen (Antragsteller).

ist es nicht so, dass das "einkommen" des Kindes welches über dem H4 satz liegt, der Mutter abgezogen wird?
Nur dann, wenn das Kindeseinkommen (ohne Leistungen nach dem SGB II!), also Kindergeld und Unterhalt z.B., über dem Alg-II-Bedarf des Kindes liegt, wird der Teil des Kindergeldes, den das Kind nicht zur Bedarfsdeckung benötigt, bei der Mutter bzw. beim Kindergeldberechtigten als Einkommen angerechnet ("Kindergeld wird übertragen", sagt man). Aber nur Kindergeld, niemals anderes Einkommen des Kindes, weil es den Eltern gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet ist.

auf gut deutsch...das was der Kleine bei mir aus umgangsrechtlicher Seite (siehe Urteil 09.02. BVerfG ) mehr an "Einkommen" hat, wird der Mutter abgezogen?
Das ist ja wieder eine andere Geschichte, wenn Du die Leistungen nach dem SGB II, also das Alg II als Einkommen siehst. Ein z.B. 10-jähriges Kind hat einen Bedarf von 251 € Regelleistung. Hält es sich in einem Monat z.B. 24 Tage bei der Mutter auf und 6 Tage beim umgangsberechtigten Vater z.B., dann stehen dem Kind beim Vater 251 : 30 * 6 = 50,20 € an Regelleistung zu. Sein Gesamtregelleistungsbedarf beträgt aber 251 €, somit denke ich, dass die Jobcenter dem Kind während des Aufenthalts bei der Mutter, weil es dort ebenfalls hilfebedürftig ist, die 50,20 € abzieht von seinem eigenen Bedarf (also Kindesbedarf!) bzw. 24 : 30 * 24 Tage = 200,80 € rechnet.
Mir fällt jetzt leider keine Rechtsgrundlage ein, die diese Vorgehensweise unterbinden könnte; evtl. jemand anderem hier ja.



so wie du das sagst, heisst das also, dass das Kind sozusagen sein Umgangsrecht/Urlaub bei mir selbst finanziert.
das wiederspricht aber blau gefärbter Worte...m.M.n.
Wo hast Du diese blau gefärbte Zeile herauskopiert? Aus einem Kommentar zum Urteil des BSG ? Familienrechtlich gesehen trifft das - Umgangsberechtigter muss Umgang selbst finanzieren - ja auch zu.

desw. die verwirrung. und aus Angst vor meiner EX... die dreht völlig frei...na Gute Nacht.da kann i mich frisch machen...SCHxxxxx

:eek:
Schitte ... und ich kann beide Seiten verstehen, ihre ("jetzt weiß ich nicht mehr, wovon ich die Kinderschuhe bezahlen soll", weil Alg II eh viel zu knapp bemessen ist ) und auch Deine ("wie soll ich die Kids aus meiner Regelleistung mit durchkriegen, wenn ich kein Alg II für die Kids beantrage, damit sie es der Mutter nicht abziehen" ... und Du brauchst ja auch Sachen für sie, während sie sich bei Dir aufhalten, nicht nur Lebensmittel und möchtest ja auch mal was unternehmen ...).
 
@kaktuskoi

Sorry, wollte nen Ausweg aufzeigen...war wohl aufm Holzweg...
Warum? Das muss kein "Holzweg", sondern kann ein "Klageweg" sein, denn in meinen Augen besteht bei Umgangsrecht ein Bedarf an höherer (Gesamt-)Regelleistung für das Kind. Das siehst Du doch genauso.

Mögliche "Umgangsvereitelung" zum Leidwesen des Kindes wäre evtl. auch noch ein Argument. Obwohl ich eher nicht denke (ist nur meine Meinung), dass Sozialgerichte das sonderlich interessiert, da wieder Familienrecht, denn wie heißt es so "schön":

"Bei der Prüfung der Angemessenheit ist zu berücksichtigen, dass bereits nach der Rechtsprechung des BSG keine unbeschränkte Sozialisierung der Scheidungsfolgekosten möglich ist. Eine Leistungsgewährung kann deshalb bei außergewöhnlich hohen Kosten ausscheiden bzw. erheblich eingeschränkt werden. Die Grundsicherungsstellen müssen daher das Umgangsrecht nicht notwendigerweise in dem Umfang finanzieren, in dem die Eltern das Umgangsrecht vereinbart haben"
 
Du hast keine Ahnung biddy(kennt sie ja nicht)... sie hat mir am WE gedroht,den Jungen zur Adoption freizugeben, wenn die ihr,was abziehen...und das ist nicht nur ne drohung...

:icon_cry:

nervlich bin jetzt völlig unten...da i kein sorgerecht von ihr bekomm hab,wars das dann für mich und ihn...und das JA kannste vergessen..da biste nur der BÖSE...sobald du ein kerl bist...die hören nicht mal zu...
 
Du hast keine Ahnung biddy(kennst sie ja nicht)
Doch, ich habe das Problem genau erkannt und deswegen ja die Meinung geäußert, dass dem anderen Alg-II-beziehenden Elternteil das Sozialgeld des Kindes nicht anteilig gekürzt werden soll, weil dann eben genau solche Probleme entstehen könnten wie bei euch gerade.

... sie hat mir am WE gedroht,den Jungen zur Adoption freizugeben, wenn die ihr,was abziehen...und das ist nicht nur ne drohung...

:icon_cry:

nervlich bin jetzt völlig unten...da i kein sorgerecht von ihr bekomm hab,wars das dann für mich und ihn...und das JA kannste vergessen..da biste nur der BÖSE...sobald du ein kerl bist...die hören nicht mal zu...
Umgangsrecht kann sie Dir nicht verwehren, das kannst Du einklagen. Wie war das noch letztens mit dem Vater ohne Sorgerecht, der vor den Europäischen Gerichtshof gezogen ist? --> Dramen nach der Trennung - Kölner Stadt-Anzeiger

Also mein Mann war nicht der "Böse" beim Jugendamt. Er war halt nur der Erste, der da war ... vor mir. Und ICH war die Böse. :biggrin:

Sie hat Angst, weil sie nicht weiß, wie sie es mit noch weniger Geld schaffen soll. Wenn's irgendiwe geht, solltet ihr gemeinsam das Jugendamt und die Jobcenter aufsuchen und das Problem schildern. Es IST eines. Niemand von euch hat vor, dem anderen was zu nehmen, aber auch Du hast Recht auf einen Umgang mit Deinem Kind. Und den musst Du irgendwie finanzieren können, das muss sie doch verstehen. Wie gesagt, ich würde diesen Mehrbedarf evtl. bei Sozialgericht einzuklagen versuchen, wenn er mir verwehrt bzw. der Mutter (bzw. dem Kind bei der Mutter) wieder anteilig gekürzt würde und u.a. dazu das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar nutzen.
 
:eek: meine güte, soviele beiträge und ich habe keine benachrichtigung per mail bekommen. obwohl ein häckchen drin ist.

jaaaaa bei uns ist zur zeit voll die hölle los. sie hetzt die kinder förmlich gegen mich auf. der große kommt nicht mehr und der kleine ist hin und her gerissen :icon_sad:. ihm hat sie erzählt das sie seinen geburtstag nicht feiern können weil papa ihnen das geld wegnimmt. und ich habe zur zeit keine möglichkeit den kindern meine lage zuerklären. sehe den kleinen erst am wochenende wieder und der große will nicht mit mir sprechen :icon_sad:. sie beschallt die kinder 24h mit diesem thema.klar das sie irgendwann auf ihrer seite stehen.

sie ziehen ihr genau den betrag vom regelsatz der kinder ab, den ich für das wochenende bekomme. aber dafür kann ich doch nichts!!! ich sehe aber auch nicht auf auf dieses geld zuverzichten, weils ja wirklich hilft mal was anderes mit den kinder zu unternehmen.
ist schon eine total verfahrere kiste.

ich hab schon überlegt ob ich mal aufs jugendamt gehe und dort ein gespräch suche das mama papa und kinder an einem tisch sitzen. mir tut es schon weh wenn der große nicht mehr zu mir möchte. aber er wird im august 14.kann ihn da glaub ich nimmer zwingen.
ich hoffe nur das ihm irgendwann mal die augen geöffnet werden
 
Ich geb euch mal einen Tipp....bevor ihr versucht im Internet nach Rat zu suchen, sollte man erstmal alles ausschöpfen was in seiner eigenen Macht steht( nicht nur seinen Rechten,sondern auch seinen Pflichten nachkommen gegenüber den unterhaltspflichtigen Kindern und sich nicht als Opfer darstellen)wie wär es mit arbeit suchen,denn die die arbeiten gehen und nur 5 € über dem Satz sind,bekommen keine Unterstützung finanzieller Mittel,auch wenn die Kinder weit weg wohnen.Wenn man Kindesunterhalt zahlen würde,wären die Mütter sicherlich bereit,bei Ferienkontakten auf einen geringen Teil zu verzichten,aber nicht so.
Es kann nicht sein,das alleinerziehende Mütter heutzutage arbeiten gehen,weil das Geld vorne und hinten nicht langt und die unterhaltspflichtigen Männer sich zu Hause die .... schaukeln.Und einiges was yednea geschrieben hat,stimmt so nicht.
Ich bin ein Opfer,was ständig vor Gericht gezogen wird und aufpassen muss,was ich verdiene,wegen rückzahlungen.....also mal schön die Bälle flach halten.
Trotzdem wünsche ich allen schöne Ostern.
Ich freu mich auf meinen Sohn am Sonntag und habe viel gelernt.....
Da geht mir doch glatt die Hutschnur hoch. Wie kannst du hier solche behauptungen aufstellen.

ERSTENS: ICH gehe arbeiten und bekomme austockend alg2 , weil mein Lohn nicht reicht....Ich kann nichtmal einen Zweitjob annehmeb,weils meine Arbeitszeit nicht zuläßt.

ZWEITEN: ICH zahle monatlich Unterhalt für meine 2 Jungs an ihre Mutter

DRITTENS: Habe ich alles ausgeschöpft bevor ich hier nach Hilfe gesucht habe. Und ausserdem sind die Foren ja wohl dazu da um hilfe zusuchen.

VIERTENS: Bevor DU hier über andere urteilst,lies dir alle Beiträge richtig durch, wenn du dies getan hättest, hättest dir einige Sätze sparen könne...wie heißt es so schön: Wer lesen kann ist klar im Vorteil
 
Ich bin ein Opfer,was ständig vor Gericht gezogen wird und aufpassen muss,was ich verdiene,wegen rückzahlungen.....also mal schön die Bälle flach halten.
Ja, dann pass mal schön auf, dass Du nicht zu viel verdienst ... :icon_rolleyes:



@kaktuskoi

Nicht aufregen *ommmmmmmmmm* ... vor allen Dingen nicht rechtfertigen, haste nicht nötig. ;)
 
bin zurück mit neuem namen ... unser freund der uns hier wohl ein bissle runter gemacht hat hat mich sperren lassen. warum auch immer. dafür ist sein beitrag hier gelöscht worden.

ich habe jetzt erstmal den admin angeschrieben warum ich gesperrt wurde. und das für immer...kann mich nichtmal mehr einlocken...deswegend er neue nick.
 
neuster stand bei mir:

der kleine rief mich am dienstag an ob er schon ab dienstag abend zu mir kommen kann. hat mich natrürlich total gefreut. hab ihn dann auch abgeholt..mein großer hat mich nichtmal gegrüßt :icon_sad:..der ist eben total von seiner mutter geimpft worden.

der kleine hat sich noch nicht geäussert wann er wieder heim zu seiner mutter möchte. sind ja noch die ganze nächste woche ferien.

was gibt es neues bei euch??
 
@all

also bei mir ist für Monat April alles notwendige zur Ausübung des Umgangs genehmigt worden...einen weiterführenden Bewilligungsbescheid nach April ist aber noch nicht in Sicht...

wenn ich das richtig verstanden habe wollen die das monatl. neu bearbeiten, nach Abgabe der jeweiligen Nachweise des vergangenen monates...

LG
 
@all

also bei mir ist für Monat April alles notwendige zur Ausübung des Umgangs genehmigt worden...einen weiterführenden Bewilligungsbescheid nach April ist aber noch nicht in Sicht...

wenn ich das richtig verstanden habe wollen die das monatl. neu bearbeiten, nach Abgabe der jeweiligen Nachweise des vergangenen monates...

LG

bei uns ist es immer so. wir müssen am ende eines monats die tage einreichen an denen wir meine jungs hatten.und haben dann das geld innerhalb von einer woche.da sind die jetzt ganz flink.
 
gut,dann weiss ich ja schon was auf mich zukommt(ist selten genug)
ich hoffe,dass das recht unkompliziert abläuft...

LG
 
hallo @ all

ma ne frage....ich hatte ja wie am Anfang geschrieben, meinen Antrag wegen den Kosten für die versorgung meines kindes(in den zeiten der temp. BG ), schon im oktober abgegeben...und mit korrekten BSG -urteilen begründet...

die umgangskosten wurden mir ab 1.4.10 aufgrund de Urteils vom 9.2. genehmigt.

was ist eigentl. mit den Kosten von okt.09 -1.4.10... müsste ich das noch nachgezahlt bekommen ,oder nicht?

Ich musste mir ab okt. geld leihen, weils nicht mehr ging ohne(sonst hätt i kei Antrag gestellt)...speziell für den weihnachtsurlaubsumgang....man trampelt mir nu verständlicherweise auf die füsse,da man ja das geld wiederhaben will.

Gruß @all
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

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