Das Bundesverfassungsgerichtsurteil berührt m.E. nur noch die Fahrtkosten, die bisher - also nach dem BSG-Urteil 2006 - beim Sozialamt zu beantragen waren (SGB XII). Die müssen jetzt ebenfalls über die Jobcenter, also SGB II, laufen, da laufender Mehrbedarf etc. pp. (siehe BVerfG-Urteil).... Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ... Das sind Kosten für die Ausübung des Umgangsrechtes. Diese sind nicht im Regelsatz enthalten und somit regelmäßiger, laufender unabsweisbarer Bedarf, der nach dieser Entscheidung zu übernehmen ist (ab sofort).
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil berührt m.E. nur noch die Fahrtkosten, die bisher - also nach dem BSG-Urteil 2006 - beim Sozialamt zu beantragen waren (SGB XII). Die müssen jetzt ebenfalls über die Jobcenter, also SGB II, laufen, da laufender Mehrbedarf etc. pp. (siehe BVerfG-Urteil).
Für den zeitweisen Regelleistungsbedarf der Kids gilt nach wie vor das BSG-Urteil ... ist ja bereits "anerkannte" (bzw. sollte es sein! ... wenn die SB denn mal informiert sind so wie sie es sein sollten ...) ständige Rechtssprechung.
...
- Diese Geschäftsanweisung ist von den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit gegenüber den Jobcenter ihres Zuständigkeitsbereichs unverzüglich in geeigneter Weise verbindlich in Kraft zu setzen.
- Die Agenturen für Arbeit stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter (MA) in den Grundsicherungsstellen die übermittelte Rechtsauffassung sowie das zu ihrer Umsetzung vorgesehene Verfahren kennen und anwenden.
Der Adressatenkreis gliedert sich wie folgt auf:
- Leistungsbearbeitende Stellen und in Leistungsangelegenheiten beratende Mitarbeiter (z. B. in den Eingangszonen)
- Führungskräfte
- MA der Widerspruchsstellen
Und der SB hat dies als "Antrag" angenommen, ja? Mit allen Daten, die für die Sache relevant sind oder hast Du ihm den zeitlichen Aufenthalt etc. der Kids nur mündlich mitgeteilt. Das hätte ich niemals gemacht, nur schriftlich.Also habe ihm die Unterlagen abgegeben
das Aktenzeichen des Urteils des BSG von 2006 (wegen anteiliger Regelleistung der Kinder) ... !
Also die geschäftsanweisung und das urteil sollten erstmal reichen oder?Den 2. Link in Posting #2 unter dem Zitatkasten hattest Du aber geöffnet und die Musterklagen gefunden? Da kann man sich Vieles für einen Antrag herausschreiben.
Und dann gleich an die Geschäftsführung schicken - das würde ich machen.
Wenn dann wieder so reagiert wird, wie Du es hier schilderst, muss man wohl das Sozialgericht bemühen, wenn's anders nicht geht. Peinlich! Meine armen Steuern! *heul* und *lach*
Diese Geschäftsanweisung der BA für die Jobcenter kannst Du auch noch dazulegen:
Geschäftsanweisung vom 17.02.2010 - www.arbeitsagentur.de
Guck' mal unter 3.I.b) dort bzgl. "Kosten zur Wahrnehmeung des Umgangsrecht"
Eigentlich müsste schon allein die Vorlage dieser Geschäftsanweisung ausreichen!
Am Ende der Geschäftsanweistung steht:
...
Ja. Gibt's noch irgendetwas Schriftliches die Umgangsregelung betreffend? Wenn ja, würde ich's dazulegen.Also die geschäftsanweisung und das urteil sollten erstmal reichen oder?
So alles abgegeben.
Die beiden sachen ausgedruckt.
Nochmal die Zeiträume aufgeschrieben. Und das Sorgerecht mit dran.
Als Antwort kam ich solle mir nicht einbilden, dass Ich in eienr Woche einen bescheid bekomme.
Das muss erst in eine Sonderabteilung geprüft werden.
Ich werde ich 2 Wochen nochmal vorsprechen. mal schaun was bis dahin passiert ist.
So heute kam die Ablehnung mit der Post.
Unten drunter steht noch..
Die Ablehnungsentscheidung beruht auf §§ 23 Abs. 1 i.V.m. 20 SGB II
So, wie Curt The Cat es vorgeschlagen hat: Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid innerhalb eines Monats ab Zugang des Schreibens bei Dir.
Ich würde den Widerspruch genauso begründen wie den Antrag selbst.
Na das habe ich doch schon im Antrag alles abgegeben.
...
Alles was Du sagst habe ich schon in der Form eingereicht...
Du musst nur das, was Du eh schon als Antrag schriftlich formuliert hast in einen Widerspruch umformulieren.Na das habe ich doch schon im Antrag alles abgegeben. Auch die urteile. Aber darauf wurde mit dem Text halt geantwortet. Wenn ich das jetzt nochmal abgeben (also das gleiche) dann kommt die gleiche Antwort oder garkeine.
Ich weiss nicht wie ich das jetzt in einem etwas schärferen Ton schreiben könnte.
Alles was Du sagst habe ich schon in der Form eingereicht...
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