G
Gelöschtes Mitglied 57503
Gast
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum und die Überschrift ist richtig gewählt.
Da dieses Thema für mich vollkommen fremd ist, bin ich auf eure Hilfe angewiesen. Ich hoffe ich habe nichts an Infos vergessen.
Es geht um das Kind einer Freundin.
Aufgrund einer Scheidung, lebt das Kind beim Kindsvater. Nun hat es entschieden (17 Jahre, in Ausbildung, bekommt bis auf Taschengeld keine finanzielle Unterstüzung, scheinbar auch kein Ausbildungsgehalt) seine Mutter wieder regelmäßig zu besuchen.
Nun kommt es im Monat (oder wie jetzt in den Ferien zu längeren) zwischendruch immer wieder zu mehrtägigen Besuchen und Übernachtungen.
Das Jobcenter zahlte in der Vergangenheit immer diesen zusätzlichen Betrag (weiß leider den Namen nicht).
Die Besuchstage werden notiert und regelmäßig eingereicht.
Nun ist es allerdings so, dass das JC darauf besteht, dass auf den Listen die Unterschrifent beider Elternteile stehen.
Doch das Einholen der Unterschrift ist nicht immer möglich.
Der ehemalige Partner ist eh sehr "neugierig" wenn es darum geht, wie es "nach ihm" verläuft. Und leider auch den Hang so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen.
Laut meinen Informationen hat der Vaters nichts mit dem JC zu tun.
Nun meine Frage, kann das JC verlangen, dass die Besuchsliste vom geschiedenen Partner unterschrieben werden muss?
Gäbe es keine Alternative? Oder etwas auf das man zurück greifen kann?
Meine zweite Frage ist allerdings auch noch:
Wie lange kann die Mutter die unregelmäßige Bedarfsgemeinschaft beim Amt angeben, denn selbst wenn die Tochter die Ausbildung abschließt, heißt es ja nicht, dass sie am nächsten Tag selbst in Lohn und Brot steht.
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum und die Überschrift ist richtig gewählt.
Da dieses Thema für mich vollkommen fremd ist, bin ich auf eure Hilfe angewiesen. Ich hoffe ich habe nichts an Infos vergessen.
Es geht um das Kind einer Freundin.
Aufgrund einer Scheidung, lebt das Kind beim Kindsvater. Nun hat es entschieden (17 Jahre, in Ausbildung, bekommt bis auf Taschengeld keine finanzielle Unterstüzung, scheinbar auch kein Ausbildungsgehalt) seine Mutter wieder regelmäßig zu besuchen.
Nun kommt es im Monat (oder wie jetzt in den Ferien zu längeren) zwischendruch immer wieder zu mehrtägigen Besuchen und Übernachtungen.
Das Jobcenter zahlte in der Vergangenheit immer diesen zusätzlichen Betrag (weiß leider den Namen nicht).
Die Besuchstage werden notiert und regelmäßig eingereicht.
Nun ist es allerdings so, dass das JC darauf besteht, dass auf den Listen die Unterschrifent beider Elternteile stehen.
Doch das Einholen der Unterschrift ist nicht immer möglich.
Der ehemalige Partner ist eh sehr "neugierig" wenn es darum geht, wie es "nach ihm" verläuft. Und leider auch den Hang so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen.
Laut meinen Informationen hat der Vaters nichts mit dem JC zu tun.
Nun meine Frage, kann das JC verlangen, dass die Besuchsliste vom geschiedenen Partner unterschrieben werden muss?
Gäbe es keine Alternative? Oder etwas auf das man zurück greifen kann?
Meine zweite Frage ist allerdings auch noch:
Wie lange kann die Mutter die unregelmäßige Bedarfsgemeinschaft beim Amt angeben, denn selbst wenn die Tochter die Ausbildung abschließt, heißt es ja nicht, dass sie am nächsten Tag selbst in Lohn und Brot steht.