Hallo,
es geht um Zeitarbeit und einer Maßnahme mit Arbeitsvermittlung.
Ich hoffe ich kann die Maßnahme auch hier einbringen, da es um das selbe Thema geht.
Zur Frage: Kann die Zeitarbeitsfirma ein Foto verlangen ?
Rechtlich eigentlich ja nicht, aber macht das JC da einen Strick?
Maßnahme mit Arbeitsvermittlung: Ich war so blöd und habe mal wieder die EGV unterschrieben. Erst hatte ich eine Gruppeninformation und dann anschließend zum SB. In der EGV steht, dass man alle Anweisungen des Trägers befolgen soll. In dem Flyer von denen steht, das ein Foto geschossen wird. Das heisst ich habe ja die Einwilligung in der EGV gegeben.... aber auf der anderen Seite, sie dürfen machen, aber nur ich habe das Recht am Bild. Hab jetzt schon Angst, wenn es um Unterschrift des Maßnahmevertrages geht. Ist ja kein normaler Bewerberkurs.
es geht um Zeitarbeit und einer Maßnahme mit Arbeitsvermittlung.
Ich hoffe ich kann die Maßnahme auch hier einbringen, da es um das selbe Thema geht.
Zur Frage: Kann die Zeitarbeitsfirma ein Foto verlangen ?
Rechtlich eigentlich ja nicht, aber macht das JC da einen Strick?
Maßnahme mit Arbeitsvermittlung: Ich war so blöd und habe mal wieder die EGV unterschrieben. Erst hatte ich eine Gruppeninformation und dann anschließend zum SB. In der EGV steht, dass man alle Anweisungen des Trägers befolgen soll. In dem Flyer von denen steht, das ein Foto geschossen wird. Das heisst ich habe ja die Einwilligung in der EGV gegeben.... aber auf der anderen Seite, sie dürfen machen, aber nur ich habe das Recht am Bild. Hab jetzt schon Angst, wenn es um Unterschrift des Maßnahmevertrages geht. Ist ja kein normaler Bewerberkurs.