E
ExUser 2606
Gast
Hallo zusammen,
ichhabe mal eine Frage zu Teitarbeit aus einer ganz anderen Sict, die mich gerade beschäftigt:
Wie wir wissst arbeite ich für einen grossen Weltkonzern, der IT-Dienstleistungen erbringt. Ich untertütze den Vertrieb bei der Erstellung von Angeboten.
Wir haben einen Kunden, der in den letzten Jahren immer so 20-25 Personentage über einen Dienstleistungsvertrag auf Zeit- und Materialbasis betellt hat. Das heisst, erkann die eingekauften Tage innerhalb der Vertragslaufzeit flexibel abrufen, wie er es braucht, unterschreibt am Ende des Mnts einen Leistungsnachweis, auf Basis dessen dann eine Rechnung geschrieben wird. Es gibt keie Abnahmeverpflichtung es gesamten eingekauften Kotingentes.
Bei 25 Tagen oder weniger im Jahr lohnt es sich ja für den Kunden ja kaum, dafür extra jemanden einzustellen, von daher ist es schon logisch, einen Dienstleister zu beauftragen. Das lief jahrelang so und alle waren zufrieden.
jetzt kommt der Einkauf des Kunden plötzlich an, sie hätten ene neue Anweisung, nur noch Werkleistungen oder Zeitarbeit einzukaufen, keine Dienstleistung. DIe hhaben sogar einen bereits erteilten Auftrag wieder zurückgezogen.
jetzt ist es aber so, dass sich diese Leistung absolut nicht zu Werkleistung eignet, Das ist wirklich klassische Beratung und Unterstüzung, da irgendwelche Abnahmekriterien zu formulieren wäre die Quadratur des Kreises. Dawürde auch viel zu teuer, weil wir dann noch Gewährleistungszuschläge einpreisen müssten.
Also bleibt nur noch de Option Zeitarbeit. Könnene wir acen, wir haben eine Genehmigung, auch wenn das eigentlich nicht unser Geschäfsmdell ist. Ist auch ein ziemlicher Krampf, weil das so selten vorkommt (<5xim Jahr), muss man jedes mal ert wieder suchen, welche Formulare ausgefüllt werden müssen, welche Prozesse zu beachten sind usw. Aber am Emde bekommt der Kunde die gleiche Leistung für den gleichen Preis, nur eben in Form von Zeitarbeit.
Was ich mich frage, was ist der Virteil für unseren Kunden? Bei einem Werkvertrag aht er eien Gewährleistungsanspruch, zahlt aber auch mehr. Aber worin liegt der Vorteil der Zeitarbeit gegenüber der Dienstleistung? Das Weisungsrecht? Bei 25 Tagen im Jahr eher unwahrschenlich. Okay, er muss nicht so aufpasen, dass er unseren Mitarbeiter nicht in den Betiebsablauf integriert. er bei so kurzem Einsatz, der ja auch nicht am Stück erbracht wird sondern über bis zu 12 Monate, dürfte auch das nicht ins Gewicht fallen. Ausserdem hat er den nachteil, dass wir den Mitarbeiter nach 18 Monaten austauschen müssen, ein neuer muss sich erst wieder einarbeiten, das bringt dem Kunden nur Nachteile.
Ichhabe dasheute schon mit einer unserer Juristinnenen diskutiert, aber so rihtig konnten wir uns keinen Reim darauf machen.
Habt ihr eine Idee?
ichhabe mal eine Frage zu Teitarbeit aus einer ganz anderen Sict, die mich gerade beschäftigt:
Wie wir wissst arbeite ich für einen grossen Weltkonzern, der IT-Dienstleistungen erbringt. Ich untertütze den Vertrieb bei der Erstellung von Angeboten.
Wir haben einen Kunden, der in den letzten Jahren immer so 20-25 Personentage über einen Dienstleistungsvertrag auf Zeit- und Materialbasis betellt hat. Das heisst, erkann die eingekauften Tage innerhalb der Vertragslaufzeit flexibel abrufen, wie er es braucht, unterschreibt am Ende des Mnts einen Leistungsnachweis, auf Basis dessen dann eine Rechnung geschrieben wird. Es gibt keie Abnahmeverpflichtung es gesamten eingekauften Kotingentes.
Bei 25 Tagen oder weniger im Jahr lohnt es sich ja für den Kunden ja kaum, dafür extra jemanden einzustellen, von daher ist es schon logisch, einen Dienstleister zu beauftragen. Das lief jahrelang so und alle waren zufrieden.
jetzt kommt der Einkauf des Kunden plötzlich an, sie hätten ene neue Anweisung, nur noch Werkleistungen oder Zeitarbeit einzukaufen, keine Dienstleistung. DIe hhaben sogar einen bereits erteilten Auftrag wieder zurückgezogen.
jetzt ist es aber so, dass sich diese Leistung absolut nicht zu Werkleistung eignet, Das ist wirklich klassische Beratung und Unterstüzung, da irgendwelche Abnahmekriterien zu formulieren wäre die Quadratur des Kreises. Dawürde auch viel zu teuer, weil wir dann noch Gewährleistungszuschläge einpreisen müssten.
Also bleibt nur noch de Option Zeitarbeit. Könnene wir acen, wir haben eine Genehmigung, auch wenn das eigentlich nicht unser Geschäfsmdell ist. Ist auch ein ziemlicher Krampf, weil das so selten vorkommt (<5xim Jahr), muss man jedes mal ert wieder suchen, welche Formulare ausgefüllt werden müssen, welche Prozesse zu beachten sind usw. Aber am Emde bekommt der Kunde die gleiche Leistung für den gleichen Preis, nur eben in Form von Zeitarbeit.
Was ich mich frage, was ist der Virteil für unseren Kunden? Bei einem Werkvertrag aht er eien Gewährleistungsanspruch, zahlt aber auch mehr. Aber worin liegt der Vorteil der Zeitarbeit gegenüber der Dienstleistung? Das Weisungsrecht? Bei 25 Tagen im Jahr eher unwahrschenlich. Okay, er muss nicht so aufpasen, dass er unseren Mitarbeiter nicht in den Betiebsablauf integriert. er bei so kurzem Einsatz, der ja auch nicht am Stück erbracht wird sondern über bis zu 12 Monate, dürfte auch das nicht ins Gewicht fallen. Ausserdem hat er den nachteil, dass wir den Mitarbeiter nach 18 Monaten austauschen müssen, ein neuer muss sich erst wieder einarbeiten, das bringt dem Kunden nur Nachteile.
Ichhabe dasheute schon mit einer unserer Juristinnenen diskutiert, aber so rihtig konnten wir uns keinen Reim darauf machen.
Habt ihr eine Idee?