Hallo ihr Lieben,
nach erfolgreicher Arbeitsaufnahme möchte das Jobcenter mich leider nicht in Ruhe lassen und deshalb bitte ich hier noch einmal um Beistand. Alle Hintergrundinfos befinden sich hier:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/196354-arbeitsaufnahme-umzug-mich-richtige-ablauf.html
Kurz zusammengefasst:
Am 8.8 habe ich meinen Jobcenter mitgeteilt, dass sich eine Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt anbahnt und Übernahme von Umzugskosten und Einstiegsgeld gestellt. Am 17.08 habe ich mitgeteilt, dass diese am 11.08 unterschrieben wurde (habe hier etwas getrödelt, aber sollte immer noch zeitnah genug sein - wollte noch kurz warten ob ggf. eine Ablehnung kommt)
Am 29.08. kam dann die Bewilligung des Einstiegsgeld für Oktober, im Oktober irgendwann die doppelte Miete, Ablehnung der Umzugskosten für Transport innerhalb der Stadt (ich wollte einen Transporter für Abtransport meiner Möbel innerhalb der Stadt sowie Sperrmüll haben - hier wurde behauptet so etwas steht einem nicht zu, weil nicht relevant für die Arbeitsaufnahme. Wie die Auflösung der alten Wohnung darunter nicht fällt, kann ich nicht nachvollziehen, habe es aber noch recht günstig dann selbst lösen können), und Aufforderung zur Meldebescheinigung. Das war alles. Keine Aufforderung sich beim neuen Jobcenter zu melden oder dergleichen.
Nun kam Anfang November eine Anhörung wegen Überzahlung. Hier hieß es Änderung des Zuständigkeitsbereich ab 1.9 sowie verspätete Mitteilung - angeblich am 17.9 - was offensichtlich nicht stimmen kann.
Meine Stellungnahme dazu war, dass alles rechtzeitig mitgeteilt wurde. Nun flattert heute die Zahlungsaufforderung ein und zwar immer noch mit der Begründung, dass der Zuständigkeitsbereich sich geändert hätte.
Wichtig ist vermutlich noch, dass im September durchgängig noch eine Hilfsbedürftigkeit vorlag, da das erste Gehalt erst im Oktober eintraf (wurde bisher jedoch noch nicht einmal gefragt)
Meiner Meinung nach ist die Forderung absolut absurd. Ich weiß nicht einmal, was hier erwartet wird. Soll ich noch bevor ich überhaupt in der neuen Stadt bin einen neuen Antrag stellen und darauf hoffen, dass dieser noch rechtzeitig bearbeitet wird?
Hätte ich nachträglich im September einen stellen müssen? Und was dann mit dem vorzeitig gezahlten Geld machen? Habe wie gesagt zum ganzen Vorgang keinerlei Vorgabe zum Ablauf seitens des alten JC erhalten und keinerlei Schreiben vom Neuen.
Es gibt Weisungen zum erwähnten Paragraphen §36 - hier steht unter 2.2
Gibt es irgendeinen Grund, warum dies für mich nicht gelten sollte? Also entweder übersehe ich etwas, oder habe mit dem größten Trottel der Nation zu tun. Die beiden Schreiben haben auch noch nicht einmal Namenskennungen. Ich weiß gar nicht mit wem ich es zu tun habe. Darf ich hier den Namen fordern?
Vielen Dank für jegliche Unterstützung. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, würde aber gerne vorher wissen, ob da irgendetwas dran ist. Falls ja, wandere ich aber aus. Eine Bundesbehörde die Kosten zum Überleben zurückfordert, weil man den Ort wechselt. Ist mir zu absurd.
Beste Grüße
nach erfolgreicher Arbeitsaufnahme möchte das Jobcenter mich leider nicht in Ruhe lassen und deshalb bitte ich hier noch einmal um Beistand. Alle Hintergrundinfos befinden sich hier:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/196354-arbeitsaufnahme-umzug-mich-richtige-ablauf.html
Kurz zusammengefasst:
Am 8.8 habe ich meinen Jobcenter mitgeteilt, dass sich eine Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt anbahnt und Übernahme von Umzugskosten und Einstiegsgeld gestellt. Am 17.08 habe ich mitgeteilt, dass diese am 11.08 unterschrieben wurde (habe hier etwas getrödelt, aber sollte immer noch zeitnah genug sein - wollte noch kurz warten ob ggf. eine Ablehnung kommt)
Am 29.08. kam dann die Bewilligung des Einstiegsgeld für Oktober, im Oktober irgendwann die doppelte Miete, Ablehnung der Umzugskosten für Transport innerhalb der Stadt (ich wollte einen Transporter für Abtransport meiner Möbel innerhalb der Stadt sowie Sperrmüll haben - hier wurde behauptet so etwas steht einem nicht zu, weil nicht relevant für die Arbeitsaufnahme. Wie die Auflösung der alten Wohnung darunter nicht fällt, kann ich nicht nachvollziehen, habe es aber noch recht günstig dann selbst lösen können), und Aufforderung zur Meldebescheinigung. Das war alles. Keine Aufforderung sich beim neuen Jobcenter zu melden oder dergleichen.
Nun kam Anfang November eine Anhörung wegen Überzahlung. Hier hieß es Änderung des Zuständigkeitsbereich ab 1.9 sowie verspätete Mitteilung - angeblich am 17.9 - was offensichtlich nicht stimmen kann.

Meine Stellungnahme dazu war, dass alles rechtzeitig mitgeteilt wurde. Nun flattert heute die Zahlungsaufforderung ein und zwar immer noch mit der Begründung, dass der Zuständigkeitsbereich sich geändert hätte.
Wichtig ist vermutlich noch, dass im September durchgängig noch eine Hilfsbedürftigkeit vorlag, da das erste Gehalt erst im Oktober eintraf (wurde bisher jedoch noch nicht einmal gefragt)
Meiner Meinung nach ist die Forderung absolut absurd. Ich weiß nicht einmal, was hier erwartet wird. Soll ich noch bevor ich überhaupt in der neuen Stadt bin einen neuen Antrag stellen und darauf hoffen, dass dieser noch rechtzeitig bearbeitet wird?
Hätte ich nachträglich im September einen stellen müssen? Und was dann mit dem vorzeitig gezahlten Geld machen? Habe wie gesagt zum ganzen Vorgang keinerlei Vorgabe zum Ablauf seitens des alten JC erhalten und keinerlei Schreiben vom Neuen.
Es gibt Weisungen zum erwähnten Paragraphen §36 - hier steht unter 2.2
(5) Eine rückwirkende Aufhebung der Bewilligungsentscheidung und
Rückforderung der gezahlten Leistungen ab dem Tag des Umzugs allein aufgrund des Zuständigkeitswechsels kommt nicht in Betracht, da § 36 keine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage bildet.
Gibt es irgendeinen Grund, warum dies für mich nicht gelten sollte? Also entweder übersehe ich etwas, oder habe mit dem größten Trottel der Nation zu tun. Die beiden Schreiben haben auch noch nicht einmal Namenskennungen. Ich weiß gar nicht mit wem ich es zu tun habe. Darf ich hier den Namen fordern?
Vielen Dank für jegliche Unterstützung. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, würde aber gerne vorher wissen, ob da irgendetwas dran ist. Falls ja, wandere ich aber aus. Eine Bundesbehörde die Kosten zum Überleben zurückfordert, weil man den Ort wechselt. Ist mir zu absurd.
Beste Grüße