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Hallo zusammen,
ich wäre Euch dankbar, wenn ihr mir mit Eurer Unterstützung weiterhelfen könntet.
Bin etwas irritiert von der Post, welche ich heute vom Jobcenter, mit Schreiben vom
28.11.2017 erhielt. Das Schreiben habe ich eingefügt, sowie die dazugehörigen
Schreiben :
- Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 03. 01. 2017
- Änderungsbescheid zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 12.01.2017
- Anhörung zu einer Überzahlung vom 12. 01. 2017
- Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung vom 28. 11. 2017 ( Inkasso )
Zur Sache:
Was ich nicht verstehe ist, warum wurde nicht, wie voher auch die Gutschrift aus der
Heizkostenabrechnung mit dem Folgemonat verrechnet.
Okay, das Jobcenter schrieb mir mit Schreiben vom
12. 01. 2017 ( Anhörung zu einer Überzahlung ) das die Heizkostenabrechnung am 19. 12. 1016 eingereicht wurde und die Leistungen zu diesem Zeitpunkt bereits angewiesen waren.
(Da ich auf die Arbeitsweise des Jobcenter keinen Einfluß habe , bin ich mir auch keiner Schuld bewußt.)
Dem Schreiben vom 12.01.2017 „Anhörung zu einer Überzahlung“ / Punkt 2 Erstattung / , entnahm ich, dass ich noch keine Überweisung tätigen soll, ich würde einen Bescheid erhalten aus dem ich die Zahlungsmodalitäten entnehmen könne.
Und der für mich entscheidende Satz auf Seite 3 des Anhörungsschreibens vom 12.01.2017 war:
….nach Aktenlage ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte, die gegen eine Aufrechnung sprechen
würden. Die Höhe der Aufrechnung würde 10 % des für Sie maßgebenden Regelbedarfs betragen
( § 43 Abs. 1 und Abs. 2 1 Halbsatz 1 SGB II )
und das war für mich soweit ok und deshalb habe ich keine Stellungnahme zur Anhörung gemacht,
da die Heizkostenendabrechnung wie immer selbsterklärend ist.
Ich wurde mit dem Schreiben der Anhörung auch darauf hingewiesen, dass diese freiwillig
ist und nun erhalte ich Post mit Schreiben vom 28. 11. 2017 das die Entscheidung wegen
Verletzung der Mitteilungspflicht aufzuheben ist. Und ich alle Änderungen dem JC mitteilen muß.
Dieser Verpflichtung sei ich zumindest grob fahrlässig nicht rechtzeitig nachgekommen.
Das stimmt meiner Meinung nach nicht, da ich die Abrechnung am 19. 12. 2017, wie
aus dem Schreiben vom 28.11.2017 ( Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung ) zu entnehmen ist, eingereicht habe.
Warum wurde nicht wie vom JC wie im Anhörungsschreiben geschrieben
die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs um 10 % gekürzt an mich ausgezahlt?
Denn mit dem Schreiben vom 03.01. 2017 ( Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ) wurden die Heizkosten nicht mit berechnet. D.h. mir wurden die
Heizkosten für den Januar 2017 nicht bewilligt. Lt diesem Schreiben lag meine
Heizkostenabrechnung dem JC noch nicht vor. Was nicht stimmt. Siehe Schreiben vom 12. 01. 2017
dort wurde bestätigt, dass ich die Heizkostenabrechnung am 19. 12. 2016 eingereicht habe.
So fehlten mir bei der Bewilligung ( Schreiben vom 03.01. 2017) die Heizkosten in
Höhe von 63 €. Ich bin davon ausgegangen, dass das JC die Überzahlung der Heizkosten so
verrechnet. D.h. für mich, das ich schon mal 63 € zurück gezahlt habe.
Dann folgte die Anhörung. Siehe oben
Meiner Meinung nach ist die Aufhebung erst mit jetzigem Schreiben vom 28. 11. 2017
erfolgt und jetzt soll ich sofort den gesamten Betrag überweisen oder das Inkasso wird
beauftragt ?
Aus meinem Verständnis heraus finde ich die Bearbeitung seitens des JC
ziemlich krass. Oder habe ich mich falsch verhalten? Ich habe auch nie bestritten, dass
eine Überzahlung der Heizkostenabrechnung vorlag nur verrechnet haben sie es nicht komplett.
Warum auch immer.
Das Geld habe ich jetzt nicht mehr. Ehrlich gesagt, ich habe es ausgegeben.
Ist die Forderung des JC nach fast einem Jahr noch korrekt ?
Wenn ja, kann ich diese mit einer monatlichen Rate von 10 % meines Regelbedarfs abzahlen?
Oder darf das Inkasso einfach die volle Summe von mir verlangen? Vorstellen kann ich mir
das aber weniger.
Für einen Hinweis wie ich mit der ganzen Sache umgehen könnte wäre ich Euch vorab
schon mal sehr dankbar! Unten die eingefügten Anhänge.
LG trau dich
ich wäre Euch dankbar, wenn ihr mir mit Eurer Unterstützung weiterhelfen könntet.
Bin etwas irritiert von der Post, welche ich heute vom Jobcenter, mit Schreiben vom
28.11.2017 erhielt. Das Schreiben habe ich eingefügt, sowie die dazugehörigen
Schreiben :
- Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 03. 01. 2017
- Änderungsbescheid zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 12.01.2017
- Anhörung zu einer Überzahlung vom 12. 01. 2017
- Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung vom 28. 11. 2017 ( Inkasso )
Zur Sache:
Was ich nicht verstehe ist, warum wurde nicht, wie voher auch die Gutschrift aus der
Heizkostenabrechnung mit dem Folgemonat verrechnet.
Okay, das Jobcenter schrieb mir mit Schreiben vom
12. 01. 2017 ( Anhörung zu einer Überzahlung ) das die Heizkostenabrechnung am 19. 12. 1016 eingereicht wurde und die Leistungen zu diesem Zeitpunkt bereits angewiesen waren.
(Da ich auf die Arbeitsweise des Jobcenter keinen Einfluß habe , bin ich mir auch keiner Schuld bewußt.)
Dem Schreiben vom 12.01.2017 „Anhörung zu einer Überzahlung“ / Punkt 2 Erstattung / , entnahm ich, dass ich noch keine Überweisung tätigen soll, ich würde einen Bescheid erhalten aus dem ich die Zahlungsmodalitäten entnehmen könne.
Und der für mich entscheidende Satz auf Seite 3 des Anhörungsschreibens vom 12.01.2017 war:
….nach Aktenlage ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte, die gegen eine Aufrechnung sprechen
würden. Die Höhe der Aufrechnung würde 10 % des für Sie maßgebenden Regelbedarfs betragen
( § 43 Abs. 1 und Abs. 2 1 Halbsatz 1 SGB II )
und das war für mich soweit ok und deshalb habe ich keine Stellungnahme zur Anhörung gemacht,
da die Heizkostenendabrechnung wie immer selbsterklärend ist.
Ich wurde mit dem Schreiben der Anhörung auch darauf hingewiesen, dass diese freiwillig
ist und nun erhalte ich Post mit Schreiben vom 28. 11. 2017 das die Entscheidung wegen
Verletzung der Mitteilungspflicht aufzuheben ist. Und ich alle Änderungen dem JC mitteilen muß.
Dieser Verpflichtung sei ich zumindest grob fahrlässig nicht rechtzeitig nachgekommen.
Das stimmt meiner Meinung nach nicht, da ich die Abrechnung am 19. 12. 2017, wie
aus dem Schreiben vom 28.11.2017 ( Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung ) zu entnehmen ist, eingereicht habe.
Warum wurde nicht wie vom JC wie im Anhörungsschreiben geschrieben
die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs um 10 % gekürzt an mich ausgezahlt?
Denn mit dem Schreiben vom 03.01. 2017 ( Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ) wurden die Heizkosten nicht mit berechnet. D.h. mir wurden die
Heizkosten für den Januar 2017 nicht bewilligt. Lt diesem Schreiben lag meine
Heizkostenabrechnung dem JC noch nicht vor. Was nicht stimmt. Siehe Schreiben vom 12. 01. 2017
dort wurde bestätigt, dass ich die Heizkostenabrechnung am 19. 12. 2016 eingereicht habe.
So fehlten mir bei der Bewilligung ( Schreiben vom 03.01. 2017) die Heizkosten in
Höhe von 63 €. Ich bin davon ausgegangen, dass das JC die Überzahlung der Heizkosten so
verrechnet. D.h. für mich, das ich schon mal 63 € zurück gezahlt habe.
Dann folgte die Anhörung. Siehe oben
Meiner Meinung nach ist die Aufhebung erst mit jetzigem Schreiben vom 28. 11. 2017
erfolgt und jetzt soll ich sofort den gesamten Betrag überweisen oder das Inkasso wird
beauftragt ?
Aus meinem Verständnis heraus finde ich die Bearbeitung seitens des JC
ziemlich krass. Oder habe ich mich falsch verhalten? Ich habe auch nie bestritten, dass
eine Überzahlung der Heizkostenabrechnung vorlag nur verrechnet haben sie es nicht komplett.
Warum auch immer.
Das Geld habe ich jetzt nicht mehr. Ehrlich gesagt, ich habe es ausgegeben.
Ist die Forderung des JC nach fast einem Jahr noch korrekt ?
Wenn ja, kann ich diese mit einer monatlichen Rate von 10 % meines Regelbedarfs abzahlen?
Oder darf das Inkasso einfach die volle Summe von mir verlangen? Vorstellen kann ich mir
das aber weniger.
Für einen Hinweis wie ich mit der ganzen Sache umgehen könnte wäre ich Euch vorab
schon mal sehr dankbar! Unten die eingefügten Anhänge.
LG trau dich
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