Hallo Leidgenossen
Jetzt hat es mich auch erwischt.
Ich hatte im letzten Bewilligungszeitraum zu wenig Betriebsausgaben und habe nun eine Zahlungsaufforderung über knapp 200 EUR wegen Überzahlung erhalten.
Widerspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Da die 200 EUR ja in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb stehen kann man diese doch als Betriebsausgaben geltend machen. Wäre doch eine Lösung und man hat im nächsten BWZ ein wenig Luft.
Hat jemand Erfahrungen mit der Anerkennung solcher Ausgaben gemacht?
Jetzt hat es mich auch erwischt.
Ich hatte im letzten Bewilligungszeitraum zu wenig Betriebsausgaben und habe nun eine Zahlungsaufforderung über knapp 200 EUR wegen Überzahlung erhalten.
Widerspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Da die 200 EUR ja in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb stehen kann man diese doch als Betriebsausgaben geltend machen. Wäre doch eine Lösung und man hat im nächsten BWZ ein wenig Luft.
Hat jemand Erfahrungen mit der Anerkennung solcher Ausgaben gemacht?