Hallo Gibt es eine Verordnung, in der geregelt wird, ab welchem Zeitpunkt nach Antritt einer Arbeitsgelegenheit (1-€-Job) die Zahlung der Mehraufwandsentschädigung spätestens erfolgen muss? Wie der Name "Mehraufwandsentschädigung" schon sagt, ist das ja eine Entschädigung für Mehraufwand. Nach dem ersten Tag der AGH ist ein Mehraufwand entstanden. Das bedeutet das der 1€-Jobber den Mehraufwand aus seinem Regelsatz vorschießen mus. Im Regelsatz ist dafür aber kein Posten vorgesehen, also steigt Tag für Tag die Summe der Vorleistungen, die der Teilnehmer der AGH zahlen muss. Die Frage ist wie bzw. wovon der 1€-Jobber diese Vorleistungen bestreiten soll. mfg