Zahlung der Hauptforderung überschneidet sich mit Mahnbescheid

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stormy

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Hallo ihr Lieben.
Heute schreibe ich mal im Namen einer Freundin.

Diese hatte bei ihrem Mobilfunkprovider ihren Handyvertrag verlängert und zugleich ein neues Handy dazu geordert. Die Zahlung dessen hatte sie schleifen lassen bis Post vom Inkasso kam (Haas& Kollegen).
Letzte Woche (29.09.2017) hat sie dann auf meinen Einwand die Hauptforderung nebst Verzugszinsen an den Gläubiger gezahlt, der der Mobilfunkvertrag wurde anschließend wieder freigeschaltet und in ihrer App auf dem Handy vom Provider ist alles wieder im grünen Bereich.

Heute erhielt sie nun einen Mahnbescheid über die gesamte Summe samt Zinsen, Anwaltsgebühren usw, datiert auf den 04.10.2017.

Da die Hauptforderung samt Zinsen bezahlt wurde würde ich ihr raten dem Bescheid zu widersprechen bzw zurückzuweisen. Ich weiß aber nicht ob sie dem gesamten Bescheid widersprechen soll oder nur der Hauptforderung und den Rest an das Inkasso/Anwalt zahlen soll.

Gruß stormy
 

Couchhartzer

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Da die Hauptforderung samt Zinsen bezahlt wurde würde ich ihr raten dem Bescheid zu widersprechen bzw zurückzuweisen. Ich weiß aber nicht ob sie dem gesamten Bescheid widersprechen soll oder nur der Hauptforderung und den Rest an das Inkasso/Anwalt zahlen soll.
Sehe ich genauso, denn sie hat dann ja ganze 5 Tage vor beauftragter Anfertigung und volle 8 Tage vor der Zustellung des Mahnbescheid bereits gezahlt gehabt.
Und meiner Meinung nach dann auch dem gesamten Bescheid widersprechen, denn hier hätte der Gläubiger am Montag den 02.10.2017 den Geldeingang bei Überprüfung seines Kontos bemerken müssen .
 

stormy

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Danke @Couchhartzer, werde es so weiter geben das sie dem gesamten MB widersprechen soll.

Anbei ist ja immer ein Antwortbogen bezüglich des Widerspruchs, soll sie den per Post absenden oder zugleich auch per Fax? Mein eigenes Fax liefert zusätzlich einen qualifizierten Sendebericht (Kopie der ersten Seite die gesendet wurde). Würde ihr dieses als weitere Möglichkeit anbieten da der Widerspruch schneller ankommt als per Post.

Habe eben ihre Briefe gesichtet und musste feststellen dass scheinbar aktuell zwei Inkassounternehmen aktiv sind.

Das erste Inkassobüro arbeitet wohl mit dem Gläubiger zusammen (infoscore Forderungsmanagement GmbH) und übersandte zwei Forderungen (Briefe), weitere Schreiben habe sie von denen nicht erhalten.

Danach kam ein Brief von dem zweiten Inkasso bzw Rechtsanwalt (Haas und Kollegen) die anschließend diesen MB beantragt haben.

Sollte sich meine Bekannte mit dem Inkasso/Anwalt noch in Verbindung setzen und darüber aufklären oder es bei dem Widerspruch belassen?

Kleine Korrektur, der MB ist nicht auf den 04.10.2014 datiert sondern auf den 05.10.2017, also einen Tag später.

Gruß stormy
 

stormy

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Hallo @Inkasso, ein Glück habe ich mir den MB geben lassen, so kann ich dir direkt die Infos weiter geben :peace:

Die Frist lief bis zum 28.09.2017

Ich liste mal die gesamte Forderung auf was da so steht, hilft vielleicht bei eventuell folgenden Fragen. Hoffentlich habe ich nichts vergessen zu erwähnen.

Die gelisteten Gebühren sind:

Hauptforderung - 259,89€
vom 11.07.2017

Verfahrenskosten: 259,89€
Gerichtskosten - 32€
Rechtsanwaltsgebühren
Gebühr - 45€
Auslagen - 9€​


Nebenforderungen:
Mahnkosten - 2,20€
Auskünfte - 1,40€
Bankrücklastkosten - 4,50€
Inkassokosten - 70,20€

Zinsen vom Antragsteller - 1,15€
(vom 27.08.2017 bis 04.10.2017)
Laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung... - 0,03€
 

axellino

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Die Frist lief bis zum 28.09.2017

Aufgrund dieser jetzt im "nachhinein" gemachten Angabe, wäre hier aus meiner Sicht ggfls. anders weiter vorzugehen, als nur ein komplett Widerspruch auf den MB und es sollten noch unstrittige Punkte aus den MB "zweckgebunden" bezahlt werden und dann komplett Widerspruch , mit einen gleichzeitig verfassten kurzen Schreiben an den Anwalt.

Letzte Woche (29.09.2017) hat sie dann auf meinen Einwand die Hauptforderung nebst Verzugszinsen an den Gläubiger gezahlt,...........

Die gesetzte Zahlungsfrist von den zum Forderungseinzug beauftragten Anwalt, wurde mit der Zahlung der HF + Zinsen am 29.09.2017 an den Gläubiger, hier auch klar verfehlt und das hier auch schon sowieso weit vorab Zahlungsverzug bestand, darüber braucht man sicher nicht weiter diskutieren.

OLG Köln · Urteil vom 12. März 2009 · Az. 18 U 101/08

1. Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.4.2008 (NJW 2008, 1935) zur Zahlungsverzugsrichtlinie sind die §§ 269, 270, 286 BGB spätestens für die Zeit ab dem 8.8.2002 richtlinienkonform dahin auszulegen, dass es für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung durch Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers ankommt.

Nun gut, das ist jetzt nur meine Ansicht hierzu, im Enddefekt entscheiden wie hier ggfls. weiter vorzugehen wäre, muss natürlich die Freundin selber und sollte wie dargelegt, der komplett Widerspruch ggfls. schon raus sein, bliebe ebend nur abzuwarten, was daraufhin folgt.
Bin mir eigentlich aber ziemlich sicher, das der Anwalt hier ggfls. nachlegen würde und zumindest die Gerichtskosten und seine Gebühr zu Beantragung des MB versucht einzufordern, wie und in welcher form, würde man dann ebend sehen.
 
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stormy

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Hallo Leute.
Meine Bekannte hat mir eben einen weiteren Brief von Haas&Kollegen gebracht. Darin gehen sie auf die beglichene Hauptforderung ein.

Es wird weiterhin auf die Zahlung der restlichen Kosten hingewiesen die da sind:

Hauptforderung - 259,89€

MD Rücklastschriftgebühr - 4,50€

Mahnauslagen MD unverzinsl. 2,20€

4,12 Zinsen aus Hauptforderung - 0,09€
(27.08.17-29.08.17)

Inkassokosten aus Inkassoauftrag - 70,20€

4,12% Zinsen aus Hauptforderung - 0,59€
(30.08.17-18-09-17)

Bonianfrage vor MB - 1,40€

4,12% Zinsen aus Hauptforderung - 0,41€
(19.08.17-02.10.17)

RA-Geb. Mahnbescheid - 54.00€
GK Mahnbescheid - 32,00€
(Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß §367 BGB)

Abzüglich der geleisteten Zahlung der Hauptforderung - 266,59€
bleiben noch 158,69€ (an H&K) zu zahlen.
----------------------------------------------

Den Widerspruch für den Mahnbescheid hat sie bisher nicht abgesendet :doh:
Habt Ihr noch Tipps? Ist ein Widerspruch des MB noch nötig? Aus meiner Sicht ja da er sonst nach Ablauf der Frist dennoch rechtskräftig wird, oder?

Gruß stormy
 

axellino

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Guten Abend,

Ich hatte mich ja hierzu schon geäussert. :wink:

Ich würde die unstrittigen Bestandteile des MB "zweckgebunden" an Hase + Kollegen bezahlen. Natürlich nur diese, die nicht schon vorab zweckgebunden an den Gläubiger gezahlt wurden.(Verwendungszweck, MB Aktz. xyz, MD Rücklastschriftgebühr - 4,50€ + xxxxx + xxx)

Gggfls. wegen 1-2 € würde ich hier im ganzen kein Fass aufmachen und darum würde ich alles bis auf die Inkassokosten zweckgebunden bezahlen und explizit betreffend dieser und dessen Höhe, mit der Gegenseite ggfls. in den Streit gehen.
So ein Vorgehen müsste die Freundin aber selbst entscheiden, denn es gibt natürlich immer ein gewisses Restrisiko, wenn auch sehr minimales, das ebend doch nicht mal versucht werden könnte, explizit "nur" Inkassogebühren einzuklagen, was aber bis zum heutigen Tage aufgrund der Inkasso freundlichen Rechtssprechung in Deutschland, noch nicht geschehen ist. :wink:
Aber auch wenn, heisst das dann noch lange nicht, das hier ein Richter die Inkassogebühren und diese auch in der geltend gemachten Höhe, als berechtigt ansieht.

Hier kann man sich dann auch die Frage stellen, warum sich ein Inkasso eines Anwalt bedienen muss, um ein Mahnverfahren einzuleiten. Ja genau, ein Inkasso würde dafür nur eine 25€ Pauschale nebst Gerichtskosten bekommen und mit Anwalt kann man mal schnell, mehr wie das doppelte veranschlagen, unverschämt und sicher in dieser form bestimmt auch nicht zulässig, hier die Kosten zu lasten des Schuldners bewusst in die Höhe zu schrauben.

Nun gut, wenn so eine vorgehensweise, dann kommt auf die zweckgebundene Zahlung an Hase, komplett Widerspruch auf den MB und man verfasst ein kurzes Schreibsel an Hase, das man die unstrittigen Bestandteile des MB an ihn und Gläubiger zweckgebunden bezahlt hat und den Inkassokosten widersprochen wird und das wars erstmal.

Zu so einen Vorgehen haben mir Schuldner berichtet, das daraufhin noch einige Droh und Bettelbriefe kamen, betreffend der explizit geltend gemachten vorgerichtlichen Inkassogebühren, dies aber nach einer gewissenen Zeit aufhörte und es kehrte absolute Ruhe und Stille ein :wink:

Oder man folgt ggfls. der Ansicht der Schuldnerberatung Schickner und überweist ebend zweckgebunden noch ein paar Euro Inkassokosten mit an Hase.

Inkassokosten: Zulassig, unzulassig, korrekt oder zu hoch? :: Schuldnerberatung Schickner

Aber wie geschrieben, entscheiden muss die Freundin hier im enddefekt selbst.



VG
axellino
 
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Inkasso

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Letzte Woche (29.09.2017) hat sie dann auf meinen Einwand die Hauptforderung nebst Verzugszinsen an den Gläubiger gezahlt,
Abzüglich der geleisteten Zahlung der Hauptforderung - 266,59€
bleiben noch 158,69€ (an H&K) zu zahlen.

mit welchem verwendungszweck wurde damals überwiesen ?
was im überweisungträger eingetragen ?
an das telko überwiesen ?

was beinhalten die überwiesenen 266,59 ? sind da auch Gebühren intus ? (inkassogebühren)
Ist das die reine Hauptforderung ohne Gebühren ?
 
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stormy

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Hallo @Inkasso

Der Verwendungszweck sollte sowas wie "zu verrechnen mit Hauptforderung (dann die Kundennummer und "Hardware", ging um ein Handy), wurde direkt an den Telko gezahlt.

Das sollte auch im Überweisungsträger stehen, werde da aber morgen beizeiten mal nachhaken.

Die 266,59€ bestehen aus der Hauptforderung und Verzugszinsen die bis zur Einschaltung des Inkasso angefallen sind.
 

Inkasso

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hat sie gleich post von der haas kanzlei bekommen oder war ein Inkassobüro vorgeschaltet ? Normalerweise schreibt infoscore vorher.
 

stormy

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Gibt Neuhigkeiten bezüglich des Widerspruchs gegen den Bescheid. Die RA möchten wissen wieso widersprochen wurde und man möchte den Widerspruch doch bitte zurück nehmen...
 

stormy

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Hallo Leute. Heute kam meine Bekannte erneut mit einem Brief des RA zu mir.

In diesem gibt der an das noch 158,69€ offen sind, bestehend aus

Inkassokosten 70,20€
Bonianfrage vor MB 1,40€
GK Mahnbescheid 32,00€
RA-Geb. Mahnbescheid 54,00€

Bei nichtzahlung würde er die Klage begründen.

Ich habe ihr geraten explizit nur die letzten beiden Posten zu bezahlen und dem Rest zu widersprechen, oder doch nur den "GK Mahnbescheid"? Was meint ihr?

Mir kommt das sowieso etwas komisch vor bezüglich der Schadenminderungspflicht. Das Inkasso kann ihre Kosten doch selbst eintreiben? Wieso schalten die noch vor Gericht einen Anwalt ein? Und dieser treibt dann Inkassokosten aus Inkassoauftrag ein? Meine Bekannte sagte noch dass sie keine Info vom Inkasso erhalten hat dass die Angelegenheit an einen Anwalt abgegeben wurde etc. Ich habe mittlerweile alle Schreiben an meine Bekannte bei mir um alles nochmal zu prüfen.

Gruß stormy
 
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