Hallo,
zahlt das JC die Fahrtkosten für ein VG, wenn die Stelle zum Zeitpunkt des VG plötzlich nicht mehr vakant sein sollte, man aber seitens der ZAF nicht darauf hingewiesen wurde?
Wie kann ich denn prüfen, ob die Stelle überhaupt noch vakant ist?
Ich frage deshalb, weil ich eine Einladung zu einem Vorstellungstermin bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen habe (mit extra Spielraum aufgrund meines Fahrkostenantrages, der mittlerweile genehmigt wurde), der eigentliche VG Termin liegt somit noch ein paar Wochen in der Zukunft.
Was mache ich eigentlich, wenn mir ein Dritter bei der ZAF diese Bescheinigung zwecks Fahrkostenerstattung nicht ausfüllen möchte? (Vielleicht weil ich die ein oder andere "dumme" Frage zu viel gestellt habe...)
Der Bescheid bzgl. Auszahlung des Fahrgelds fordert explizit diese Bescheinigung und bei Nicht-Einreichen dieser (oder nach Ablauf einer im Bescheid gesetzten Frist) gibt's kein Fahrgeld.
zahlt das JC die Fahrtkosten für ein VG, wenn die Stelle zum Zeitpunkt des VG plötzlich nicht mehr vakant sein sollte, man aber seitens der ZAF nicht darauf hingewiesen wurde?
Wie kann ich denn prüfen, ob die Stelle überhaupt noch vakant ist?
Ich frage deshalb, weil ich eine Einladung zu einem Vorstellungstermin bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen habe (mit extra Spielraum aufgrund meines Fahrkostenantrages, der mittlerweile genehmigt wurde), der eigentliche VG Termin liegt somit noch ein paar Wochen in der Zukunft.
Was mache ich eigentlich, wenn mir ein Dritter bei der ZAF diese Bescheinigung zwecks Fahrkostenerstattung nicht ausfüllen möchte? (Vielleicht weil ich die ein oder andere "dumme" Frage zu viel gestellt habe...)
Der Bescheid bzgl. Auszahlung des Fahrgelds fordert explizit diese Bescheinigung und bei Nicht-Einreichen dieser (oder nach Ablauf einer im Bescheid gesetzten Frist) gibt's kein Fahrgeld.
